Betreff
Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) nach § 105 GO NRW
Vorlage
2016/0930
Aktenzeichen
07-01-schu
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat nimmt den Prüfbericht der GPA, die Stellungnahme des Dez. IV Schulen, Kultur, Jugend und Sport sowie das Ergebnis der Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis.

 

 

Kenntnis genommen                                            Gem. § 2 Abs. 5 S. 1 RPO

gemäß § 2 Abs. 5 S. 2 RPO                                 Der Leiter des Fachbereichs

Der Oberbürgermeister                                         Rechnungsprüfung und Beratung

 

 

gezeichnet:

Richrath                                                                   Krämer

Begründung:

 

Mit Vorlage 2015/0899 legt nach § 105 Abs. 5 S. 1 GO NRW der Oberbürgermeister dem Rechnungsprüfungsausschuss das Prüfungsergebnis der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) zur Beratung vor.

 

Ziel der Prüfung der GPA ist es, die Rechtmäßigkeit, Sachgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns der Stadt Leverkusen zu prüfen. Für diesen Zweck werden die kreisfreien Städte in NRW anhand von Kennzahlen miteinander verglichen.

 

Die finanzwirtschaftliche Analyse steht dabei für die GPA im Vordergrund, um den Rat und die Verwaltung insbesondere beim Prozess der Haushaltskonsolidierung zu unterstützen.

 

Der Prüfbericht der GPA zum Jahr 2014 besteht – neben der vorangestellten Managementfassung – aus mehreren Teilberichten.

 

In den Teilberichten wird ausführlich über die Ergebnisse der einzelnen Prüfgebiete berichtet, wobei verschiedene Prüfungsaussagen (in Form von Feststellungen und Empfehlungen) für die folgenden Sachgebiete getroffen werden:

 

·       Finanzen,

·       Öffentliche Sicherheit und Ordnung,

·       Jugend,

·       Soziales,

·       Schulen und Sport,

·       Verkehrsflächen und

·       Grünflächen.

 

Im letzten Teilbericht der GPA werden steuerungsrelevante Schlüsselkennzahlen zum GPA-Kennzahlenset dargestellt und beschrieben.

 

Das gesamte Prüfungsergebnis sowie die jeweiligen Teilberichte wurden von der GPA mit den zuständigen Fachbereichen bzw. Dezernenten erörtert.

 

Das Dezernat IV Schulen, Kultur, Jugend und Sport hat zum Prüfbericht der GPA (siehe auch Anlage 3 der Vorlage 2015/0899) verschiedene Kritikpunkte aufgeführt.

 

Der Oberbürgermeister hat zum vorliegenden Prüfbericht der GPA für das Jahr 2014 von einer formellen Stellungnahme abgesehen bzw. verweist auf die Stellungnahme des Dezernates IV Schulen, Kultur, Jugend und Sport.

 

In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 18.02.2016 haben die Ausschussmitglieder über den vorgelegten Prüfbericht der GPA nach § 105 Abs. 5 Satz 2 GO NRW beraten und nehmen das vorgelegte Prüfungsergebnis (siehe Anlage 1 mit der Managementfassung zum Prüfbericht GPA für 2014: „Vorbericht der Stadt Leverkusen im Jahr 2014“) sowie die Stellungnahme des Dezernates IV Schulen, Kultur, Jugend und Sport (siehe Anlage 2) zur Kenntnis.

 

Mit den beigefügten Anlagen 1 und 2 wird der Rat der Stadt Leverkusen über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts informiert (§ 105 Abs. 5 S. 2 GO NRW)

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in/Fachbereich/Telefon: Werner Schulte, FB 14, 0214/ 406 1410

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Vorlage hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft der Stadt Leverkusen.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

siehe oben

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

siehe oben

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

siehe oben

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

siehe oben

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]