Betreff
- Umwandlung der KWS AG in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (wupsi GmbH)
- Abberufung und Bestellung jeweils eines Mitgliedes in der Hauptversammlung und im Aufsichtsrat der Kraftverkehr Wupper-Sieg AG (KWS AG)
Vorlage
2016/0971
Aktenzeichen
201-07-01-ho
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung der Bezirksregierung Köln, die KWS AG durch Rechtsformwechsel von einer Aktiengesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) umzuwandeln und sämtliche hierfür gesellschaftsrechtlich notwendigen Schritte umzusetzen. Die GmbH firmiert unter „wupsi GmbH“.

     Der Rechtsformwechsel erfolgt auf der Grundlage der beigefügten Entwürfe des Gesellschaftsvertrages (Anlage 1) sowie des Umwandlungsbeschlusses (Anlage 2). Eventuellen Hinweisen der Bezirksregierung und des zur Beurkundung beauftragten Notars, die in den endgültigen Gesellschaftsvertrag eingearbeitet werden müssen, wird zugestimmt, sofern die Änderungen die wesentlichen Regelungen des Gesellschaftsvertrages nicht verändern.

 

2.         Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der KWS AG wird gemäß § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, die Beschlüsse des Rates umzusetzen.

 

3. Der Rat der Stadt Leverkusen bestellt nach § 113 Abs. 2 GO NRW i. V. m. § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der wupsi GmbH die folgenden Personen als Mitglieder in die Gesellschafterversammlung der wupsi GmbH:


            1.         _______________________

                       

            2.         _______________________

            3.         Herrn Stadtkämmerer Frank Stein

    

     Die Bestellung erfolgt unter Berücksichtigung der entsprechenden Ausführungen in der Begründung. Mitglied lfd. Nr. 3 ist der Oberbürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Leverkusen.

4. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, alle zur Umsetzung notwendigen Handlungen vorzunehmen und das Anzeigeverfahren nach § 115 Abs. 1 GO NRW durchzuführen.

5.         Der Rat der Stadt Leverkusen beruft gem. § 113 Abs. 1 GO NRW nachfolgendes Mitglied aus der Hauptversammlung der KWS AG ab:

 

            Herrn Christian Melchert

 

6. a)    Der Rat der Stadt Leverkusen bestellt nach Beschlussfassung zu 5. gem. § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und 2 GO NRW nachfolgendes Mitglied in die Hauptversammlung der KWS AG:

 

            ___________________

 

6. b)    Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in Aufsichtsrat und Hauptversammlung der KWS AG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, die Wahl der nachfolgenden Person in den Aufsichtsrat der KWS AG vorzuschlagen bzw. vorzunehmen:

 

            ______________________

 

 

gezeichnet:

In Vertretung           

Richrath                                            Stein             

Begründung:

 

Ausgangssituation und rechtliche Grundlagen

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat mit einstimmigem Beschluss vom 23.03.2015 zur Vorlage Nr. 2015/0424 der Erklärung der Vergabeabsicht für einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag gem. Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 an die KWS AG zugestimmt. In der vorgenannten Vorlage wurden die Voraussetzungen für die Direktvergabe gemäß Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 an die KWS AG beschrieben. Zu diesen Voraussetzungen gehört auch die Kontrolle der zuständigen Behörde über das Unternehmen wie über eine eigene Dienststelle (Art. 5 Abs. 2 Buchstabe a der VO EG 1370/2007). Um rechtssicherer eine dienststellenähnliche Kontrolle über die KWS AG zu gewährleisten, wird vorsorglich die Rechtsform der KWS AG in eine GmbH geändert. Den Gesellschaftern einer GmbH steht ein umfassendes Weisungsrecht gegenüber der Geschäftsführung zu. Bei der künftigen Gesellschaft wupsi GmbH ist eine dienststellenähnliche Kontrolle gegeben. Für eine zeitnahe Sitzung der Hauptversammlung der KWS AG ist vorgesehen, den von der Gesellschaft zu fassenden Umwandlungsbeschluss und den hiermit in Verbindung stehenden Gesellschaftsvertrag der wupsi GmbH zu beschließen.

 

Mit Wirkung vom 01.02.2016 gehört Herr Christian Melchert der Verwaltung der Stadt Leverkusen an. In seiner bis zu diesem Zeitpunkt wahrgenommenen Funktion als Fraktionsgeschäftsführer der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Leverkusen war Herr Melchert als Mitglied in Organen von städtischen Beteiligungsgesellschaften tätig. Er gehörte u. a. der Hauptversammlung sowie dem Aufsichtsrat der KWS AG an. Für die Umsetzung der Gremienbeschlüsse ist es unbedingt erforderlich, dass die Organe vollständig besetzt sind, sodass im Vorfeld der Umsetzung des Rechtsformwechsels in den Organen der KWS AG entsprechende Neubesetzungen vorzunehmen sind.

