Betreff
Kommunales Mobilitätsmanagement
Mitgliedschaft im Zukunftsnetz Mobilität NRW
Vorlage
2016/0947
Aktenzeichen
sy
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein kommunales Mobilitätsmanagement aufzubauen.

 

  1. Die Stadt Leverkusen wird Mitglied im Zukunftsnetz Mobilität NRW.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Kommunales Mobilitätsmanagement für Leverkusen

 

Die autoorientierte Verkehrs- und Stadtplanung der letzten Jahrzehnte stößt in Leverkusen an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit. Die Mobilität ist daher im Umbruch, sie wird zukünftig intermodal, postfossil und smart.

 

Die entscheidende Herausforderung für Leverkusen liegt in der dauerhaften Verankerung der ganzheitlichen Betrachtung von Mobilität im Alltag der Bevölkerung sowie der gesamten Verwaltung. Die Grundlage dafür bildet das kommunale Mobilitätsmanagement mit den einzelnen noch für Leverkusen zu erarbeitenden Handlungsfeldern.

 

Im Vordergrund steht die Einführung intelligenter und vernetzter Lösungen für alle Verkehrsträger wie z. B. Leihfahrräder und Carsharing. Dabei werden neben harten Maßnahmen baulicher Art, insbesondere auch weiche Maßnahmen in Form von Kommunikation, Information, Koordination und Motivation eine zentrale Rolle spielen.

 

Das Mobilitätsmanagement wird nicht nur auf die reine Verkehrsthematik bezogen, sondern auf alle Bereiche der Stadtplanung und Stadtentwicklung, die für das Verkehrsgeschehen relevant sind. So werden kurz-, mittel- und langfristig auch Potenziale zur Verkehrsvermeidung und zur Neustrukturierung ausgeschöpft.

 

Ziel ist es, für Leverkusen ein Mobilitätsplan zu erstellen, in dem ein Handlungskonzept mit konkreten Lösungsansätzen enthalten ist. Mit Umsetzung dieser konkreten Ziele wird die Veränderung der Verkehrsmittelwahl überwacht und so in Form eines Monitoring eine nachhaltige Mobilitätsentwicklung gewährleistet.

 

Mitgliedschaft im Zukunftsnetz Mobilität NRW

 

Auf diesem Weg zu einer nachhaltigen Mobilitätsentwicklung sind neben Leverkusen auch verschiedene andere Städte und Kreise in NRW. Es liegt daher nahe, in einem Netzwerk aus Kommunen, Verkehrsunternehmen und dem Land NRW, in einen gemeinsamen Erfahrungsaustausch einzutreten.

 

Das Zukunftsnetz Mobilität NRW ist ein Qualitätsnetzwerk des Landes und berät und unterstützt Kommunen auf dem Weg zu einer nachhaltigen Mobilität. Die Beratungs-angebote sind vielfältig:

 

·         Umsetzung eines kommunalen Mobilitätsmanagements,

·         zielgruppenspezifische Mobilitätsmanagementmaßnahmen,

·         Information und Workshops zu Einzelthemen oder zum Gesamtansatz des Mobilitätsmanagements in Verwaltung und Kommunalpolitik,

·         Information zu Förderkulissen,

·         Begleitung aktueller Projekte,

·         Aufbau eines Netzwerkes zur Förderung des regionaler Informations- und Erfahrungsaustausch sowie den Austausch zwischen Kommunal- und Landesebene.

 

Das Zukunftsnetz Mobilität NRW unterstützt Kommunen bei der Initiierung des kommunalen Mobilitätsmanagements von einem Erstgespräch, der verwaltungsinternen Vernetzung, Fortbildungen und einem konkreten Beratungsangebot.

 

Um diese Angebote dauerhaft zu bekommen, ist eine kostenfreie Mitgliedschaft im Zukunftsnetz Mobilität NRW Voraussetzung. Die Mitgliedschaft im Zukunftsnetz Mobilität NRW ist an Bedingungen geknüpft, die herausstellen sollen, dass die Mitgliedskommune bestimmte Qualitäten im Bereich des kommunalen Mobilitätsmanagements verfolgt.

 

Folgende Voraussetzungen müsste die Stadt Leverkusen erfüllen, um Mitglied zu werden:

 

1.    Vorstellung des Ansatzes des kommunalen Mobilitätsmanagements durch Vertreter der Koordinierungsstelle auf Leitungsebene der Kommune,

2.    Benennung einer verantwortlichen Ansprechperson, deren Aufgaben ggf. in einer Dienstanweisung zu regeln sind,

3.    Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung durch den Oberbürgermeister, in der folgende Vereinbarungen getroffen werden (s. Anlage):

 

·         Teilnahme und Beteiligung am Erfahrungs- und Informationsaustausch mit den anderen kommunalen Gebietskörperschaften des Zukunftsnetzes Mobilität NRW,

·         Durchführung eines verwaltungsinternen Workshops zum Thema „Nachhaltige Mobilitätsentwicklung“ unter Beteiligung der zuständigen Fachbereiche in Kooperation mit der Koordinierungsstelle,

·         Einrichtung eines verwaltungsinternen fachbereichsübergreifenden Arbeitskreises bzw. Aufnahme des Themas „Nachhaltige Mobilitätsentwicklung“ in bestehende Arbeitskreise und

·         Umsetzung von zielgruppenspezifischen Mobilitätsmanagementmaßnahmen und Maßnahmen der Verkehrssicherheit.

 

Die Umsetzung der Kooperationsvereinbarung wird zwei Jahre nach Unterzeichnung im Rahmen eines Abstimmungsgesprächs auf Leitungsebene beiderseitig bewertet. Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird die Mitgliedschaft nach vier Jahren verlängert. Ein Muster der Kooperationsvereinbarung ist der Anlage der Vorlage beigefügt.

 

Den Mitgliedskommunen im Zukunftsnetz Mobilität NRW stehen vier regionale Koordinierungsstellen als Dienstleister und Berater zur Verfügung, um die strukturellen Voraussetzungen zu schaffen und konkrete Projekte anzustoßen. Für Leverkusen ist die Koordinierungsstelle Rheinland beim Verkehrsverbund Rhein-Sieg (gleichzeitig Geschäftsstelle für das Zukunftsnetz Mobilität NRW) zuständig.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Syring, 406-66 00

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Mitgliedschaft im Zukunftsnetz Mobilität NRW.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Mit der Mitgliedschaft sind keine Kosten verbunden.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:   

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

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Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

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