Betreff
Verbesserung des Verkehrsflusses für den Durchgangsverkehr auf der Lützenkirchener Straße, Feldstraße und Quettinger Straße
- Bürgerantrag vom 27.01.16
Vorlage
2016/0963
Aktenzeichen
011-12-11-sc
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die vom Petenten angeregten verkehrsabhängigen Schaltungen an den Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Quettinger Straße/Feldstraße/Borsigstraße bereits zum Einsatz kommen.

 

2.    Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden empfiehlt der Verwaltung, die derzeitige Grünphase für Fußgänger, die die Rechtsabbiegespur von der Borsigstraße in die Quettinger Straße überqueren wollen, geringfügig zu reduzieren.

 

3.    Der Ausschuss lehnt den Bürgerantrag auf Durchfahrtverbot für den Fernlastverkehr aufgrund der Bedeutung der Quettinger und Lützenkirchener Straße als Ortsdurchfahrten und als Hauptverkehrsstraßen ab.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 27.01.2016 (s. Anlage 1) regt der Petent zu 1. an, verkehrsabhängige Schaltungen an den Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Quettinger Straße/Feldstraße/Borsigstraße einzusetzen.

Außerdem regt er zu 2. an, für Rechtsabbieger von der Borsigstraße in die Quettinger Straße die Lichtsignalanlage mit einem grünen Rechtsabbiegepfeil zu schalten.

Er bittet weiterhin zu 3. um ein Verbot der Durchfahrt des Fernlastverkehres auf der Quettinger und Lützenkirchener Straße.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrages nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Mitglieder des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden den Sitzungsunterlagen in der nichtöffentlichen Anlage 2 beigefügt.

 

Aufgrund der Sanierungsarbeiten der A1 und A3 und den dadurch bedingten Stauerscheinungen auf den Autobahnen wird das städtische Verkehrsnetz in hohem Maße von zusätzlichem Durchgangsverkehr belastet. Dies betrifft vor allem die städtischen Ost-West-Verbindungen (Burscheider Straße/Rennbaumstraße, Lützenkirchener Straße/Quettinger Straße, B 51/Herbert-Wehner-Straße/Willy-Brandt-Ring). In Kombination mit dem innerstädtischen Verkehr führt dies dazu, dass in den täglichen Spitzenstunden besonders die Knotenpunkte an diesen Straßenzügen an die Grenze der Belastbarkeit treten und entsprechende Verkehrsbehinderungen auftreten. Hinzu kommt, dass sich im Bereich Opladen/Quettingen die Verkehre durch die baustellenbedingte Sperrung der Lützenkirchener Straße im Bereich der Bahnunterführung auf andere Straßen aufteilen und die entsprechenden Knoten zusätzlich belasten.

 

Der Knoten Quettinger Straße/Borsigstraße wurde 2014/2015 umgebaut. Ziel war es, sowohl die Leistungsfähigkeit für den motorisierten Verkehr auf die zukünftige Belastung, die vor allem durch die Fachhochschule und die Bebauung auf dem Gelände der nbso hervorgerufen wird, anzupassen als auch für die „schwächeren“ Verkehrsteilnehmer (Fußgänger und Radfahrer) eine sichere und attraktive Querung des Knotenpunktes zu erreichen. Auch die zuständige Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II hatte im Rahmen der Beschlussfassung der Planungsvorlage die Verwaltung um zusätzliche Prüfung gebeten, in wieweit für Fußgänger und Radfahrer möglichst umfangreiche Grünzeiten zur Verfügung gestellt werden können.

 

Aus Sicht der Verwaltung hat sich die derzeitige Verkehrsführung inklusive der Signalschaltung grundsätzlich bewährt.

 

Zu den einzelnen Anregungen des Bürgerantrages wird wie folgt Stellung genommen:

 

Einsatz verkehrsabhängiger Schaltungen an den Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Quettinger Straße/Feldstraße/Borsigstraße:

 

Wie an allen großen signalgeregelten Knotenpunkten werden unterschiedliche verkehrsabhängige Signalprogramme geschaltet; so kommen am Knoten Quettinger Straße/Borsigstraße ein Morgen-, Tages-, Abend- und Nachtprogramm zum Einsatz, die auf die unterschiedlichen tageszeitabhängigen Verkehrsströme reagieren.

 

Schaltung der Lichtsignalanlage für Rechtsabbieger von der Borsigstraße in die Quettinger Straße mit einem grünen Rechtsabbiegepfeil:

 

Die vom Petenten gewünschte Signalisierung mit einer separaten Grünschaltung für den Rechtsabbieger von der Borsigstraße in die Quettinger Straße führt zu Leistungsfähigkeitsverlusten, da während dieser Phase keine anderen Verkehrsströme (Geradeausverkehr Quettinger Straße von West nach Ost beziehungsweise Linksabbieger Feldstraße in die Quettinger Straße) fahren können; dies kann daher nicht befürwortet werden. Die Vorfahrtssituation ist aus Sicht der Verwaltung durch die vorhandene Beschilderung eindeutig gekennzeichnet.

Im Rahmen der Überprüfung der Situation vor Ort wurde festgestellt, dass in der Schaltung des freilaufenden Rechtsabbiegers eine Störung im Steuergerät vorlag; diese wurde am 01.02.2016 behoben, so dass ein verbesserter Verkehrsabfluss gewährleistet ist. Zudem schlägt die Verwaltung vor, die derzeitige Grünphase für Fußgänger über den freilaufenden Rechtsabbieger geringfügig zu reduzieren. Die derzeitig vorhandenen 10 Sekunden Grünzeit können verringert werden, ohne dass sich dadurch die Belange der Fußgänger signifikant verschlechtern; dies würde dem Kfz-Verkehr zu Gute kommen.

 

Verbot der Durchfahrt des Fernlastverkehres auf der Quettinger und Lützenkirchener Straße:

 

Die Lützenkirchener Straße (L 219), sowie die Quettinger Straße (K 4) sind als Landes-  beziehungsweise Kreisstraße Bestandteil des klassifizierten Straßennetzes und zugleich Ortsdurchfahrt und Hauptverkehrsstraßen. Zudem erfüllen diese Straßen eine Verbindungs- und Erschließungsfunktion für die Ortsteile Quettingen und Lützenkirchen. Im Sinne dieser Typisierung haben sie unter anderem die Aufgabe, sowohl den Quell- und Zielverkehr als auch den überörtlichen Durchgangsverkehr aufzunehmen.

 

Eine Unterscheidung zwischen Fernlastverkehr und Lieferverkehr sowie weiterem Lastkraftverkehr kann generell nicht vorgenommen werden. Aufgrund der herausragenden Bedeutung dieser Straßen sowie der Notwendigkeit zur Anlieferung von Gewerbebetrieben ist ein generelles Durchfahrtverbot für Lkw nicht möglich.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

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[ja]   [nein]

[ja]   [nein]