Betreff
neue bahnstadt opladen - Kostenerhöhung Gütergleisverlegung
Vorlage
2016/1000
Aktenzeichen
nbso
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

  1. Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt der Kostenerhöhung im Rahmen der Gütergleisverlegung zu und ermächtigt die Verwaltung, die Mehrkosten in den Haushaltsplan 2017 einzustellen.

  2. Der Rat der Stadt Leverkusen beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln die Anerkennung der Förderfähigkeit zu beantragen.

  3. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die voraussichtliche verspätete Inbetriebnahme der neuen Gütergleisstrecke zur Kenntnis.

 

 

gezeichnet:

Richrath       

Begründung:

 

Aufgrund der bekannten Bombenangriffe im Jahr 1944/45 ist auf den Flächen der neuen bahnstadt opladen (nbso) grundsätzlich von verbliebenen Kampfmitteln auszugehen. Die bestehenden Kopien der Luftbilder lassen Kampfmittel in verschiedenen Größen vermuten. Die Luftbildauswertung für das Projektgebiet ist aufgrund der großen Trefferzahl und der Schattenwürfe im Bereich von Gebäuden eingeschränkt. Das Gelände wurde nach Ende des 2. Weltkriegs nicht zusätzlich angefüllt, sodass keine nachträglich überdeckten Kampfmittel vermutet wurden. Teilweise wurden Blindgänger bereits nach den Angriffen direkt beseitigt, jedoch mit abnehmender Intensität zum Ende des Krieges hin.

 

Zur Vorgehensweise bei Erdarbeiten und Baugrundeingriffen auf Gelände mit dem Verdacht auf Kampfmittel hat der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) ein Merkblatt entwickelt und im Bericht für das Ausbesserungswerk Opladen dargelegt, dass „Erdarbeiten mit entsprechender Vorsicht auszuführen sind“ (s. Anlage 1).

 

Für die Gütergleisstrecke erfolgte die Auswertung der vorhandenen Luftbilder mit Darstellung der konkreten Verdachtspunkte von Kampfmitteln im betroffenen Bereich. Schon bei der Entwurfsplanung und Plangenehmigungsphase für die Gütergleisverlegung wurde der KBD der Bezirksregierung Düsseldorf frühzeitig beteiligt.

 

Laut Mitteilung des KBD bestanden auf dem Gelände 18 Verdachtspunkte, davon 3 nur zum Teil auf der Fläche der Güterzugstrecke. Die Verdachtspunkte wurden durch Sondierungsbohrungen seitens der Bezirksregierung Düsseldorf untersucht  und punktuell geräumt. Kampfmittel wurden nicht gefunden. Für die folgenden Bauarbeiten wurden als vorbereitende Maßnahmen Abstimmungsgespräche mit dem Fachbereich Recht und Ordnung der Stadt Leverkusen und der Bezirksregierung Düsseldorf, KBD geführt und die daraus notwendigen Maßnahmen in Bezug auf die Örtlichkeit, auf weiteren Verdacht von Kampfmitteln, Einsatz der geplanten Baugeräte, Bauverfahren, etc. festgelegt und vereinbart.

 

Im Bereich des Spezialtiefbaus, z. B. an der Lützenkirchener Straße, wo eine hohe mechanische Einwirkung in das Erdreich erfolgt, wurde auch außerhalb der Verdachtspunkte eine spezielle Sondierung vorgenommen gemäß Merkblatt des KBD.

Diese festgelegten Maßnahmen wurden sukzessive bis Oktober 2015 fortgeführt.

 

Für die sichere Durchführung dieser Baumaßnahmen haben DB Netz AG, städtische Ordnungsbehörde und Kampfmittelbeseitigungsdienst aus Düsseldorf bisher alles getan, um die Sicherheit der am Bau Beteiligten, der Bewohner und der Bahnkunden zu gewährleisten. Trotz der Sondierung der Verdachtspunkte kam es zu Bombenfunden, die eine weitere Erhöhung der Sicherheitsstandards erfordern.

 

Auf der Baustelle kam es im Oktober 2015, sowie im Februar 2016 im Rahmen der Tiefbaumaßnahmen zu zwei Bombenfunden. Die erste Bombe wurde während der Sondierungsarbeiten an der Eisenbahnüberführung Lützenkirchener Straße, die zweite Bombe bei Tiefbauarbeiten in einem Bereich gefunden, der neben der Verdachtsfläche in der Böschung lag und somit als Zufallsfund vom KBD gewertet wird. Die Entschärfung und Bergung wurden durch den Kampfmittelräumdienst durchgeführt. Anschließend fand erneut ein Gespräch unter der Beteiligung des Fachbereichs Recht und Ordnung der Stadt Leverkusen und der Bezirksregierung Düsseldorf, KBD statt, wo weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der Mitarbeiter der dort tätigen Baufirmen sowie des Bahnverkehrs festgelegt wurden.

 

Zusätzlich hat die mit den Tiefbauarbeiten beauftragte ARGE THG/Amand  am 25.02.2016 die Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau) wegen der vorgenannten Bombenfunde eingebunden. Die BG Bau hat aufgrund dieser zwei Bombenfunde die laufenden Erdarbeiten als risikorelevant eingestuft und gem. § 19 Abs. 1 Satz 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) die Erdarbeiten eingestellt und ein tragfähiges risikominimiertes Konzept für den Umgang mit den Kampfmitteln gefordert. Die Erdarbeiten wurden erst am 07.03.2016 nach erfolgter Abstimmung und gemeinsamer Ausarbeitung eines solchen Konzeptes wieder aufgenommen.

