Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW die Widmung folgender Verkehrsflächen:
1. Greifswalder Straße als Gemeinde- / Anliegerweg,
2. Pyritzer Straße als Gemeinde- / Anliegerweg,
3. Verbindungsweg an Greifswalder Str. 11 und Pyritzer Str. 19 als Gemeindeweg, beschränkt auf den Fußgängerverkehr,
4. Verbindungsweg im südlichen Grünzug als Gemeindeweg, beschränkt auf den Fußgängerverkehr,
5. Westlicher Stichweg als Gemeindeweg, beschränkt auf den Fußgängerverkehr,
6. Östlicher Stichweg als Gemeindeweg, beschränkt auf den Fußgängerverkehr,
7. Entwässerungsanlage im Grünzug.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Im Stadtteil Quettingen wurden die Verkehrsflächen entsprechend dem Bebauungsplan 52/II „Quettinger Feld (Nord)“ parzelliert, seitens eines Bauträgers mit Erschließungsvertrag ausgebaut und von der Stadt übernommen.
Nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW sind die Verkehrsflächen formell dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Als verkehrsberuhigter Bereich werden die Straßen als Anliegerweg eingestuft.
Alle anderen Wege sind entsprechend dem Bebauungsplan auf den öffentlichen Fußgänger- und Radfahrverkehr zu beschränken.
Das Oberflächenwasser wird in Mulden in der Grünanlage abgeleitet und dort versickert. Als Nebenanlage der Straßen unterliegen die Mulden ebenfalls der Widmung.
Alle Flächen der Widmung sind im Anlageplan dargestellt und mit der Ziffer des Beschlussentwurfes gekennzeichnet.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Herr Moser / Fachbereich Tiefbau / Tel: 0214-406/6616
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Nein
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Nein
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
|
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |