Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt der Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Rhein-Erft-Kreis zur Übertragung (delegierend) der Aufgaben nach dem Gesetz zur Bildung Einheitlicher Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen (EA-Gesetz NRW) in Verbindung mit der Richtlinie 2006/123/EG vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt gemäß dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit zu.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Mit Datum vom 01.03.2013 hat die Stadt Leverkusen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Rhein-Erft-Kreis zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Gesetz zur Bildung Einheitlicher Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen (EA-Gesetz NRW) in Verbindung mit der Richtlinie 2006/123/EG vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt gemäß dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit abgeschlossen.
Das Land NRW hat jedoch im Jahre 2015 die Aufgabe der Bezirksregierung Detmold zentral übertragen und geregelt, dass ab 01.01.2016 die Vereinbarungen zu den Einheitlichen Ansprechpartnern durch die neue Regelung abgelöst werden. Die Beendigung der Vertragsbeziehungen der verschiedenen Kommunen wird durch die Regelung nicht vollzogen, dies müssen die jeweiligen Vertragspartner in geeigneter Form selbst in die Wege leiten.
Die Stadt Leverkusen hat daher mit dem Rhein-Erft-Kreis einen Aufhebungsvertrag geschlossen, der die Vereinbarung zum 01.01.2016 beendet. Die monatlichen Zahlungen werden zum 01.01.2016 eingestellt.
Die Bekanntmachung im Amtsblatt der Bezirksregierung Köln kann erst nach der Zustimmung durch den Rat beauftragt werden.Die Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen wird im Anschluss an die Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln erfolgen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau
Söllner/ Dez. II / 88 23
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit Rhein-Erft-Kreis zur Übertragung der Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Innenauftrag 900001900301
Bezeichnung Steuerung Dez. III
Sachkonto 525200
Bezeichnung Erstattungen an Gemeinden
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Einsparungen in Höhe von 7.656,24 Euro / Jahr.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Siehe unter B.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |