Betreff
Beschluss über die Feststellung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2013 (Gesamtabschluss 2013)
Vorlage
2016/0912
Aktenzeichen
20-22-2013-schu
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Rechnungsprüfungsausschuss erteilt auf der Basis des Prüfberichts des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung vom 12.01.2016 für den Gesamtabschluss 2013 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach § 116 Abs. 6 i.V.m. § 101 Abs. 4 GO NRW.

 

2.    Der Rat der Stadt Leverkusen bestätigt den geprüften Gesamtabschluss 2013 mit einer Bilanzsumme von 1.950.169.687,86 € sowie der Allgemeinen Rücklage von 393.785.157,05 € (einschließlich des verrechneten Verlustvortrages von 72.156.375,83 €)

In der Gesamtergebnisrechnung 2013 wird ein Fehlbetrag in Höhe von 33.919.259,89 € ausgewiesen, der im Folgejahr mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet wird.

 

3.    Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt dem Oberbürgermeister nach § 116 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW für den Gesamtabschluss zum 31.12.2013 die Entlastung.

 

Kenntnis genommen                                            Gem. § 2 Abs. 5 S. 1 RPO

Gemäß § 2 Abs. 5 S. 2 RPO                                 Der Leiter des Fachbereichs

Der Oberbürgermeister                                         Rechnungsprüfung und Beratung

 

gezeichnet:

Richrath                                                                   Krämer

Begründung:

 

1.         Prüfauftrag

 

Die Kommunen haben nach § 2 des Gesetzes zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFEG NRW) spätestens zum 31.12.2010 den ersten Gesamtabschluss nach § 116 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) aufzustellen.

 

Ausgangspunkt für die Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2013 (Gesamtabschluss 2013) waren die vorangegangenen Gesamtabschlüsse 2010, 2011 und 2012 sowie ferner die überörtliche Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW).

 

Für die Gesamtabschlüsse der Jahre 2010 bis 2012 liegen uneingeschränkte Bestätigungsvermerke vor. Zuletzt wurde mit Vorlage 2014/0081 die Prüfung des Gesamtabschlusses 2012 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk in 2014 abgeschlossen. Die Prüfung der Gesamtabschlüsse 2010, 2011 und 2012 erfolgte verantwortlich durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner.

 

Die GPA NRW hat den Gesamtabschluss 2010 im Rahmen der überörtlichen Prüfung (§ 105 GO NRW) geprüft. Der Prüfbericht der GPA NRW vom 28.08.2013 enthält keine Beanstandungen zum Gesamtabschluss 2010 und wurde im Rechnungsprüfungsprüfungsausschuss am 07.10.2013 (Vorlage 2326/2013) beraten. Mit Vorlage 2382/2013 wurde der Rat der Stadt Leverkusen am 14.10.2013 über das Prüfungsergebnis der GPA NRW informiert.

 

Der vom Stadtkämmerer aufgestellte und vom Oberbürgermeister bestätigte Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Leverkusen zum 31.12.2013 ist nach § 116 Abs. 6 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet worden (siehe Vorlage 2015/0346).

 

Für die Prüfung des Gesamtabschlusses ist nach § 59 Abs. 3 GO NRW der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, der sich zur Durchführung dieser Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung bedient. Diese Aufgabe wird vom Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung als örtliche Rechnungsprüfung (§ 103 Absatz 1 Nr. 3 GO NRW) wahrgenommen.

 

Danach ist von der örtlichen Rechnungsprüfung nach § 116 i.V.m. § 101 GO NRW zu prüfen, ob der vorgelegte Gesamtabschluss 2013 – unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung – ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns Stadt Leverkusen vermittelt und erläutert.

 

2.         Prüfergebnis

 

Im beigefügten Prüfbericht zum Gesamtabschluss 2013 wird über das Prüfergebnis berichtet (Anlage 1). Der Fachbereich Finanzen legt zugleich die überarbeitete Fassung zum Gesamtabschluss 2013 (Anlage 2) vor.

 

Mit der Prüfung haben sich folgende wesentliche Veränderungen auf der Passivseite der Gesamtbilanz ergeben (siehe Seiten 19 – 22 und 24 – 25 im Prüfbericht zum Gesamtabschluss 2013):

 

  • Das Eigenkapital wird zum 31.12.2013 mit 359.865.897,06 € ausgewiesen.
  • Die allgemeine Rücklage weist zum 31.12.2013 einen Bestand mit 393.785.157,05 € aus.
  • Der passive Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung mit insgesamt 25.756.168,90 € wird in einer gesonderten Bilanzposition nach dem Eigenkapital ausgewiesen.

Zugleich wird der aktive Unterschiedsbetrages aus der Kapitalkonsolidierung mit insgesamt 3.258.285,28 € einmalig mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.

  • Ein Verlustvortrag aus Vorjahren mit ursprünglich -72.156.375,83 € wurde verrechnet und wird nicht mehr gesondert ausgewiesen.

 

Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses wird – vorbehaltlich des Beschlusses in der Sitzung am 18.02.2016 – von dem Vorsitzenden unterzeichnet und zur Ratssitzung als Bericht über das Ergebnis der Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss verteilt.

 

Der Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung erteilt nach § 116 Abs. 6 i.V.m. §§ 103 Abs. 6 und 101 Abs. 4 GO NRW für den Gesamtabschluss 2013 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk (siehe Seiten 28 und 29 im Prüfbericht zum Gesamtabschluss 2013).

 

Der Oberbürgermeister und der Stadtkämmerer haben auf die ihnen nach (§ 116 Abs. 6 i.V.m. § 101 Abs. 2 GO NRW) zustehende Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme zu dem Prüfbericht verzichtet.

 

3.         Testierte Bilanzsumme/Deckung des Fehlbetrages

 

Die Bilanzsumme im Gesamtabschluss 2013 wird mit insgesamt 1.950.169.687,86 € und einem Gesamtjahresfehlbetrag mit -33.919.259,89 € ausgewiesen.

 

Mit Beschluss über den Gesamtabschluss 2013 entscheidet der Rat im Rahmen seines Budgetrechts gleichzeitig über die Behandlung des Gesamtjahresfehlbetrages (§ 116 Abs. 1 i.V.m. § 96 GO NRW analog). Die Verwaltung empfiehlt in diesem Zusammenhang, zur Deckung des Gesamtjahresfehlbetrages (-33.919.259,89 €) die allgemeine Rücklage in Anspruch zu nehmen.

 

4.         Entlastung des Oberbürgermeisters

 

Nach § 116 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung des Oberbürgermeisters hinsichtlich des Gesamtabschlusses 2013.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt – vorbehaltlich des Beschlusses in der Sitzung am 18.02.2016 – den Ratsmitgliedern, dem Oberbürgermeister die Entlastung für den Gesamtabschluss 2013 zu erteilen.

 

5.         Prüfung Gesamtabschluss 2014

 

Die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014 wird vom Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung aufgenommen, sobald der Entwurf des Gesamtabschlusses 2014 vom Fachbereich Finanzen vorgelegt wird.

 

Hinweise:

Die Anlagen mit ihren teilweise farbigen Unterlegungen bzw. Diagrammen sind im Ratsinformationssystem Session in farbiger Darstellung für jedermann einsehbar. Ein Ausdruck (s/w) des Gesamtabschlusses 2013 und des Prüfberichts zum Gesamtabschluss 2013 wird den Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretern zur Verfügung gestellt.

 

Für die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses ist eine kurze Präsentation zum Prüfungsergebnis des Gesamtabschlusses 2013 vorgesehen.

 

Die Mitglieder des Finanz- und Rechtsausschusses werden zur Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses hinzugeladen, damit sie sich im Vorgriff auf die spätere Sitzung des Finanz- und Rechtsausschusses am 22.02.2016 über das Prüfungsergebnis zum Gesamtabschluss 2013 informieren können.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Werner Schulte/ 14 / 406 1410

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Vorlage hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf den Haushaltsausgleich im Rahmen des Jahresabschlusses nach § 96 GO NRW. Gleichwohl muss der Rat über den festgestellten Gesamtfehlbetrag 2013 entscheiden (§ 116 Absatz 1 GO NRW i.V.m. § 96 GO NRW analog).

 

Die Gesamtergebnisrechnung, die Gesamtbilanz (inklusive Gesamtanhang) und der Gesamtlagebericht zum Gesamtabschluss 2013 informieren umfassend über die Entwicklung des Konzerns „Stadt Leverkusen“ zum Bilanzstichtag 31.12.2013.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

entfällt

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

entfällt

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

siehe oben

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

siehe oben

 


E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [nein]

 

 

 

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]