 

Zu 1., 2. und 4., Verfahren

 

Der vorgesehene Text des Gesellschaftsvertrages der wupsi GmbH ist als Anlage 1 beigefügt. Im Kern geht es um den Formwechsel von der KWS AG in die wupsi GmbH. Das bisherige Grundkapital der AG (5.524.200 Euro) und die paritätische Verteilung auf die beiden Aktionäre (je 2.762.100 Euro) entspricht unverändert dem Stammkapital der neuen wupsi GmbH und dessen Verteilung auf die Stadt Leverkusen und den Rheinisch-Bergischen Kreis (RBK).

 

Der als Anlage 2 beigefügte Entwurf des Umwandlungsbeschlusses beinhaltet die gem. §§ 190 ff., 226 f. und 238 ff. Umwandlungsgesetz erforderlichen Beschlüsse. Die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer aus den mit der Gesellschaft bestehenden Arbeitsverträgen werden unverändert fortgeführt. Auch der Betriebsrat besteht mit unveränderten Rechten und Pflichten fort. Bestehende Betriebs- und Tarifvereinbarungen werden von der wupsi GmbH fortgeführt. Zum Geschäftsführer der wupsi GmbH wird Herr Marc Kretkowski bestellt.

 

Der Aufsichtsrat wird als fakultativer Aufsichtsrat bei der wupsi GmbH fortbestehen und hat wie bisher weiterhin neun Mitglieder, davon drei Arbeitnehmervertreter. Diese bleiben ebenfalls zunächst im Amt, müssen aber bis spätestens zum 31.12.2016 gemäß den Bestimmungen des § 108 a GO NRW neu bestellt werden. Hierzu erfolgt im 2. Halbjahr 2016 eine separate Vorlage.

 

Gemäß § 115 Abs. 1 Buchstabe d) GO NRW ist die Änderung der bisherigen Rechtsform spätestens 6 Wochen vor Beginn des Vollzugs schriftlich der Bezirksregierung Köln anzuzeigen. Der entsprechende Gesellschaftsvertrag der wupsi GmbH ist notariell zu beurkunden.

 

Sich eventuell ergebende, die wesentlichen Regelungen des Gesellschaftsvertrages nicht verändernde Hinweise, formaler oder untergeordneter Art, der Bezirksregierung oder des zur Beurkundung beauftragten Notars, sollen in den Text des Gesellschaftsvertrages eingearbeitet werden.

 

Zu 3., Bestellung von Mitgliedern in die Gesellschafterversammlung der wupsi GmbH

 

Die städtischen Vertreterinnen und Vertreter in der Gesellschafterversammlung der wupsi GmbH sind nach den einschlägigen Vorschriften von Gemeinderecht und Gesellschaftsvertrag im Rahmen des Rechtsformwechsels neu zu bestellen. Gem. § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der wupsi GmbH besteht die Gesellschafterversammlung aus 6 Mitgliedern. 3 Mitglieder vertreten den Gesellschafter RBK und 3 Mitglieder vertreten den Gesellschafter Stadt Leverkusen. Die die Stadt Leverkusen vertretenden Mitglieder der Gesellschafterversammlung werden vom Rat der Stadt Leverkusen nach den Vorschriften des Kommunalrechts NRW bestellt. Gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW muss der Oberbürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Leverkusen zu den zu bestellenden Mitgliedern gehören.

 

Die Mitglieder in der Gesellschafterversammlung werden mit der Maßgabe entsandt, dass bereits zwei der vorgenannten Mitglieder zur einheitlichen Vertretung der Stadt Leverkusen berechtigt sind.

 

Zu 5. und 6.a), Hauptversammlung KWS AG

 

Die Satzung der KWS AG trifft keine Aussage zur Anzahl der Vertreter/-innen in der Hauptversammlung. Derzeit sind 3 Mitglieder in die Hauptversammlung bestellt.

 

Zu 6.b), Aufsichtsrat KWS AG

 

Gemäß § 6.1 der Satzung der KWS AG besteht der Aufsichtsrat aus 9 Mitgliedern. Je 1 Mitglied des Aufsichtsrats wird vom RBK und von der Stadt Leverkusen entsandt, 4 Mitglieder werden durch die Hauptversammlung, 3 Mitglieder durch die Arbeitnehmer nach den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes gewählt.

 

Bei Herrn Melchert handelt es sich um ein von der Hauptversammlung gewähltes Mitglied. Die Amtszeit ist gem. § 6.4 der Satzung der KWS AG mit dem Zeitpunkt geendet, in dem das kommunale Mandat geendet ist, das zur Berufung in den Aufsichtsrat führte.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Hohn / FB Finanzen / 2042

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]