Beschlussentwurf:

 

1. Für das am 01.08.16 beginnende Kindergartenjahr 2016/2017 werden entsprechend der Anlage 1 die aufgezeigten Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) vom 30.10.07 als Grundlage für die gesetzliche Förderung festgeschrieben.

 

2. Sollten sich im Einzelfall noch kleinere Veränderungen bis zum abschließenden Meldetermin 15.03.16 beim Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt (LVR) ergeben, wird der Jugendhilfeplaner beauftragt, die Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2016/2017 entsprechend fortzuschreiben. Strukturelle Veränderungen der Jugendhilfeplanung bedürfen weiterhin einer Beschlussvorlage oder ggf. eines Dringlichkeitsbeschlusses.

 

3. Die Endfassung der Übersicht nach Anlage 1 ist den Mitgliedern des Kinder- und Jugendhilfeausschusses nach dem 15.03.16 über z.d.A.: Rat zur Kenntnis zu bringen.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

 

Begründung:

 

Nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) vom 30.10.07 fördert das Land Nordrhein-Westfalen seit dem 01.08.08 den Betrieb der Tageseinrichtungen für Kinder anhand vorgegebener Kindpauschalen im Rahmen von drei Gruppenformen, und zwar

Gruppenform I: Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung

Gruppenform II: Kinder im Alter von unter drei Jahren

Gruppenform III: Kinder im Alter von drei Jahren und älter,

mit jeweils möglichen drei wöchentlichen Betreuungszeiten (25, 35 und 45 Stunden).

 

Konkret gewährt das Land NRW nach § 21 KiBiz dem örtlichen Jugendamt auf der Grundlage einer zum 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr vorzulegenden verbindlichen Mitteilung für jedes Kind, das in einer im Bezirk des Jugendamtes nach KiBiz geförderten Kindertageseinrichtung eines berechtigten Trägers betreut werden soll, einen pauschalierten Zuschuss.

 

Die entsprechende verbindliche Meldung zum 15.03. eines jeden Jahres erfolgt aufgrund der Entscheidung der örtlichen Jugendhilfeplanung, welche der möglichen Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in einer Einrichtung angeboten werden. Der Jugendhilfeplanung kommt damit der entscheidende steuernde Faktor zu. In Abstimmung mit den freien Trägern von Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen sind mit der Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2016/2017 weitestgehend übereinstimmend die Betreuungsplätze/-zeiten festgelegt worden. Eine entsprechende Übersicht ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Für die neu errichteten, in Trägerschaft freier Träger stehenden, zu 103 % von der Stadt Leverkusen geförderten, Tageseinrichtungen für Kinder

Burgweg 3                         -  Kirchlicher Verbund zum Betrieb evangelischer Tagesein-richtungen und Familienzentren im Kirchenkreis Leverkusen

Feldsiefer Weg 12               -  PariSozial Bergisches Land gGmbH

Kolberger Str. 93a                -  AWO Kita gGmbH Leverkusen

hat der Kinder- und Jugendhilfeausschuss in seiner 5. Sitzung (18. TA) am 26.02.15 beschlossen, dass im Kindergartenjahr 2016/2017 nochmals 3 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter drei Jahren (u3-Betreuungsplätze) wegfallen. Eine entsprechende Einplanung ist in der als Anlage 1 beigefügten Übersicht erfolgt.

 

Weiterhin hat der Kinder- und Jugendhilfeausschuss in der vorgenannten Sitzung beschlossen, dass gemeinsam mit dem Caritasverband Leverkusen e. V. zur gegebenen Zeit entschieden wird, ob auch für die Einrichtung Am Steinberg 12 im Kindergartenjahr 2016/2017 6 weitere u3-Betreuungsplätze entfallen sollen.

Mit Schreiben vom 08.10.15 (Anlage 2) hat der Caritasverband Leverkusen e. V. diesbezüglich aufgezeigt, dass er davon ausgeht, dass eine den anderen Tageseinrichtungen für Kinder entsprechende Umsetzung, d. h. eine weitere Reduzierung der u3-Betreuungsplätze, erfolgt. Entsprechend der gegebenen Beschlusslage ist der Caritasverband Leverkusen e. V. mit Schreiben vom 23.10.15 (Anlage 3) informiert worden. Für das Kindergartenjahr 2016/2017 hat der Caritasverband Leverkusen e. V. im Rahmen der Meldung zur Aufstellung der Jugendhilfeplanung eine weitere Reduzierung um 5 u3-Betreuungsplätze für die Einrichtung Am Steinberg 12 beantragt. Die Meldung ist in der als Anlage 1 beigefügten Übersicht so berücksichtigt worden.

