Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, die Einziehung gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Rosendahlsweges zwischen Solinger Straße und Hauweg einzuleiten.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Deppe
Begründung:
Für die geplante Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) Solinger Straße soll der Rosendahlsweg zwischen Solinger Straße und Hauweg überbaut werden.
Zur Erschließung ist der Erwerb der parallel verlaufenden Zufahrt der Firma Amprion (früher RWE) geplant, der dann gleichzeitig als Ersatz für den einzuziehenden Weg dient.
Für die Beseitigung des Weges liegen überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles im Sinne § 7 Absatz 2 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NRW) vor.
Als öffentlicher Weg muss die Stadt die Verfügungsgewalt über das Grundstück erst rechtlich zurück erhalten. Hierzu ist gemäß § 7 Absatz 4 StrWG NRW die Absicht der Einziehung bekannt zu geben und drei Monate offen zu legen, um der Allgemeinheit Gelegenheit zu Anregungen und Einwänden zu geben.
Daher kann zunächst die Einziehung nur eingeleitet werden. Bestehen keine rechtlichen Hinderungsgründe, wird anschließend die Einziehung ohne weiteren Beschluss verfügt.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Moser / 66 / 6616
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Rechtsverfahren
zur Umwandlung eines öffentlichen Weges in ein städtisches Baugrundstück
Herr
Moser / Fachbereich Tiefbau / 0214-406-6616
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Keine Etatisierung notwendig.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Keine
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
Keine
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Es besteht die Möglichkeit, über einen Zeitraum von 3 Monaten
Anregungen und Bedenken vorzutragen. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |