Beschlussentwurf:
1.
Der
Rat legt als Planungsgrundlage für den Kapazitätsbedarf an
Unterbringungsplätzen für Flüchtlinge in Leverkusen im Jahr 2016 die Zahl 1.500
Flüchtlinge (=~ 800.000 Flüchtlinge/
Deutschland) fest.
2. Die Verwaltung wird
den Rat laufend über die aktuellen Entwicklungen informieren und entsprechende
Maßnahmen entwickeln, um Veränderungen gegenüber der Planungsgrundlage und den
sich daraus ergebenden Platzbedarf wirksam begegnen zu können. In diesem
Zusammenhang wird die Verwaltung beauftragt, das durch einen Investor
vorgestellte Projekt im Stadtteil Manfort, detailliert zu prüfen und mit einer
max. Unterbringungskapazität von 400 Unterbringungsplätze auszuarbeiten.
3. Die Verwaltung wird
beauftragt, eine Überplanung der Einrichtung „Sandstraße“ zu erstellen und dem
Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
4. Der Rat beauftragt
die Verwaltung, alle erforderlichen Maßnahmen zur Realisierung einer
Notunterkunft auf dem Standort Stöckenstraße umzusetzen.
5. Der Rat beauftragt
die Verwaltung, im Bedarfsfalle die Sporthallen Heinrich –Brüning-Straße sowie
Wuppertalstraße als Notunterkunft herzurichten.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Richrath Stein Märtens Adomat Deppe
Begründung:
Zu 1 und 2:
I.
Die Flüchtlingsthematik wird Deutschland und die
Kommunen auch in diesem Jahr vor große Herausforderungen stellen. Nach den
letzten veröffentlichten Zahlen wurden im vergangenen Jahr rund 1,1 Mio.
Menschen in Deutschland registriert. Die letzte amtliche Prognose des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ging von 800.000 Menschen aus,
die im Jahr 2015 als Flüchtlinge nach Deutschland kommen sollten.
II.
Als „Arbeitshypothese“ hat der Präsident des
BAMF, Herr Weise, Medienberichten zu Folge, wohl bereits am vergangenen
Mittwoch anlässlich der Klausurtagung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen die Zahl von
500.000 Flüchtlingen benannt.
Unabhängig von der Tatsache, dass der
Verwaltung eine aktuelle offizielle Prognose/ Schätzung für das Jahr 2016 bislang
noch nicht vorliegt und auch die Zahl von 500.000 den Kommunen noch nicht
offiziell bekannt gegeben wurde, hat Herr Weise die Zahl wohl ebenfalls
dahingehend relativiert, dass er ergänzt hat, dass es auch mehr oder weniger
Flüchtlinge sein könnten.
Eine grundsätzliche Trendwende ist, vor dem
Hintergrund der aktuellen weltpolitischen Entwicklungen, aus Sicht der
Verwaltung daher nicht zu erwarten. Die Bezirksregierung Köln hat in einer
Sitzung der Hauptverwaltungsbeamten für NRW im Dezember 2015 die Annahme von
200.000 Flüchtlingen im Jahr 2016 benannt, dies würde den o.g. Kapazitätsbedarf
für Leverkusen bestätigen.
Die Verwaltung geht bei der Kapazitätsplanung
2016 von folgenden Parametern aus:
Anzahl der Flüchtlinge in Deutschland: 800.000
>> damit NRW ~ 176.000
(nach Königsteiner Schlüssel ~ 22 %)
>> damit Leverkusen ~ 001.500
(nach Königsteiner Schlüssel ~ 0,8 %)
III.
Bisher hat der Rat der Stadt Leverkusen folgende
Kapazitäten in Gemeinschaftsunterkünften beschlossen:
Schopenhauer
Straße 90
Felder Straße 90
Merziger Straße 90
Dohrgasse
90
Heinrich-Claes-Straße 180
Anmietung
Josefstraße – Block A 100
GESAMT 640
Plätze
IV.
Ergänzend geht die Verwaltung davon aus, dass rund
400 Plätze im Rahmen des Leverkusener Modells zur Bedarfsdeckung geschaffen
werden können.
V.
Zwischenfazit:
Mit den
beschlossenen Neubauten/ größeren Anmietungen (insgesamt 640 Plätze) und dem
Leverkusener Modell (~ 400 Plätze) stehen danach in 2016 rd. 1040 Plätze zur
Verfügung.
VI.
Auflösung von Fehlbelegungen / Abmietungen
Durch die
Auflösung von Fehlbelegungen in bestehenden Einrichtungen, hierunter fallen
u.a. die Reduzierung von Unterbringungsplätzen in den Einrichtungen, um die
Wohnsituation für die Flüchtlinge zu verbessern oder mehr Räumlichkeiten für
Sprachangebote etc. zur Verfügung zu stellen und dem Auslaufen einer Vielzahl
mittlerer Anmietungen, müssen rd. 400 weitere Plätze bei der Bedarfsplanung
ergänzend berücksichtigt werden (z.B. Abmietung Geschwister – Scholl-Straße,
Reduzierung Sandstraße etc.).
Aktuell werden der Stadt Leverkusen zum
großen Teil Menschen zugewiesen, die nicht aus sicheren Drittstaaten kommen
(siehe auch letzter Sachstandsbericht).
Insofern ist davon auszugehen, dass von den
Menschen, die aktuell der Stadt Leverkusen als kommunale Flüchtlinge zugewiesen
werden, rd. 90% eine sehr hohe Bleibeperspektive (Aussicht auf positiven
Ausgang des Asylverfahrens) haben. Diese kommunalen Flüchtlinge benötigen
mittel- bis langfristig eine dauerhafte
angemessene Wohnungsunterbringung. Ein kleiner Anteil von ca. 10 % kann als
Personengruppe mit einer höheren Veränderung hinsichtlich des
Unterbringungsbedarfs durch Rückführungen, freiwillige Rückkehr ins Heimatland
oder Umzüge in andere Kommunen beziffert werden. Dies ist bei der
Kapazitätsberechnung zu berücksichtigen.
Die Verwaltung geht nach derzeitiger
Einschätzung daher von einem Gesamtplatzbedarf an dauerhaften
Unterbringungskapazitäten für das Jahr 2016 in Höhe von 1.350 Plätzen (~ 90 % von
1.500 Menschen) aus.
VII.
Ergebnis:
Platzbedarf 2016 1.500
Plätze
./. 10 % - 150 (%-Reduzierung)
./. beschlossene
Anmietungen/ Neubauten - 640 Plätze
./. Anmietungen
Leverkusener Modell - 400 Plätze
zzgl. Auflösung
Fehlbedarfe +
400 Plätze
Bedarf: 710 Plätze
Zu berücksichtigen ist, dass die Zuweisungen
nicht linear auf Grund dieser Berechnungsgrundlage erfolgen, sondern
unterjährig immer wieder Zuweisungsspitzen auftreten, die Kapazitätsengpässe
hervorrufen können. Zudem kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand sicher
vorhersagen, inwieweit die o.g. Planungsgrundlage valide ist und ob sich
aufgrund weltpolitischer/ europäischer oder nationaler Regelungen grundlegende
Veränderungen ergeben.
Die o.g. Erläuterungen verdeutlichen, dass
die mit der Vorlage Nr. 2015/0840 vom Rat in seiner Sitzung am 14. Dezember
2015 beschlossene und unter Beschlusspunkt 2 benannte Notunterkunft mit einer
Kapazität von max. 800 Plätzen dringend erforderlich ist.
Mit ihr kann es gelingen, Engpässe auch unterjährig
auszugleichen.
Im Hinblick auf die Kapazitätsplanung ist zu
bedenken, dass die geschaffenen/ noch zu schaffenden Notunterkünfte
(„Zeltstädte“) nur als kurzfristige Unterbringungskapazitäten herangezogen
werden können.
Diese Maßnahmen sind geeignet, kurzfristig
Zuweisungsspitzen aufzufangen und Kapazitäten so schnell als erforderlich auf-
bzw. bei nicht mehr bestehendem Bedarf abzubauen.
Langfristig sind die in dieser
Unterbringungsform geschaffenen Plätze, welche auf die Zuweisungsverpflichtung
der Stadt Leverkusen angerechnet werden, in dauerhafte Unterbringungsplätze
umzuwandeln. Hierzu leistet die Errichtung der zentralen
Unterbringungseinrichtung für das Land NRW am Standort Solinger Straße einen
aktiven Beitrag, jedoch können die dort geschaffenen Plätze nicht in Gänze alle
temporären Unterbringungskapazitäten „ablösen“.
Derzeitige „Notfallkontingente“:
Auermühle 658
Plätze - realisiert
Heinrich – Lübke-Straße 400
Plätze - realisiert
Görresstraße 600
Plätze - realisiert
Stöckenstraße bis
zu 800 Plätze – in Planung
Insgesamt 2458
Plätze
./.Plätze ZUE -
800 Plätze – in Planung
Kapazitätsbedarf 1658
Plätze
Der ermittelte Kapazitätsbedarf ist hier lediglich „rechnerisch“
ermittelt, verdeutlicht jedoch, dass die Stadt Leverkusen auch im Falle
sinkender Zuweisungsquoten weiterhin Bedarf an dauerhaften
Unterbringungskapazitäten in erheblichem Umfang benötigt.
