Beschlussentwurf:
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Prüfungsbericht der GPA sowie die Stellungnahme des Dez. IV zur Kenntnis und unterrichtet den Rat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratung.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Richrath Stein Märtens Adomat Deppe
Begründung:
Die GPA hat den
Auftrag, die Kommunen des Landes NRW mit Blick auf
o
Rechtmäßigkeit,
o
Sachgerechtigkeit
und
o
Wirtschaftlichkeit
des
Verwaltungshandelns zu prüfen. Nach Vorgaben des § 105 GO NRW teilt die GPA das
Prüfungsergebnis der geprüften Gemeinde und der Aufsichtsbehörde mit. Der als
Anlage 1 beigefügte Bericht dokumentiert nunmehr in Verbindung mit dem
Vorbericht (Managementübersicht, Anlage 2) das Ergebnis dieser Prüfung für das
Jahr 2014.
Im Vorfeld der
Berichterstellung wurden mit allen betroffenen Fachbereichen intensive
Gespräche geführt. Ergebnisse dieser Gespräche sind in den Bericht eingeflossen
bzw. als Anlage 3 dieser Vorlage beigefügt.
Mit dieser Vorlage
legt der Oberbürgermeister nunmehr den Prüfungsbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss
zur Beratung vor. Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Rat über den
wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner
Beratungen. Die Verwaltung schlägt vor, dass zur Unterrichtung des Rates nicht
der komplette Bericht, sondern die Managementübersicht verwendet wird.
Es ist
beabsichtigt, dass Vertreter der GPA den Bericht kurz vorstellen und dann für
Fragen zur Verfügung stehen.
Alle Anlagen stehen
den Ausschussmitgliedern zur Einsichtnahme in farbiger Darstellung im
Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Die Anlage 1 (Gesamtbericht)
erhalten die Fraktionen, Gruppen und Einzelvertreter zusätzlich als
Druckexemplar (s/w). Die Anlage
2 (Managementübersicht) und Anlage 3 (Stellungnahme Dezernat IV) werden mit
dieser Vorlage allen Mitgliedern als Druckexemplar zugestellt.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Achim Krings; FB 20; Tel.: 20 12
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
nein]
|
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
|
[nein] |
[nein] |
[nein] |