 

Alle bisherigen Planungen und baulichen Arbeiten für die Gütergleisverlegung liegen im bisherigen Rahmenplan. Die Deutsche Bahn Netz AG (DB Netz AG) hat dazu folgenden Sachstandsbericht abgegeben:

 

Maßnahmen zum Krötenschutz

Neubau Trafostation, Modulgebäude

Verlegung Leicht- und Signaltechnikkabel

Versetzen Fahrradständer

Abgeschlossen

Vegetationsrückschnitt

Einrichtung temporärer Parkplätze

Abgeschlossen

Ausschreibung und Vergabe aller Gewerke

Abgeschlossen

Planfeststellung

Abgeschlossen

Entkernung und Abbruch der vorhandenen Gebäude im Baufeld (ohne Kellerfundamente)

Abgeschlossen

Baubeginn zur Errichtung der konstruktiven Ing.-Bauwerke Eisenbahnüberführung Lützenkirchener Straße

Baubeginn erfolgt

Anpassungen Oberleitung

In Ausführung seit 05.2015

Herstellen Baustraße (bereits als Teil der neuen Bahnallee)

Bauausführung abgeschlossen

 

Die zusätzlichen Sicherheitsstandards benötigen mehr Zeit auf der Baustelle.

 

Das Konzept zur Risikominimierung für den Umgang mit Kampfmitteln ist als Anlage 2 beigefügt. Gemäß des seitens der DB Netz AG beauftragten öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Dr. Konermann ist nach gegenwärtigem Stand mit einer diesbezüglichen Bauzeitenverlängerung von 2 Monaten auszugehen (s. Anlage 3). Ursprünglich wurde die Inbetriebnahme der neuen Güterzugstrecke zum 16.12.2016 vorgesehen. In Abhängigkeit von der anzupassenden Baubetriebsplanung und den davon abhängigen Sperrpausen ist eine darauf aufbauende Verzögerung zu berücksichtigen. Die DB Netz AG befindet sich bereits jetzt schon in der Abstimmung zu erneuten Sperrpausen.

 

Die jetzige Vorgehensweise wird deutlich teurer.

 

Alle Kosten der Kampfmittelerkundung und -beseitigung müssen, auch bei ehemaligen Bahnliegenschaften, grundsätzlich zu 100 % durch den Eigentümer getragen werden. Die Kosten für die Entschärfung von Munition und die Personalkosten des KBD werden dagegen durch die Bezirksregierung getragen. Falls es im Einzelfall ausreicht, dass ein Mitarbeiter des KBD eine Begutachtung der Baumaßnahme durchführt, ohne dass Drittfirmen eingesetzt werden müssen, fallen dafür bei dem Bauherrn keine Kosten an.

 

Bei größerem Erkundungsaufwand – wie bei der Gütergleisverlegung – müssen in der Regel Drittfirmen beauftragt werden. Die Beauftragung erfolgt durch den KBD auf der Grundlage eines jeweils für zwei Jahre gültigen Rahmenvertrags. Auf die Modalitäten und Preise dieser Leistungen hat der Bauherr keinen Einfluss. Ausfallkosten im Bahnverkehr können nicht geltend gemacht werden, da ein evtl. Kampfmittelfund als höhere Gewalt anzusehen ist. Bei Kampfmittelfunden in der Baumaßnahme wird ein sofortiger Baustopp verhängt.

 

Dr. Konermann kommt in seiner Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass mögliche Mehrkosten der ARGE in Höhe von netto 1,1 Mio. € = brutto 1,31 Mio. € zu erwarten sein werden. Das Thema Kampfmittel ist auch Gegenstand des anhängigen Streitbeilegungsverfahrens. Eine mögliche Förderung der Mehrkosten durch Bund und Land muss gesondert beantragt und bewilligt werden.

 

Die Verlegung der Güterzugstrecke wird mit Stadterneuerungsmitteln zu 70 % von Bund und Land gefördert. Die Anerkennung der förderfähigen Kosten für die Gütergleisverlegung, wozu ebenfalls die Kosten der Kampfmittelbeseitigung zählen (soweit sie nicht durch den KBD getragen werden), erfolgte im Rahmen des Gesamttestates West. Grundsätzlich werden Mehrkosten nur anerkannt, wenn diese unvorhersehbar und wirtschaftlich vertretbar sind. Dazu bedarf es der Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln. Die Mehrkosten sind bisher weder in der Kosten- und Finanzierungsübersicht (KOFI) noch im Haushalt der Stadt berücksichtigt.

 

Die Mehrkosten werden in 2017 anfallen. Die Haushaltspositionen für 2016 sind auskömmlich. Die nbso GmbH und die Projektsteuerung ZERNA werden mit der Fortschreibung der KOFI dem Rat der Stadt Leverkusen eine Gesamtbetrachtung des Projektes unter Berücksichtigung aktueller Erkenntnisse im Sommer 2016 zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen. Die sich ergebenden Auswirkungen werden in den Haushaltsplan für das Jahr 2017 eingestellt.

 

Für Fragen und Antworten stehen in der Ratssitzung Vertreter der DB Netz AG zur Verfügung.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Noreiks -2031

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Innenauftrag 9700 0927 0104

Sachkonto 526100

Finanzposition 720000

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Mehrkosten 2017: + 1,31 Mio. €

(ggf. sind Fördermittel in Höhe von ca. 0,9 Mio. € in Abzug zu bringen)

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Das Gutachten von Herrn Dr. Konermann lag erst am 11.03.2016 vor. Um die Fortführung der Gütergleisverlegung nicht zu verzögern, ist eine möglichst zeitnahe Befassung des Rates erforderlich.