Betreff
Kleine Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk III im Jahr 2016
Vorlage
2016/1003
Aktenzeichen
011-40-10-gr
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

I. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt folgende Maßnahmen für 2016:

 

Konsumtiv, gesamt 22.400 € (Haushaltsansatz 22.400 €)

 

Vorschläge der Politik:

 

1.

Zuschuss an den KG „Grün-Weiß“ Schlebusch e.V. zur Anschaffung von Trainingshosen für die Kindertanzgruppe

(ca. 700 €)

 

2.

Sanierung des Kriegerdenkmals auf dem Friedhof Lützenkirchen

(ca. 3.000 €)

 

3.

Unterstützung des Karnevalszuges 2017 in Lützenkirchen

(ca. 500 €)

 

4.

Nachpflanzung von vier Bäumen auf der Allee des Friedhofes Lützenkirchen

(ca. 1.200 €)

 

5.

Aufwertung der Fläche an der Ecke Berliner Straße/Teltower Straße

(ca. 2.500 €)

 

6.

Zuschuss an den SSV Alkenrath e.V. für die Erneuerung der Gasheiztherme

(ca. 2.500 €)

 

7.

Erhalt, Pflege und Neupflanzungen alter Obstbaumsorten im Stadtbezirk III

(ca. 3.000 €)

 

8.

Unterstützungsangebote für Flüchtlinge im Stadtbezirk III

(ca. 1.650 €)

 

Vorschläge der Verwaltung:

 

9.

Zuschuss an die GGS Waldschule für die Schülerbücherei

(ca. 350 €)

 

10.

Zuschuss an die GGS Morsbroicher Straße zur „Bewegten Pause“

(ca. 600 €)

 

11.

Zuschuss an die GGS Astrid-Lindgren-Schule zur „Bewegten Pause“, für die Schülerbücherei und für Materialien zur Förderung nicht deutschsprachiger Kinder

(ca. 850 €)

 

12.

Zuschuss an die GGS Heinrich-Lübke-Straße zur „Bewegten Pause“ und zur Lernwerkstatt

(ca. 850 €)

 

13.

Zuschuss an die GGS Erich-Klausener-Schule zur Lernwerkstatt

(ca. 100 €)

 

14.

Zuschuss an die GGS Im Kirchfeld zur „Bewegten Pause“ und für Materialien zur Förderung nicht deutschsprachiger Kinder

(ca. 1.100 €)

 

15.

Wiederherstellung des Verbindungsweges zwischen der GGS Morsbroicher Straße und der Oulustraße in Schlebusch

(ca. 3.500 €)

 

Investiv, gesamt 27.600 € (Haushaltsansatz 27.600 €)

 

Vorschlag der Politik:

 

16.

Unterstützungsangebote für Flüchtlinge im Stadtbezirk III

(ca. 1.650 €)

 

Vorschläge der Verwaltung:

 

17.

Zuschuss an die GGS Waldschule zur Lernwerkstatt

(ca. 1.250 €)

 

18.

Zuschuss an die GGS Morsbroicher Straße zur „Bewegten Pause“ und für Materialien zur Förderung nicht deutschsprachiger Kinder

(ca. 1.000 €)

 

19.

Zuschuss an die KGS In der Wasserkuhl für Materialien zur Förderung nicht deutschsprachiger Kinder

(ca. 900 €)

 

20.

Zuschuss an die GGS Astrid-Lindgren-Schule zur Schulhofgestaltung und zur „Bewegten Pause“

(ca. 1.500 €)

 

21.

Zuschuss an die GGS Heinrich-Lübke-Straße zur „Bewegten Pause“ und zur „Gesunden Schule“

(ca. 200 €)

 

22.

Zuschuss für die Anschaffung eines Rasenmähers und eines Freischneiders für die Außenanlagen des Jugend- und Bürgerhauses „Schöne Aussicht“

(ca. 1.600 €)

 

23.

Errichtung einer Vierfachschaukel als Ersatz für ein defektes Spielgerät an der GGS Erich-Klausener-Schule in Alkenrath

(ca. 6.000 €)

 

24.

Ergänzende Baumpflanzungen an der GGS Erich-Klausener-Schule in Alkenrath

(ca. 500 €)

 

25.

Errichtung eines zusätzlichen Spielgerätes auf dem Kinderspielplatz am Dünnwalder Grenzweg

(ca. 7.000 €)

 

26.

Errichtung eines zusätzlichen Spielgerätes auf dem Spielplatz Albert-Schweitzer-Straße in Nähe des Wohnparks Steinbüchel

(ca. 6.000 €)

 

II. Die Finanzierung erfolgt aus den im Haushalt 2016 bereitgestellten bezirklichen Mitteln für kleine Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk III. Die Inanspruchnahme und Auszahlung der beschlossenen Mittel kann erst nach Genehmigung des städtischen Haushaltes erfolgen.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Gemäß Ratsbeschluss vom 11.01.2016 stehen Mittel in Höhe von insgesamt 145.000 € (davon 65.000 € konsumtiver Haushalt und 80.000 € investiver Haushalt) für kleine Investitionsmaßnahmen in den drei Stadtbezirken in 2016 zur Verfügung. Davon entfallen auf den Stadtbezirk III 22.400 € im konsumtiven und 27.600 € im investiven Haushalt.

 

Die nachfolgenden Anregungen wurden von der Verwaltung auf die sachliche und zeitliche Notwendigkeit sowie die (anderweitige) Realisierung und die Kosten geprüft.

 

Die Vorschläge aus der Politik wurden von der Verwaltung vorrangig berücksichtigt, soweit sie sachlich und von der Kostenhöhe in die kleinen Investitionsmaßnahmen passten. Für die danach noch offenen Mittel wurden nachrangig Vorschläge aus den Fachverwaltungen aufgegriffen.

 

Kostenintensive Vorschläge, deren Realisierung über das der Bezirksvertretung zustehende Budget hinausgehen würde, konnten nicht berücksichtigt werden. Für diese Maßnahmen müsste von der Politik – sofern erwünscht – eine entsprechende Prüfung und Mittelbeantragung beschlossen werden.

 

Als Ergebnis der Prüfung schlägt die Verwaltung folgende im Beschlussentwurf aufgeführte Maßnahmen zur Durchführung vor:

 

Vorschlag von Herrn Bezirksvorsteher Schönberger:

 

1.

Zuschuss an den KG „Grün-Weiß“ Schlebusch e.V. zur Anschaffung von Trainingshosen für die Kindertanzgruppe

(ca. 700 €, konsumtiv)

 

Das Kindertanzcorps der KG „Grün-Weiß“ Schlebusch  e.V. benötigt dringend Trainings- bzw. Jogginghosen, damit die Kinder nicht in den Tanzuniformen zu den jeweiligen Auftritten und zum Training fahren müssen. Herr Bezirksvorsteher Schönberger beantragt daher, den Verein mit einem Zuschuss in Höhe von 700 € zur Anschaffung von insgesamt 40 Trainingshosen zu unterstützen.

 

Vorschläge von Bezirksvertreter Prangenberg (CDU):

 

2.

Sanierung des Kriegerdenkmals auf dem Friedhof Lützenkirchen

(ca. 3.000 €, konsumtiv)

 

Die Verwaltung befürwortet den Vorschlag von Herrn Prangenberg (CDU) und sieht eine Neuverfugung des Kriegerdenkmals sowie einen Austausch der nicht mehr lesbaren Platte mit den Namen der Gefallenen vor. Hierfür wird ein Zuschuss in Höhe von ca. 3.000 € benötigt.

 

Zusätzlich soll aus Unterhaltungsmitteln des Fachbereichs Stadtgrün zudem der nicht mehr verkehrssichere Bodenbelag repariert und zum Teil erneuert werden.

 

3.

Unterstützung des Karnevalszuges 2017 in Lützenkirchen

(ca. 500 €, konsumtiv)

 

Im Rahmen der kleinen Investitionsmaßnahmen 2015 im Stadtbezirk III wurde im letzten Jahr ein Zuschuss für die Unterstützung des Karnevalszuges in Schlebusch beschlossen. Herr Prangenberg (CDU) beantragt daher, auch den Karnevalszug in Lützenkirchen, der ein fester Bestandteil der Brauchtumspflege in Leverkusen ist, entsprechend zu unterstützen.

 

4.

Nachpflanzung von vier Bäumen auf der Allee des Friedhofes Lützenkirchen

(ca. 1.200 €, konsumtiv)

 

Durch Abgänge bei den Bäumen auf der Allee des Friedhofes Lützenkirchen ist das geschlossene Bild nicht mehr gegeben. Herr Prangenberg (CDU) beantragt daher, die Lücke durch die Anpflanzung von bis zu acht Bäumen, vorzüglich Linden (Herzwurzler), auf Fehlgräbern zu schließen.

 

Die Verwaltung befürwortet die Maßnahme. Die Nachpflanzung ist jedoch nur an vier Standorten möglich, da auf den anderen Standorten zwar die Nutzungszeit, aber nicht die Ruhefrist abgelaufen ist. Die Kosten für die Pflanzung von vier Bäumen werden auf ca. 1.200 € kalkuliert.

 

Vorschlag von Bezirksvertreterin Hölzer (CDU):

 

5.

Aufwertung der Fläche an der Ecke Berliner Straße/Teltower Straße

(ca. 2.500 €, konsumtiv)

 

Frau Hölzer (CDU) schlägt vor, die Fläche an der Ecke Berliner Straße/Teltower Straße (Leverkusen-Fettehenne) aufzuwerten und attraktiver zu machen. Die vorhandenen Bodendecker bzw. Gebüsche sollen auf der gesamten Fläche entfernt und vorzugsweise durch eine Rasenfläche ersetzt werden. Zudem soll eine Sitzbank mit Blick auf die Johannes-von-Nepomuk-Kapelle aufgestellt werden. Frau Hölzer (CDU) sieht vor, eine Bereitstellung und Finanzierung dieser Bank über den Bürgerverein Steinbüchel e.V. zu ermöglichen.

 

Der Bereich soll insbesondere die älteren Anwohnerinnen und Anwohner, wie aber auch Spaziergänger zum (kurzzeitigen) Verweilen einladen. Zudem soll die auf die Wege der Jakobspilger hinweisende Stele besser zur Geltung kommen.

 

Die Verwaltung befürwortet die Maßnahme und geht von Kosten in Höhe von ca. 2.500 € aus.

 

Vorschlag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung III:

 

6.

Zuschuss an den SSV Alkenrath e.V. für die Erneuerung der Gasheiztherme

(ca. 2.500 €, konsumtiv)

 

Die Gasheiztherme des SSV Alkenrath e.V., die für die Warmwasserversorgung im Vereinshaus notwendig ist, ist defekt und muss erneuert werden. Die Instandhaltung und Instandsetzung des Gebäudes fällt ausschließlich in die Verantwortung des SSV Alkenrath e.V. Durch die Erneuerung der Therme kann das Duschen nach dem Training und den Meisterschaftsspielen wieder sichergestellt werden. Der Verein ist nicht in der Lage, die kalkulierten Gesamtkosten in Höhe von 4.700 € alleine zu tragen, sodass ein Zuschuss für die Erneuerung der Heizung dringend notwendig ist.

 

Die Verwaltung befürwortet den Vorschlag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung III. Zu dem Eigenanteil des Vereins wird ein Zuschuss in Höhe von 2.500 € aus den Mitteln für die kleinen Investitionsmaßnahmen 2016 vorgeschlagen.

 

Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 

 

7.

Erhalt, Pflege und Neupflanzungen alter Obstbaumsorten im Stadtbezirk III

(ca. 3.000 €, konsumtiv)

 

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt einen Zuschuss für Pflegemaßnahmen und Neupflanzungen von alten Obstbaumsorten im Stadtbezirk III.

 

Der Fachbereich Umwelt begrüßt den Vorschlag ausdrücklich und schlägt im Bezirk die Anpflanzung von Jungbäumen (lokale bzw. regionale „alte“ Sorten, Hochstamm) vor. Die Bäume werden auf städtischen Wiesen oder auf Wiesen in Privatbesitz, vorzugsweise im Bestand, gepflanzt. Die Naturschutzstation arbeitet mit den Besitzern bzw. Pächtern seit Jahren erfolgreich zusammen. Jede Pflanzung setzt das Einverständnis von Pächter und Eigentümer voraus. Die Bäume werden mit einem Pflanzkäfig zum Schutz gegen Wild- und Weidetiere versehen. Es wird empfohlen, für jede Pflanzung eine 5-jährige Entwicklungspflege vorzusehen. Darüber hinaus werden Erhaltungs- bzw. Verjüngungsschnitte an Altbäumen vorgeschlagen.

 

Infrage kommen verschiedene Streuobstwiesen, insbesondere am Freudenthaler Sensenhammer in Schlebusch. Die genauen Standorte, Zahl der zu schneidenden Bäumen bzw. der Neupflanzungen können im Laufe des Jahres geklärt werden, so dass die Maßnahmen im Winter 2016/2017 umgesetzt werden können.

 

Es ließen sich beispielhaft folgende Maßnahmen durchführen:

 

Pflanzung von 8 Obstbäumen inklusive 5-jähriger Entwicklungspflege      1.880 €

Erstschnitt von 5 Obstbäumen über 7 m Höhe je 170 €                                      850 €

Erhaltungsschnitt von 4 Obstbäumen unter 4 m Höhe je 70 €                          280 €

Gesamt                                                                                                                      3.010 €

 

Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, von Bezirksvertreterin Hölzer (CDU) und der Verwaltung:

 

8.

Unterstützungsangebote für Flüchtlinge im Stadtbezirk III

(ca. 1.650 €, konsumtiv)

 

Wie bereits im Vorjahr sollen Mittel für die Integration der Flüchtlinge in den Stadtbezirken zur Verfügung gestellt werden. Neben dem Ersatz von Verbrauchsmaterialien bleibt auch bei den neu einzurichtenden Unterkünften der Bedarf an ergänzendem Mobiliar für Aufenthalts- und Spielbereiche bestehen. Durch die Arbeit der ehrenamtlichen Akteure, wie z.B. in Form von Spielgruppen und anderen Aktivitäten, soll den Kindern und Jugendlichen die Annahme der regulären Angebote erleichtert werden. Weiterhin sollen schnell und unbürokratisch Sprachangebote für die erwachsenen Bewohner ermöglicht werden. Ebenso steht die Initiierung von tagestrukturierenden Angeboten im Fokus. Kontinuierlich besteht ein Bedarf an Ausstattungs- und Verbrauchsmaterialien, um unter anderem den ehrenamtlichen Helfern die Arbeit mit den Flüchtlingen zu erleichtern. Weiterhin besteht die Notwendigkeit, die Internetzugänge (W-LAN) in den Einrichtungen zu optimieren. Die derzeitige Installation ermöglicht nicht in allen Gebäudeteilen jeder Einrichtung die kostenfreie Internetnutzung. Auch hierfür werden Finanzmittel benötigt.

 

Um – wie im letzten Jahr bereits erfolgreich praktiziert – auf die individuellen Gegebenheiten Rücksicht nehmen zu können (mit Blick auf die Bewohnerstruktur und die baulichen Gegebenheiten), wird eine pauschale Mittelbereitstellung aus dem konsumtiven und investiven Haushalt empfohlen.

 

Vorschläge von der Verwaltung:

 

9.

Zuschuss an die GGS Waldschule für die Schülerbücherei

(ca. 350 €, konsumtiv)

 

10.

Zuschuss an die GGS Morsbroicher Straße zur „Bewegten Pause“

(ca. 600 €, konsumtiv)

 

11.

Zuschuss an die GGS Astrid-Lindgren-Schule zur „Bewegten Pause“, für die Schülerbücherei und für Materialien zur Förderung nicht deutschsprachiger Kinder

(ca. 850 €, konsumtiv)

 

12.

Zuschuss an die GGS Heinrich-Lübke-Straße zur „Bewegten Pause“ und zur Lernwerkstatt

(ca. 850 €, konsumtiv)

 

13.

Zuschuss an die GGS Erich-Klausener-Schule zur Lernwerkstatt

(ca. 100 €, konsumtiv)

 

14.

Zuschuss an die GGS Im Kirchfeld zur „Bewegten Pause“ und für Materialien zur Förderung nicht deutschsprachiger Kinder

(ca. 1.100 €, konsumtiv)

 

Bei den vorgenannten Vorschlägen handelt es sich um Anregungen des Fachbereichs Schulen. Hierbei wurde die Notwendigkeit der Maßnahmen mit den Schulen im Einzelnen abgesprochen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um Maßnahmen handelt, die im Rahmen des laufenden Geschäfts über den Schulträger finanziert werden können.

 

Schulhofgestaltung/Geräte und Materialien für den Sport und für die Pausengestaltung:

 

Grundsätzlich sind Spielplatzgeräte ein wichtiger Baustein in der Entwicklungsförderung von Kindern und Jugendlichen. Der Schulhof als Spielplatz ist ein wichtiger Ort zur Förderung eines positiven Sozialverhaltens. Bei der Nutzung der Spielangebote durch viele Kinder lernen diese, miteinander umzugehen. Daneben bieten entsprechende Spielgeräte den Anreiz, sich in den Unterrichtspausen aktiv zu bewegen und schaffen somit einen wichtigen Gegensatz zu den Konzentrationsphasen während des Unterrichts.

 

Darüber hinaus kommt den Schulhöfen aus folgenden Gründen eine immer größer werdende besondere Bedeutung zu:

 

Als Ergebnis zahlreicher Gesundheitsstudien wurde bei vielen Kindern ein erhebliches Bewegungsdefizit festgestellt. Die Schulen sind aufgefordert, dem entgegenzuwirken und haben im Rahmen von pädagogischen Projekten wie „Bewegte Schule“ oder „Gesunde Schule“ entsprechende Programme erarbeitet, nach denen unter anderem Pausenaktivitäten im Sinne einer Gesundheitsförderung und -prävention gestaltet werden. Es liegen Erkenntnisse darüber vor, dass die Möglichkeit, Aggressionen durch Bewegung und Spiel abzubauen, die Gewaltbereitschaft bei Kindern und Jugendlichen senken kann. Insofern stellt eine entsprechende Gestaltung des Schulhofes einen Bestandteil im Bereich Prävention gegen Gewalt an Schulen dar. Mit der Öffnung der Schulhöfe nach Schulbetrieb für die Nutzung durch die Öffentlichkeit werden wohnortnahe Spielmöglichkeiten geschaffen. Dadurch wird ein wichtiger Beitrag zum Aufbau eines familien- und kinderfreundlichen Lebensumfelds geleistet. Durch die doppelte Nutzung der Schulhöfe für Schule und Öffentlichkeit werden vorhandene Ressourcen optimal ausgenutzt.

 

Den Wünschen der Kinder nach einer altersgerechten und ansprechenden Spielmöglichkeit kann mit dem geringen Mittelansatz des Fachbereichs Schulen kaum Rechnung getragen werden. Zudem ist zur Verwirklichung einzelner, auch kleinerer Projekte oftmals die finanzielle Unterstützung der Elternschaft über die Schulvereine notwendig. Leider ist diese nicht an allen Schulen gleich, so dass ein gerechter Mitteleinsatz umso schwieriger wird, wenn ansprechende Spielgeräte zur Verfügung gestellt werden sollen.

Lernwerkstätten:

 

Seit 2012 haben die Schulen im Rahmen des Projektes „Tu was“ Lernwerkstätten im Sinne einer frühen spielerischen Vermittlung von naturwissenschaftlichen Kenntnissen aus Zuschussmitteln von Bayer Science & Education eingerichtet. Diese Projekte sollen fortgeführt und die Ausstattung soll erweitert werden. Weitere Schulen haben sich im Rahmen der Eigenständigkeit entschieden, Lernwerkstätten einzurichten, die sich in der Umsetzungsphase befinden. Sie möchten die vorhandene Ausstattung ergänzen.

 

Schülerbüchereien:

 

Schülerbüchereien sind ein wichtiger Bestandteil in den Grund- und Förderschulen. Sie bieten für die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich außerhalb des Lehrplans mit dem Medium Buch zu befassen, recherchieren zu lernen und ihre Lese- und Rechtschreibekompetenzen zu verbessern. Insbesondere für die Schülerinnen und Schüler, die die deutsche Sprache nur bedingt beherrschen, ist das Lesetraining ein unverzichtbarer Bestandteil der Förderung. Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass in der Schülerbücherei neben Fachbüchern auch Kinderliteratur angeboten wird, die die Kinder motiviert, diese Bücher lesen und verstehen zu können. Die laufende Ergänzung und Aktualisierung des Bestandes der Schülerbüchereien ist daher notwendig.

 

Fördermaterialien/Materialien zur Förderung nicht deutschsprachiger Kinder:

 

Fördermaterialien werden zum Einsatz im Unterricht benötigt, um Defizite im Bereich der Wahrnehmung, der Motorik und Feinmotorik, im methodischen Vorgehen und im sprachlichen Bereich zu minimieren. Ein erhöhter Bedarf besteht aufgrund der Zunahme der nicht deutschsprachigen Schülerinnen und Schüler durch die Aufnahme von Flüchtlingskindern. Ziel muss es sein, diesen Kindern schnellstmöglich die deutsche Sprache zu vermitteln, damit die Kinder am regulären Unterricht teilnehmen und ordnungsgemäß beschult werden können. Hierfür sind besondere Fördermaterialien erforderlich, die an den Schulen zum Teil nicht oder in nicht ausreichender Menge vorhanden sind.

 

Die beantragten Materialien und Gegenstände stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem erlassgemäßen Unterricht bzw. mit der im Bildungsauftrag der Schulen enthaltenen Verpflichtung zur individuellen Förderung von Kindern mit entsprechenden Defiziten nicht nur im Rahmen der inklusiven Beschulung von Schülerinnen und Schülern.

 

15.

Wiederherstellung des Verbindungsweges zwischen der GGS Morsbroicher Straße und der Oulustraße in Schlebusch

(ca. 3.500 €, konsumtiv)

 

Bei dem Verbindungsweg zwischen der GGS Morsbroicher Straße und der Oulustraße handelt es sich um einen etwa 1,50 m breiten und 40 m langen wassergebundenen Weg, der als Zugang zur Schule genutzt wird. Mittlerweile ist die Deckschicht nicht mehr vorhanden und aus der Tragschicht ragen größere Steine heraus, über die die Schüler stolpern und sich verletzen können. Ferner bilden sich auf der Fläche größere Pfützen. Für die Wiederherstellung dieses Weges werden Kosten von maximal 3.500 € anfallen.

 

Die Verwaltung kann diese Maßnahmen nicht aus eigenen Mitteln umsetzen.

