Betreff
Widmung Auf dem Lehn
Vorlage
2015/0891
Aktenzeichen
660-3310-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW die Widmung folgender Verkehrsflächen:

 

1.    Auf dem Lehn als Gemeinde- / Anliegerweg,

2.    Westliche Verbindung zur Lützenkirchener Straße als Gemeindeweg, beschränkt auf den Fußgängerverkehr und der Andienung der Grundstücke Lützenkirchener Str. 349 und 357,

3.    Östliche Verbindung zur Lützenkirchener Straße als Gemeindeweg, beschränkt auf den Fußgängerverkehr.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Im Stadtteil Lützenkirchen wurde die Straße Auf dem Lehn nebst Verbindungswegen in den Jahren 2008 und 2013 erstmals endgültig hergestellt. Die Verkehrsflächen wurden entsprechend dem Bebauungsplan 11/III „Biesenbach/Lehn“ parzelliert und ausgebaut.

 

Nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW sind sie formell dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Als verkehrsberuhigter Bereich wird die Straße Auf dem Lehn als Anliegerweg eingestuft. Die Verbindungen sind auf den öffentlichen Fußgängerverkehr zu beschränken, wobei auf dem westlichen Weg die Andienung der Grundstücke Lützenkirchener Str. 349 und 357 weiterhin zu gewährleisten ist (im B-Plan als Fahrrecht der Anlieger enthalten).

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Herr Moser / Fachbereich Tiefbau / Tel. 0214/406-6616

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Nein

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Nein

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]