Hierzu ist u.a. das von Seiten der Verwaltung vorgeschlagene Projekt
„Zur alten Fabrik“ geeignet.
Darüber hinaus liegt der Verwaltung ein Angebot eines Investors vor, der
im Bereich Leverkusen – Manfort, die Realisierung einer Gemeinschaftsunterkunft
für Flüchtlinge anbietet. Bei dem Projekt handelt es sich um eine Maßnahme, die
aus verschiedenen Modulen besteht: Es sollen neben Notunterbringungsplätzen
auch wohnungsähnliche Unterbringungskapazitäten errichtet werden. Eine
detaillierte Projektskizze liegt noch nicht vor, die Verwaltung empfiehlt
jedoch, in die weitere Prüfung und Verhandlungen einzusteigen.
Da im Bereich Manfort bereits eine Unterbringungseinrichtung (Josefstraße)
besteht, wird eine maximale Kapazität von 400 Plätzen für das Projekt
vorgeschlagen.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltung in der Stellungnahme
zur Thematik „IHK – Manfort“, die im nächsten Turnus behandelt wird, die
Umsetzung von Stadtteilentwicklungsmaßnahmen im Stadtteil Manfort empfiehlt und
hier zunächst niederschwellige Maßnahmen, mittelfristig die Umsetzung eines IHK–Manfort,
empfiehlt. Hierzu werden zusätzliche Personalressourcen benötigt.
Vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Diskussionen bezüglich des
Projektes „Zur alten Fabrik“ in Opladen, bittet die Verwaltung im Hinblick auf
das Projekt in Manfort um einen Verhandlungsauftrag mit dem Investor.
Sollte der Politik bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Realisierung der
Maßnahme als nicht zielführend erscheinen, sollte dies dem Investor auch
bereits frühzeitig mitgeteilt werden.
Zu 3:
Gemeinschaftsunterkunft „Sandstraße“
Bei der Gemeinschaftsunterkunft „Sandstraße“
handelt es sich um ein Objekt, bei dem die Gebäude aus Leichtbauweise (Blöcke
69, 69a, b und c) aus den Jahren 1989/90 stammen, welche in Gänze abgängig sind.
Vertreter der Politik haben sich in einem Termin am 07.01.2015 vor Ort hierüber
informieren können. Die vorhandenen Gebäude sind baulich in einem inakzeptablen
Zustand, der auch nicht durch weitere Sanierungen an den Gebäuden behoben
werden kann.
Auch hinsichtlich der Unterbringungs- und
Betreuungsmöglichkeiten entspricht das Objekt nicht mehr den heutigen
Standards. Die Unterbringungssituation muss mittelfristig verändert und
verbessert werden.
Deswegen ist ein Ersatzbau für dieses Objekt
dringend erforderlich.
Eine der großen Herausforderungen in diesem
Zusammenhang ist die Problematik, den Neubau parallel zum laufenden Betrieb zu
konzipieren unter, wegen des aktuellen Platzbedarfes weitest gehender
Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes.
Zu 4:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 14.12.2015 die unter Beschlusspunkt 2
der Vorlage Nr. 2015/0840 benannte Notfallmaßnahme beschlossen. Nach Prüfung
durch die Verwaltung ist die kurzfristige Errichtung einer derartigen
Einrichtung nur auf dem Grundstück Stöckenstraße möglich. Ein erstes vertiefendes
Gespräch wird mit dem Eigentümer am 13.01.2016 stattfinden, über die Ergebnisse
dieses Gesprächs wird im Rat am 18.01.2016 mündlich berichtet. Im Falle der
Beschlussfassung wird die Verwaltung das weitere Abstimmungs- und
Umsetzungsverfahren einleiten.
Derzeit erfolgt auch die Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln im
Hinblick auf den Betrieb der Einrichtung. Sollte die Bezirksregierung Köln die
Einrichtung nicht als Notunterkunft für das Land NRW betreiben wollen, ist die
Nutzung als kommunale Notunterkunft zu realisieren.
Zu 5:
Sollte es erforderlich sein, aufgrund erheblicher Zuweisungen, Bauverzug
etc., kurzfristig weitere Unterbringungsplätze bereitzustellen, müssen hierzu
die vorhanden Sporthallen herangezogen werden. Da dies mit sehr geringen Vorläufen
sichergestellt werden muss, werden die Objekte genutzt, die bereits für den
Betrieb als Notunterkunft vorgerichtet wurden.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Arndt, Dez. III. 8833
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
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[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
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