 

Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, von Bezirksvertreterin Hölzer (CDU) und der Verwaltung:

 

16.

Unterstützungsangebote für Flüchtlinge im Stadtbezirk III

(1.650 €, investiv)

 

Zur Begründung dieser Maßnahme wird auf die Ausführungen zu Ziffer 8 im konsumtiven Bereich verwiesen.

 

17.

Zuschuss an die GGS Waldschule zur Lernwerkstatt

(ca. 1.250 €, investiv)

 

18.

Zuschuss an die GGS Morsbroicher Straße zur „Bewegten Pause“ und für Materialien zur Förderung nicht deutschsprachiger Kinder

(ca. 1.000 €, investiv)

 

19.

Zuschuss an die KGS In der Wasserkuhl für Materialien zur Förderung nicht deutschsprachiger Kinder

(ca. 900 €, investiv)

 

20.

Zuschuss an die GGS Astrid-Lindgren-Schule zur Schulhofgestaltung und zur „Bewegten Pause“

(ca. 1.500 €, investiv)

 

21.

Zuschuss an die GGS Heinrich-Lübke-Straße zur „Bewegten Pause“ und zur „Gesunden Schule“

(ca. 200 €, investiv)

 

Zur Begründung dieser Maßnahmen wird auf die Ausführungen zu den Ziffern 9 bis 14 im konsumtiven Bereich verwiesen.

 

22.

Zuschuss für die Anschaffung eines Rasenmähers und eines Freischneiders für die Außenanlagen des Jugend- und Bürgerhauses „Schöne Aussicht“

(ca. 1.600 €, investiv)

 

Das Grundstück des Jugend- und Bürgerhauses „Schöne Aussicht“ verfügt über insgesamt mehr als 5.000 qm Außenanlagen sowie Frei- und Grünflächen, die auch von den Mitarbeitern des Hauses mehrfach jährlich gemäht und gepflegt werden müssen, was einen erheblichen Zeitaufwand darstellt. Diese Pflege ist nicht nur aus ästhetischen, sondern auch aus pädagogischen Aspekten und Sicherheitsgründen geboten. Der einzige alte, kleine Elektrorasenmäher ist seit Kurzem defekt und nicht mehr reparaturfähig. Vor diesem Hintergrund bedarf es entsprechend funktionsadäquater Geräte, die den Zeitaufwand für die Pflege der Außenanlagen (hier Spiel-, Sport- und Aufenthaltsflächen) in engeren Grenzen halten.

 

23.

Errichtung einer Vierfachschaukel als Ersatz für ein defektes Spielgerät an der GGS Erich-Klausener-Schule in Alkenrath

(ca. 6.000 €, investiv)

 

Das alte Spielgerät (Kreuzwippe) ist seit Jahren defekt und kann nicht mehr repariert werden. Ein Ersatz ist zwingend notwendig. Die Ausstattung der Schule mit Spielgeräten ist in Relation zur Anzahl der Schüler gering, insbesondere da auch einige Klassen der Hugo-Kükelhaus-Schule dort untergebracht sind. Durch die Beschaffung einer Vierfachschaukel würde die Schule zumindest einen gleichwertigen Ersatz zum abgängigen Spielgerät erhalten.

 

24.

Ergänzende Baumpflanzungen an der GGS Erich-Klausener-Schule in Alkenrath

(ca. 500 €, investiv)

 

Zur gestalterischen Aufwertung des Schulgeländes und der Umgebung sollen einzelne dekorative Blütengehölze auf und in der Nähe des Schulgeländes gepflanzt werden.

 

25.

Errichtung eines zusätzlichen Spielgerätes auf dem Kinderspielplatz am Dünnwalder Grenzweg

(ca. 7.000 €, investiv)

 

Die Verwaltung schlägt vor, auf dem Kinderspielplatz im Grünzug Dünnwalder Grenzweg ein zusätzliches Spielgerät aufzustellen. Die Kosten sind mit ca. 7.000 € anzusetzen. Der Spielplatz wird wegen der Nähe zur Bebauung von vielen Kindern genutzt. Ein zusätzliches Spielgerät würde die Spielmöglichkeit erweitern und die Attraktivität des Platzes erhöhen.

 

26.

Errichtung eines zusätzlichen Spielgerätes auf dem Spielplatz Albert-Schweitzer-Straße in Nähe des Wohnparks Steinbüchel

(ca. 6.000 €, investiv)

 

Auf dem Spielplatz Albert-Schweitzer-Straße stehen zurzeit lediglich zwei „Wackeltiere“ zum Spielen zur Verfügung. Es wird vorgeschlagen, in dem vorhandenen Fallschutzbereich ein zusätzliches Spielgerät aufzustellen. Im Umfeld des Spielplatzes befindet sich eine Wohnsiedlung, in der viele junge Familien und auch einige Kinder mit Migrationshintergrund leben. Mit der Beschaffung eines neuen Spielgerätes gewinnt der Spielplatz für die Kinder und Anwohner wieder an Attraktivität.

