Betreff
Besetzung der Organe von Unternehmen und Einrichtungen
Vorlage
2016/0954/1
Aktenzeichen
201-01-80-04-ho
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

3. Der Rat bestellt gem. § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und 2 GO NRW nachfolgendes stellvertretendes Mitglied in den Aufsichtsrat der Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH (VRS GmbH):

 

Ratsherrn Oliver Ruß

 

4. Der Rat bestellt gem. § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und 2 GO NRW nachfolgendes Mitglied in die Verbandsversammlung des Wupperverbandes:

 

Frau Sabine Fessl

 

5. Der Rat beruft gem. 113 Abs. 1 GO NRW nachfolgendes stellvertretendes Mitglied aus dem Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen ab:

 

Herrn Paul Scharbrodt

 

6. Der Rat bestellt nach Beschlussfassung zu 5. gem. § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und 2 GO NRW nachfolgendes stellvertretendes Mitglied in den Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen:

 

Ratsherrn Karl Schweiger

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Zu 3. und 4.:

 

Mit Wirkung vom 01.02.2016 gehört Herr Christian Melchert der Verwaltung der Stadt Leverkusen an. In seiner bis zu diesem Zeitpunkt wahrgenommenen Funktion als Fraktionsgeschäftsführer der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Leverkusen war Herr Melchert als Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied in Organen von städtischen Beteiligungsgesellschaften tätig. Er gehörte u. a. der Verbandsversammlung des Wupperverbandes sowie dem Aufsichtsrat der VRS GmbH an.

 

Zu 3.:

 

Gem. § 14 Abs. 4 S. 1 des Gesellschaftsvertrages der VRS GmbH scheidet ein Mitglied aus dem Aufsichtsrat aus, wenn die Tätigkeit endet, die für seine Entsendung in den VRS-Aufsichtsrat bestimmend war. Herr Melchert hat seine Tätigkeit als Geschäftsführer der SPD-Fraktion am 31.01.2016 beendet und ist somit zu diesem Zeitpunkt aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.

Gem. § 14 Abs. 4 S. 2 des Gesellschaftsvertrages der VRS GmbH ist bei Ausscheiden eines Mitglieds unverzüglich ein Nachfolger zu wählen. Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt gem. § 14 Abs. 8 des Gesellschaftsvertrages der VRS GmbH entsprechend den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW.

Die GO NRW regelt in § 50 Abs. 4, dass der Rat im Fall eines vorzeitigen Ausscheidens eines Mitglieds aus einem Gremium den Nachfolger für die verbleibende Zeit der Wahlperiode durch Mehrheitsbeschluss nach § 50 Abs. 2 GO NRW wählt.

 

Zu 4.:

 

Gem. § 13 Abs. 6 des Gesetzes über den Wupperverband (Wupperverbandsgesetz – WupperVG) erlischt das Amt eines Delegierten in der Verbandsversammlung durch den Wegfall der für die Entsendung maßgebenden Voraussetzungen und es ist eine Ersatzwahl oder Ersatzberufung für die verbleibende Amtszeit vorzunehmen.

Gem. § 50 Abs. 4 GO NRW i. V. m. § 50 Abs. 2 GO wählt der Rat bei vorzeitigem Ausscheiden eines Delegierten einen Nachfolger für die verbleibende Restlaufzeit der Wahlperiode durch Mehrheitsbeschluss.

Gem. § 13 Abs. 1 WupperVG müssen Delegierte der Verbandsversammlung Mitglied des Verbandes, beim Mitglied beruflich tätig sein oder den Organen des Mitglieds angehören bzw. für eine juristischen Person vertretungsberechtigt sein.

 

Zu 5. und 6.:

 

Mit Schreiben vom 12.02.2016 gibt die Fraktion BÜRGERLISTE eine Änderung bei der Besetzung des Verwaltungsrates der Sparkasse Leverkusen bekannt. Herr Paul Scharbrodt wird von seinem Amt als stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrates der Sparkasse Leverkusen abberufen.

Gem. § 12 Abs. 5 Sparkassengesetz ist bei vorzeitigem Ausscheidens eines Mitglieds ein Nachfolger auf Vorschlag der Gruppe, welche die ausgeschiedene Person vorgeschlagen hat, zu wählen.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

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[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

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[ja]   [nein]

[ja]   [nein]