Beschlussentwurf:
Auf der Paracelsusstraße wird im nördlichen Teil der Paracelsusstraße zwischen dem Wendehammer an der Bahnlinie und der Zufahrt zum Parkplatz Küche/Labor im bestehenden Sonderparkgebiet das Parken nur für Klinikum-Mitarbeiter mit entsprechender Ausnahmegenehmigung erlaubt.
gezeichnet:
In Vertretung
Märtens
1.
Sachverhalt:
Bedingt durch die aktuelle Parksituation bittet das Klinikum darum,
innerhalb der bestehenden Sonderparkzone eine Parkmöglichkeit für Bedienstete
des Klinikums einzurichten.
Hintergrund ist, dass es aufgrund des Parkdrucks rund um den
Gesundheitspark sehr häufig zu Rückstaubildungen in der Krankenhauszufahrt in
der Straße „Am Gesundheitspark“ kommt. Ziel dieser Maßnahme ist daher, dieser
Situation entgegen zu wirken und darüber hinaus Parksuchverkehre in den übrigen
Anwohnerstraßen zu reduzieren. Durch die Ausgabe von Parkberechtigungen
(Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO) an Mitarbeiter des Klinikums wird die
Auslastung der Parkhäuser durch Besucher begünstigt. Für die Anwohner der
Virchowstraße und Paracelsusstraße wird lediglich mit einer zusätzlichen Zu-
und Abfahrt pro Stellplatz (ca. 35) zu rechnen sein.
2. Ergebnis der Prüfung:
Bei der Überprüfung der Örtlichkeit wurde festgestellt, dass im
nördlichen Bereich der Paracelsusstraße nicht bzw. nur sehr sporadisch geparkt
wird. An mehreren Tagen konnte festgestellt werden, dass dort lediglich 2-4
Fahrzeuge geparkt waren.
Es wird daher vorgeschlagen, diesen Bereich nur für Mitarbeiter (MA) des
Klinikums mit entsprechender Parkberechtigung zur Verfügung zu stellen. Das
Klinikum erhält vom Fachbereich Straßenverkehr Anträge, die dann an vom
Klinikum zu bestimmende Mitarbeiter/-innen verteilt werden. Diese MA stellen
direkt beim Fachbereich Straßenverkehr einen Antrag zur Erteilung eines
Parkausweises.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Herr Mantler, Fachbereich
36 / Telefon: 3682
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Änderung der Parkregelung im Sonderparkgebiet Klinikum
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Einnahmen:
Die Gebühr für die Ausnahmegenehmigung wird auf 360 €/Jahr bzw. 30
€/Monat festgesetzt. Bei einer Abnahme von 35 Ausweisen wäre mit einer monatlichen
Einnahme von 1.050 €/Monat bzw. 12.600 €/Jahr zu rechnen.
Ausgaben:
Die anfallenden Kosten für die Beschilderung werden vom Klinikum
getragen. Da aus Platzgründen (Straßenquerschnitt) im vorgenannten Bereich nur
eine Längsaufstellung der Fahrzeuge möglich ist, für die bereits
Parkmarkierungen vorhanden sind, fallen keine weiteren Kosten für Markierungen
an.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Begründung der einfachen/besonderen Dringlichkeit:
Die besondere Dringlichkeit ist gegeben,
damit die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Falle von Rettungseinsätzen
sichergestellt wird. Weiter wird zu Entlastung des Parksuchverkehrs beigetragen
und neuer Parkraum in den vorhandenen Parkhäusern für Besucher geschaffen.