Betreff
Beitritt zur Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag
- Anzeige nach § 115 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
2016/0910
Aktenzeichen
201-01-06-02-ma/he
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt dem Beitritt vom 15.10.2004 der Klinikum Leverkusen gGmbH zur Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft kommunaler Krankenhäuser eG (EKK eG) im Deutschen Städtetag sowie der am 19.11.2013 beschlossenen Satzungsänderung der EKK eG rückwirkend zu.

 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt ein entsprechendes Anzeigeverfahren gemäß § 115 Abs. 1 GO NRW zu vervollständigen.

 

 

gezeichnet:

                                                           In Vertretung

Richrath                                           Stein

 

Begründung:

 

Die Klinikum gGmbH (Klinikum) ist seit dem 15.10.2004 an der Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag (EKK eG) beteiligt.

 

Zweck der EKK eG ist nach § 2 Abs. 1 der Satzung die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder durch Bündelung ihrer Einkaufsaktivitäten für wirtschaftliche Hilfsmittel der medizinischen Leistungserbringung. Die EKK eG ermöglicht damit seinen Mitgliedern den strategischen und rechtskonformen Einkauf von Medical- und Pharmaprodukten.

 

Die EKK eG führt regelmäßig Benchmark-Projekte durch und unterstützt bei der Umsetzung von Optimierungsprojekten. Weiterhin gehören zum Angebot Beratungsleistungen und pragmatische Hilfestellungen durch die Produktbereichsleiter. In der EKK eG sind über 70 Krankenhäuser organisiert, die zusammen über 58.000 Betten betreiben. Der Gesamtumsatz beträgt über 800 Mio. EUR. Es sind mit über 500 Firmen Rahmenverträge geschlossen.

 

Das Klinikum war zunächst mit 30 Anteilen zu je 1.000 € an der Genossenschaft beteiligt. Seit dem Jahr 2013 steigt die Kapitalbeteiligung des Klinikums an der Genossenschaft um jährlich 12.000 € von ursprünglich 30.000 € auf 90.000 € an. Es handelt sich hierbei um eine Kapitalerhöhung der Genossenschaft und nicht um den Erwerb von neuen Anteilen. Die Erhöhung der Kapitalanlage erfolgt durch eine Verrechnung mit der Bonuszahlung des laufenden Jahres. Im Jahresabschluss 2014 weist das Klinikum für die Anteile einen Wert von 54.000 € aus.

 

Vor dem Hintergrund der geringfügigen Beteiligung und der nur untergeordneten finanzwirtschaftlichen Bedeutung für das Klinikum und damit auch für die Stadt Leverkusen als Gesellschafter wurde bislang davon abgesehen, einen Ratsbeschluss zum Beitritt zur EKK eG herbeizuführen. Eine Information des Rates erfolgte am 27.12.2004 durch Mitteilung im Informationssystem z.d.A. Rat.  

 

Nach Änderung der Satzung der EKK eG am 19.11.2013, aufgrund dessen einige Mitglieder der Genossenschaft gehalten waren weitere Anteile zu erwerben, wurde beim Ministerium für Inneres und Kommunales NRW (MIK NRW) festgestellt, dass mehrere Kommunen bereits den erstmaligen Erwerb von Genossenschaftsanteilen nicht angezeigt haben.  Gemäß einer Verfügung des MIK NRW vom 07.09.2015 wird eine formale Beschlussfassung durch den Rat gewünscht, damit ein vollständiges Anzeigeverfahren nach § 115 GO Abs. 1 GO NRW vorgenommen werden kann.

 

Um diesem Anliegen Rechnung zu tragen, bittet die Verwaltung um eine rückwirkende Legitimierung des Rates über den erstmaligen und zusätzlichen Erwerb von Anteilen.

 

Die aktuelle Satzung der EKK eG ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2016/0910

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Malek / FB Finanzen / 2044

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

entfällt.

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

entfällt.