Beschlussentwurf:
Der als Anlage beigefügte Entwurf einer Fortschreibung des Gesundheitsfachplans, Teilfachplan „Hilfen für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leverkusen mit psychischen Problemen und Erkrankungen“ wird verabschiedet.
Die Versorgung der psychisch Kranken in Leverkusen ist anhand dieses Gesundheitsfachplans weiter zu entwickeln.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Märtens
Begründung:
Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 17.07.1987 den Gesundheitsfachplan Teilbereich Hilfen für psychisch Kranke beschlossen.
Strukturelle Veränderungen in der Zielgruppe und allgemeine Entwicklungen in der Gesundheitsvorsorge erfordern die Fortschreibung des Gesundheitsfachplans. Seit der Erstellung des Fachplans 1987 hat sich das Bild der psychiatrischen Landschaft erheblich verändert.
Der Runde Tisch als Gesundheitskonferenz hat die Fortschreibung in seiner Sitzung am 24.02.2016 einvernehmlich verabschiedet.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Vogt, FB 50, 406-5000
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Fortschreibung des bisher geltenden Gesundheitsfachplans als kommunale Pflichtaufgabe.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Produkt 051506, Produktgruppe 0515
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
2016 483.425 €
2017 498.425 € (vertragliche Bindung)
Erstattung der Personal- und Sachkosten
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |