Beschlussentwurf:
Die Position Sonstige Beiträge, GUV Sachkonto 544400/Kostenstelle 119999, Finanzstelle PN9911/Finanzposition 740000 für den Beitrag 2016 zur gesetzlichen Unfallversicherung wird um 112.000,- € aufgestockt.
Deckungsmittel stehen im Personalkostenbudget im Bereich Sozialversicherungsbeiträge für tariflich Beschäftigte, Sachkonto 503200, zur Verfügung.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Stein
Begründung:
Mit Schreiben vom
12.01.2016 übersandte die Unfallkasse NRW den jährlichen Bescheid über den
Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung für das Jahr 2016.
Aufgrund
angehobener Hebesätze (5,50 € pro Fall) übersteigt der Rechnungsbetrag 2016 mit
109.156,71 € den Rechnungsbetrag aus 2015. Eine Erhöhung in dieser Form konnte
bei der Haushaltsplanung nicht vorhergesehen werden. Der Ansatz 2016 in Höhe
von 1.665.000 € wurde auf folgender Grundlage ermittelt:
Jahresrechnung 2015 1.614.878,64
€
drei Beitragszuschläge KS1, KS2, KS3 48.027,56
€
Puffer ca.
2.000,00 €
Mit einem weiteren
Schreiben vom 12.01.2016 übersandte die Unfallkasse NRW einen Bescheid über die
Erhebung des Beitragszuschlages KS2 (Schüler allgemeinbildender Schulen -
kommunal) in Höhe von 45.643,75 €.
In Summe muss
bereits im Januar 2016 die Haushaltsposition Sachkonto 544400/
Kostenstelle 119999
wie folgt belastet werden:
Jahresrechnung 2016 1.724.035,35
€
Beitragszuschlag KS2 45.643,75
€
Summe 1.769.679,10
€
Dies übersteigt den
Ansatz 2016 um 104.679,10 €.
Da im Laufe des Jahres weitere Bescheide bzgl. der Beitragszuschläge für KS1 (Kinder in Tageseinrichtungen) und KS3 (Schüler an berufsbildenden Schulen, Studierende, Lernende) zu erwarten sind (im Haushalt mit ca. 7.000 € kalkuliert) und die Beitragszuschläge KS2 ebenfalls erhöht wurden, werden Mittel in Höhe von 112.000,00 € zusätzlich benötigt.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Rößler, Fachbereich Personal und Organisation, Telefon 02 14/4 06-11 74
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Mit Schreiben vom
12.01.2016 übersandte die Unfallkasse NRW den jährlichen Bescheid über den Beitrag
zur gesetzlichen Unfallversicherung für das Jahr 2016. Aufgrund angehobener
Hebesätze (5,50 € pro Fall) übersteigt der Rechnungsbetrag 2016 den geplanten
Haushaltsansatz um 104.679,10 €.
Da im Laufe des Jahres weitere Bescheide bzgl. der Beitragszuschläge für KS1 (Kinder in Tageseinrichtungen) und KS3 (Schüler an berufsbildenden Schulen, Studierende, Lernende) zu erwarten sind und die Beitragszuschläge KS2 (Schüler allgemeinbildender Schulen - kommunal) ebenfalls erhöht wurden, werden Mittel in Höhe von 112.000,00 € zusätzlich benötigt.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Die Position Sonstige Beiträge, GUV Sachkonto 544400/Kostenstelle 119999, Finanzstelle PN9911/Finanzposition 740000 für den Beitrag 2016 zur gesetzlichen Unfallversicherung wird um 112.000,- € aufgestockt.
Zur Deckung stehen Haushaltsmittel in Höhe von 112.000,00 € aus dem Personalkostenbudget im Bereich Sozialversicherungsbeiträge für tariflich Beschäftigte, Sachkonto 503200 zur Verfügung.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die Beiträge der Unfallkasse NRW sind unvorhersehbar erhöht worden. Die Bescheide der Unfallkasse NRW liegen seit Mitte Januar 2016 vor. Die Jahresrechnung ist über den Gesamtbetrag anzulegen, die Rechnung ist in 4 Teilraten zu begleichen. Am 15.02.2016 wird die 1. Rate fällig. Die weiteren 3 Raten sind am 15.05., 15.08. und 15.11.2016 fällig.