 

Folgende Maßnahmen werden von der Verwaltung aus den dargelegten Gründen nicht zur Beschlussfassung vorgeschlagen:

 

Vorschläge von Bezirksvertreter Prangenberg (CDU):

 

27.

Aufstellung eines geschlossenen Müllschrankes am Spielplatz Im Dorf in Lützenkirchen

 

Die Verwaltung begrüßt diesen Vorschlag und wird die Maßnahme aus eigenen Mitteln umsetzen.

 

28.

Renovierung, Erneuerung und/oder Vergrößerung der Friedhofskapelle Lützenkirchen

 

In 2015 wurde eine grobe Kostenschätzung für ein neues vergrößertes Vordach aus Glas an der Friedhofskapelle Lützenkirchen erstellt. Die prognostizierten Kosten belaufen sich aktuell auf ca. 80.000 €. Dieser Betrag übersteigt das Budget der kleinen Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk III bei weitem. Aufgrund der noch weiter verschärften Haushaltsituation der Stadt Leverkusen wird die Realisierung des Projektes aus eigenen Mitteln der Verwaltung bis auf weiteres zurückgestellt.

 

29.

Einrichtung einer Hundewiese oberhalb der Kleingartenanlage "Schöne Aussicht" in Lützenkirchen

 

Die Entscheidung über die Ausweisung von Hundefreilaufflächen soll über einen Auftrag an ein Planungsbüro im Rahmen der Überarbeitung des Landschaftsplanes für das ganze Stadtgebiet nach einheitlichen Kriterien erfolgen. Der Vorschlag des Bezirksvertreters Prangenberg (CDU) wird aufgenommen und beizeiten in die Überprüfung mit einbezogen. Eine Umsetzung aus den Mittel für kleine Investitionsmaßnahmen 2016 ist aus diesem Grund nicht vorgesehen.

 

30.

Sanierung der Wege im Grünzug Schmallenbruch (Ausgang Weyerweg) in Lützenkirchen

 

Nach Auffassung der Verwaltung ist die Sanierung der Wege im Rahmen der kleinen Investitionsmaßnahmen zu umfangreich. Zur Reparatur müssen Querrinnen mit Entwässerungsmulden hergestellt und zusätzlich der Wegebelag in Teilbereichen erneuert werden. Die Verwaltung beabsichtigt, diese Maßnahme mit der Reparatur anderer Objekte zu einer größeren Ausschreibung zusammenzufassen und nach Mittelbereitstellung im Laufe des Jahres 2016 ausführen zu lassen.

 

Vorschlag von Bezirksvertreter Pockrand (SPD):

 

31.

Unterstützung des Projektes "Kinder-Koch-Küche im Café International" des Jugend- und Bürgerhauses „Schöne Aussicht“

 

Zur Unterstützung des Projektes "Kinder-Koch-Küche im Café International" wird die Übernahme der Personalkosten für eine Fachkraft in Höhe von insgesamt 2.880 € beantragt.

 

Bereits in 2015 hat die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III eine einmalige Förderung des Projektes "Inter-Café" des Jugend- und Bürgerhauses „Schöne Aussicht“ in Höhe von 2.880 € aus den Mitteln für die kleinen Investitionsmaßnahmen beschlossen. Mit dem Zuschuss sollte ein zeitlich begrenzter finanzieller Engpass von acht Monaten überbrückt werden. Ab dem Ende des zweiten Quartals 2016 sollte das Projekt ohne Fremdfinanzierung weiterlaufen.

 

Das vorstehende Projekt "Kinder-Koch-Küche im Café International" ist als modifizierte Fortentwicklung dieses Ursprungsprojektes "Inter-Café" einzuordnen, da die bisherige Konzeption aus verschiedenen Gründen angepasst werden musste und nicht wie geplant tragfähig war.

 

Die Bewilligung eines weiteren Zuschusses für das geänderte Projekt würde der ursprünglichen Förderintention der Bezirksvertretung III widersprechen, da keine Anschlussfinanzierung vorgesehen ist. Darüber hinaus liegt der inhaltliche Schwerpunkt der kleinen Investitionsmaßnahmen nicht in der Bezuschussung von Personalkosten. Die Gewährung eines Zuschusses aus den Mitteln für kleine Investitionsmaßnahmen 2016 wird daher von der Verwaltung nicht empfohlen.

 

Vorschlag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung III:

 

32.

Verlegung von Bremsschwellen in der Eisenbahnunterführung Wilhelm-Leuschner-Straße/Schlebuschrath 

 

Die Intention des Vorschlages ist, die aus dem unmittelbar hinter der Unterführung gelegenen Sportplatzausgang kommenden Kinder vor den teilweise zu schnell vorbeifahrenden Fahrzeugen zu schützen.

 

Die Unterführung der Wilhelm-Leuschner-Straße ist Bestandteil des Dhünngeh- und radweges und wird daher stark von Fußgängern und Radfahrern frequentiert. Die Unterführung wird hierbei von diesen Nutzern in kompletter Querschnittsbreite verwendet. Die Einrichtung von Bremsschwellen würde den zur Verfügung stehenden Querschnitt erheblich einschränken und zu gefährlichen Situationen für Fuß- und Radfahrer führen.

 

Insbesondere bei der Nutzung der Unterführung für Rettungseinsätze können Bodenschweller zudem nicht schnell genug von Krankenwagen befahren werden. Hierdurch geht wichtige Zeit verloren, wenn Patienten in Notfällen schnell gerettet werden müssen. Daher werden im Stadtgebiet Leverkusen keine derartigen Bodenschweller eingesetzt.

 

Zudem erübrigt sich die Einrichtung von Bremsschwellen, da Fahrzeugführer gemäß § 3 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung nur so schnell fahren dürfen, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. In diesem Sinne hat der Fahrzeugführer besonders in unübersichtlichen Situationen in eigener Verantwortung und den örtlichen Gegebenheiten entsprechend zu fahren.

 

Im Hinblick auf die aufgeführten Sicherheitsaspekte wird der Vorschlag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung III von der Verwaltung nicht befürwortet.

 

Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

 

33.

Installation einer solarbetriebenen Laterne am Lurchenweg (Grünbereich) in Schlebusch

 

Die Wege im Grünbereich zwischen Hornpottweg und „Dünnwalder Grenzweg - Wohnen“ sind nach dem Straßen- und Wegegesetz nicht gewidmet, da es sich um untergeordnete Wege in Grünanlagen handelt. Diese Wege erhalten generell nur an Gefahrenstellen eine Beleuchtung, somit sind Wege in Grünanlagen in der Regel - so auch in diesem Fall - nicht beleuchtet.

 

Mangels einer entsprechenden Verkabelung in der Grünfläche wäre an diesem Standort nur eine solarbetriebene Laterne möglich. Seitens der Energieversorgung Leverkusen (EVL) sind die Erfahrungen mit Solarleuchten in der Vergangenheit nicht positiv. Die Anlagen sind nicht sicher vor Vandalismus (z.B. bei Steinwürfen), ferner sind die Materialkosten der kompletten Einheit (Mast, Leuchte, Modul, Batterie und Ladeeinrichtung) mit ca. 4.500 € sehr hoch. Hinzu kommen noch die beschränkte Lebensdauer der Batterie von ca. 4 bis 5 Jahren und die der LED-Leuchte von ca. 12 Jahren.   

 

Die Installation einer solarbetriebenen Laterne in der Grünanlage am Lurchenweg wird durch die Verwaltung daher nicht befürwortet.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Daniel Greger, FB 01, 88 84

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Konsumtive und investive Maßnahmen im Rahmen der kleinen Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk III

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Konsumtiv:

Produkt 010501 / Innenauftrag 810001050104 / Sachkonto 523200

 

Investiv:

Finanzstelle 81040105012000 / Finanzpositionen 782600/782700

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Konsumtiv:   22.400 €

Investiv:         27.600 €

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

keine

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

FB 01, Daniel Greger, 88 84

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

nein

nein

nein

nein

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

ja

ja

ja

ja

 

Hierzu wird auf den Vorschlag Nummer 7 „Erhalt, Pflege und Neupflanzungen alter Obstbaumsorten im Stadtbezirk III“ verwiesen. Gepflegte Hochstammobstbäume auf Streuobstwiesen haben eine Lebensdauer von mehreren Jahrzehnten. Die Maßnahme ist daher mit einer langfristigen Nachhaltigkeit im Sinne des Klimaschutzes zu bewerten.

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund der Vielzahl der unterschiedlichen Vorschläge zu kleinen Investitionsmaß-nahmen in den drei Stadtbezirken und der erforderlichen internen Prüfung und Bewertung, war eine rechtzeitige Beschlussvorlage zum Abgabetermin der ordnungsgemäßen Einladung nicht mehr möglich. Damit die Maßnahmen noch in 2016 umgesetzt werden können, sollte die Vorlage noch in diesem Sitzungsturnus entschieden werden.