Betreff
Änderung der Parkregelung im Sonderparkgebiet Klinikum
Vorlage
2016/0936
Aktenzeichen
ma
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Auf der Paracelsusstraße wird im nördlichen Teil der Paracelsusstraße zwischen dem Wendehammer an der Bahnlinie und der Zufahrt zum Parkplatz Küche/Labor im bestehenden Sonderparkgebiet das Parken nur für Klinikum-Mitarbeiter mit entsprechender Ausnahmegenehmigung erlaubt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Märtens

1. Sachverhalt:

 

Bedingt durch die aktuelle Parksituation bittet das Klinikum darum, innerhalb der bestehenden Sonderparkzone eine Parkmöglichkeit für Bedienstete des Klinikums einzurichten.

 

Hintergrund ist, dass es aufgrund des Parkdrucks rund um den Gesundheitspark sehr häufig zu Rückstaubildungen in der Krankenhauszufahrt in der Straße „Am Gesundheitspark“ kommt. Ziel dieser Maßnahme ist daher, dieser Situation entgegen zu wirken und darüber hinaus Parksuchverkehre in den übrigen Anwohnerstraßen zu reduzieren. Durch die Ausgabe von Parkberechtigungen (Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO) an Mitarbeiter des Klinikums wird die Auslastung der Parkhäuser durch Besucher begünstigt. Für die Anwohner der Virchowstraße und Paracelsusstraße wird lediglich mit einer zusätzlichen Zu- und Abfahrt pro Stellplatz (ca. 35) zu rechnen sein.

 

2. Ergebnis der Prüfung:

 

Bei der Überprüfung der Örtlichkeit wurde festgestellt, dass im nördlichen Bereich der Paracelsusstraße nicht bzw. nur sehr sporadisch geparkt wird. An mehreren Tagen konnte festgestellt werden, dass dort lediglich 2-4 Fahrzeuge geparkt waren.

 

Es wird daher vorgeschlagen, diesen Bereich nur für Mitarbeiter (MA) des Klinikums mit entsprechender Parkberechtigung zur Verfügung zu stellen. Das Klinikum erhält vom Fachbereich Straßenverkehr Anträge, die dann an vom Klinikum zu bestimmende Mitarbeiter/-innen verteilt werden. Diese MA stellen direkt beim Fachbereich Straßenverkehr einen Antrag zur Erteilung eines Parkausweises.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Herr Mantler, Fachbereich 36 / Telefon: 3682

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Änderung der Parkregelung im Sonderparkgebiet Klinikum

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Einnahmen:

Die Gebühr für die Ausnahmegenehmigung wird auf 360 €/Jahr bzw. 30 €/Monat festgesetzt. Bei einer Abnahme von 35 Ausweisen wäre mit einer monatlichen Einnahme von 1.050 €/Monat bzw. 12.600 €/Jahr zu rechnen.

 

Ausgaben:

Die anfallenden Kosten für die Beschilderung werden vom Klinikum getragen. Da aus Platzgründen (Straßenquerschnitt) im vorgenannten Bereich nur eine Längsaufstellung der Fahrzeuge möglich ist, für die bereits Parkmarkierungen vorhanden sind, fallen keine weiteren Kosten für Markierungen an.

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

 [nein]

 [nein]

 [nein]

 [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]

 [nein]

 [nein]

 [nein]

 

Begründung der einfachen/besonderen Dringlichkeit:

 

Die besondere Dringlichkeit ist gegeben, damit die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Falle von Rettungseinsätzen sichergestellt wird. Weiter wird zu Entlastung des Parksuchverkehrs beigetragen und neuer Parkraum in den vorhandenen Parkhäusern für Besucher geschaffen.