 

Für die im Rahmen des Ausbaus des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von unter drei Jahren mit Bundes- und Landesmitteln geförderte neue Tageseinrichtung für Kinder Ringstraße 73 ist von der AWO Kita gGmbH als Träger mehrfach das Anliegen einer Reduzierung der u3-Betreuungsplätze aufgezeigt worden. Die diesbezügliche Anfrage an den Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt (LVR), ob eine teilweise, platzbezogene Rückzahlung von Fördermitteln möglich ist, hat dieser mit Schreiben vom 08.09.15 positiv beschieden (Anlage 4). Entsprechend dem Schreiben der AWO Kita gGmbH vom 05.11.15 (Anlage 5) sowie der diesbezüglich erfolgten Meldung der AWO Kita gGmbH zur Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2016/2017 mit einer Reduzierung um 6 u3-Betreuungsplätze in der Tageseinrichtung für Kinder Ringstraße 73 ist eine Ausweisung in der als Anlage 1 beigefügten Übersicht erfolgt (farbig/blau hinterlegt).

Bei einer entsprechenden Beschlussfassung durch den Kinder-und Jugendhilfeausschuss wird die Verwaltung die hinsichtlich der Rückzahlung der Fördermittel zum Ausbau der u3-Betreuungsplätze durch die AWO Kita gGmbH notwendigen Veranlassungen in die Wege leiten.

 

In den Kath. Tageseinrichtungen für Kinder

- Kocherstr. 12, St. Stephanus                                          - 1 u3-Betreuungsplatz

- Kunstfeldstr. 5, St. Joseph                                               - 2 u3-Betreuungsplätze

- Memelstr. 23, Heilig Kreuz                                               - 2 u3-Betreuungsplätze

- Fürstenbergstr. 10, St. Remigius                                    - 4 u3-Betreuungsplätze

- Kölner Str. 139, St. Elisabeth                                          - 2 u3-Betreuungsplätze

- Ulrichstr. 5, St. Michael                                                     - 2 u3-Betreuungsplätze

- Quettinger Str. 109, St. M. Rosenkranzkönigin            - 2 u3-Betreuungsplätze

- Otto-Müller-Str. 4, St. Johannes der Täufer                  - 2 u3-Betreuungsplätze

- Karl-Jaspers-Str. 64, St. Franziskus                               - 3 u3-Betreuungsplätze

Gesamt                                                                                 -20 u3-Betreuungsplätze

soll aus Sicht der Träger ebenfalls eine Rückführung von geförderten Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter drei Jahren bei entsprechender Rückzahlung der Landesförderung umgesetzt werden. Eine entsprechende Ausweisung ist in der als Anlage 1 beigefügten Übersicht erfolgt (farbig/rot hinterlegt).

Bei einer entsprechenden Beschlussfassung durch den Kinder-und Jugendhilfeausschuss wird die Verwaltung die hinsichtlich der Rückzahlung der Fördermittel zum Ausbau der u3-Betreuungsplätze durch die Kath. Kirche notwendigen Veranlassungen in die Wege leiten.

 

Die weitere Umsetzung für das Kindergartenjahr 2016/2017 in personeller und finanzieller Hinsicht erfolgt nach Vorliegen der entsprechenden Genehmigung durch den LVR.

 

Wie in den Vorjahren soll wieder die Möglichkeit geschaffen werden, zwischen der Beschlussfassung durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss und spätmöglichstem Meldetermin an den LVR (15.03. des jeweiligen Jahres) von Trägern evtl. noch aufgezeigte Veränderungswünsche im Detail umzusetzen und die Jugendhilfeplanung entsprechend fortzuschreiben, z. B. die Veränderung einer Betreuungsgruppenform III in eine Betreuungsgruppenform I oder die Veränderung der wöchentlichen Betreuungszeit von Betreuungsplätzen. Um hier nicht in jedem Einzelfall eine Beschlussfassung per Vorlage oder Dringlichkeitsbeschluss herbeiführen zu müssen, ist  wie in den Vorjahren das Verfahren entsprechend Ziffer 2. des Beschlussentwurfs vorgesehen. Strukturelle Veränderungen der Jugendhilfeplanung erfolgen weiterhin nur nach entsprechender Beschlussfassung durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss bzw. ggf. durch Dringlichkeitsbeschluss.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Wolfgang Mark / 51 / 02171/4065110

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Festschreibung des Betreuungsangebotes nach dem Kinderbildungsgesetz für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt in Leverkusen im Kindergartenjahr 2016/17.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Etatisierung erfolgt im Etat bei verschiedenen Innenaufträgen in der Produktgruppe 0605.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Ordentliche Aufwendungen im Etat, Teilergebnisplan Produktgruppe 0605 für 2016 rd. 59,1 Mio. €.

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

Jährlich wiederkehrender Aufwand und Ertrag.

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

Ordentliche Erträge im Haushaltsplan, Teilergebnisplan Produktgruppe 0605 für 2016 rd. 32,3 Mio. €.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

             nein

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 nein

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]