1.
Der
Rat nimmt das Projekt zur Unterbringung von Flüchtlingen im Bereich „Zur alten
Fabrik“ in Leverkusen-Opladen zur Kenntnis und stimmt dem Standort zur Unterbringung
von 400 bis zu 450 Flüchtlingen zu.
2.
Der
Rat beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen Schritte innerhalb der Verwaltung
zur Begleitung der Umsetzung und Anmietung des Vorhabens durchzuführen.
3.
Sobald
die Vertragskonditionen mit dem Eigentümer ausgehandelt sind, werden die
Anwohner in einer Anwohnerinformation noch vor Beschlussfassung des Rates über
diesen Vertrag über das Bauprojekt informiert.
4.
Der
Rat beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes
einzuleiten.
5.
Die
Verwaltung wird beauftragt, für diese an diesem Standort wegfallende Gewerbefläche
Ersatzgewerbeflächen auszuweisen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertrerung In Vertretung
Richrath Stein Märtens Adomat Deppe
Begründung:
Mit der Vorlage
Nr. 2015/0865 wurden die Planungen eines privaten Investors im Bereich der
Straße „Zur alten Fabrik“ (Grundstück zwischen Stauffenbergstraße und
Pommernstraße), Gebäude zur Unterbringung von bis zu 800 Flüchtlingen zu
errichten, in den November / Dezember Beratungsturnus eingebracht.
Die
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II fasste hierzu eine abgeänderte
Beschlussempfehlung (siehe Anlage 1 der Vorlage). Auf Empfehlung des
Ältestenrates vom 10.12.2015 wurde die Vorlage Nr. 2015/0865 von Herrn
Oberbürgermeister Richrath über den Nachtrag von der Sitzung des Rates am
14.12.2015 von der Tagesordnung abgesetzt. Die Verwaltung sollte bis zur Sondersitzung
des Rates am 18.01.2016 unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung der
Bezirksvertretung II mit dem Investor in Verhandlungen treten, mit dem Ziel, in
der Sitzung am 18.01.2016 die Vorlage Nr. 2015/0865 beschließen lassen zu
können.
Ein Gespräch mit
dem Investor hat am 16.12.2015 stattgefunden. In diesem Gespräch sicherte der
Investor zu, das Konzept nach den entsprechenden Vorgaben zu überarbeiten. Mit
Schreiben vom 11.01.2016 legte der Investor zwei Varianten der Stadt vor. Aufgrund
der Kürze der Zeit konnten diese beiden Konzepte, die als Anlagen 2 und 3 der
Vorlage beigefügt sind, noch nicht abschließend geprüft und bewertet werden.
Die Erläuterungen
und Informationen zu den Konzepten Variante 1 und 2 kann der Anlage 4 zur
Vorlage entnommen werden.
Das vorgesehene
Grundstück ist derzeit im Flächennutzungsplan als Gewerbefläche ausgewiesen.
Eine Nutzung als Notunterkunft ist nach § 246
Baugesetzbuch möglich. Um jedoch dauerhaft eine Wohnnutzung an dieser Stelle
anzusiedeln, ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Im Rahmen
dieses Verfahrens erfolgt eine gesetzlich vorgeschriebene, umfangreiche
Beteiligung. Die letztendliche Entscheidung obliegt dem Rat der Stadt
Leverkusen.
Der Investor ist
darüber informiert, dass der Ausgang des Verfahrens derzeit nicht absehbar ist
und somit auch keine Zusage bezüglich der langfristigen Wohnraumnutzung gegeben
werden kann.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Heymann, Dez. V, 8853
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
PN 0170 742107 Innenauftrag: 6500 0170 0110
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Dies kann noch nicht beziffert werden.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
Dies kann noch nicht beziffert werden.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
[ja] |
||
Es erfolgt eine Bürgerinformation analog der bisherigen
Vorgehensweise. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |