Betreff
Einziehung Rosendahlsweg
Vorlage
2016/0920
Aktenzeichen
660-1361-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, die Einziehung gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Rosendahlsweges zwischen Solinger Straße und Hauweg einzuleiten.

 

gezeichnet:

                                                           In Vertretung

Richrath                                           Deppe

 

Begründung:

 

Für die geplante Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) Solinger Straße soll der Rosendahlsweg zwischen Solinger Straße und Hauweg überbaut werden.

 

Zur Erschließung ist der Erwerb der parallel verlaufenden Zufahrt der Firma Amprion (früher RWE) geplant, der dann gleichzeitig als Ersatz für den einzuziehenden Weg dient.

 

Für die Beseitigung des Weges liegen überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles im Sinne § 7 Absatz 2 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NRW) vor.

 

Als öffentlicher Weg muss die Stadt die Verfügungsgewalt über das Grundstück erst rechtlich zurück erhalten. Hierzu ist gemäß § 7 Absatz 4 StrWG NRW die Absicht der Einziehung bekannt zu geben und drei Monate offen zu legen, um der Allgemeinheit Gelegenheit zu Anregungen und Einwänden zu geben.

 

Daher kann zunächst die Einziehung nur eingeleitet werden. Bestehen keine rechtlichen Hinderungsgründe, wird anschließend die Einziehung ohne weiteren Beschluss verfügt.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Moser / 66 / 6616

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

Rechtsverfahren zur Umwandlung eines öffentlichen Weges in ein städtisches Baugrundstück

Herr Moser / Fachbereich Tiefbau / 0214-406-6616

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Keine Etatisierung notwendig.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Keine

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

Keine

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]  

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

 

Es besteht die Möglichkeit, über einen Zeitraum von 3 Monaten Anregungen und Bedenken vorzutragen.

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]