- Gebundener Ganztag in den Förderschulen Rat-Deycks-Schule und Pestalozzischule
Beschlussentwurf:
1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW:
1.1 Der Einrichtung des gebundenen und verpflichtenden Ganztags in den Förderschulen Rat-Deycks-Schule und Pestalozzischule zum Schuljahr 2016/2017 wird vorbehaltlich der Genehmigung der Bezirksregierung Köln zugestimmt.
1.2 Der Ganztag an der Förderschule Rat-Deycks-Schule wird aufbauend für die Jahrgangsstufen 1 – 10 eingerichtet. Der Ganztag wird damit für die 1. Klasse (Primarstufe) ab dem Schuljahr 2016/2017 verpflichtend. Für die Jahrgänge 2 – 10 werden bedarfsorientiert weiterhin der offene Ganztag und die pädagogische Übermittagsbetreuung angeboten.
1.3 Der Ganztag an der Förderschule Pestalozzischule wird aufbauend für die Jahrgangsstufen 5 – 10 eingerichtet. Der Ganztag wird damit für die 5. Klasse (Sekundarstufe I) ab dem Schuljahr 2016/2017 verpflichtend. Für die Jahrgänge 6 – 10 werden bedarfsorientiert ebenfalls noch der offene Ganztag und die pädagogische Übermittagsbetreuung angeboten.
Leverkusen, den 08.03.16
gezeichnet:
Richrath Rh. Eimermacher Rf. Geisel
2. Vorstehende Dringlichkeit wird gemäß § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
In der vom Rat der Stadt Leverkusen am 14.12.2015 beschlossenen Schulentwicklungsplanung „Sonderpädagogische Förderung“ wurde bereits auf die Notwendigkeit des Ganztagsbetriebs an den Förderschulen hingewiesen.
Die Umsetzung der angestrebten Kompetenzorientierung sowie einer effektiven Lern- und Leistungsförderung erfordern zeitliche Spielräume und Rhythmisierungsmodelle in den Schulen, die sich nur im Ganztagsbetrieb erfolgreich umsetzen lassen.
Die räumlichen und sächlichen Voraussetzungen für einen Ganztagsbetrieb sind an allen Förderschulstandorten vorhanden.
Konkrete Schulkonferenzbeschlüsse zu den beabsichtigten schulorganisatorischen Maßnahmen können nicht vorgelegt werden. Beide Förderschulen werden sich zum Schuljahresbeginn konzeptionell neu ausrichten, die Schülerschaft wird neu zusammengesetzt und damit auch die Vertretung der Eltern in den Schulmitwirkungsorganen. Die bestehenden Schulkonferenzen spiegeln diesen noch offenen Entwicklungsprozess in ihrer personellen Zusammensetzung zurzeit nicht wider.
Alle Schulkonferenzen hatten bereits im Rahmen der Mitwirkung zur Schulentwicklungsplanung „Sonderpädagogische Förderung“ die Möglichkeit, zur Einführung des gebundenen Ganztages an den Förderschulen Stellung zu nehmen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Broscheid/FB 40/406 4010
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
./.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
./.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
./.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung
der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
nein |
nein |
nein |
nein |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
nein |
nein |
nein |
nein |
Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Grundsätzlich ist der Abgabetermin zur Einrichtung von Ganztagsangeboten der 31.12. eines Jahres für das darauffolgende Schuljahr. Trotz dieses Terminverzuges bestehen nach Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln noch Chancen, die erforderlichen Genehmigungen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW für das Schuljahr 2016/2017 zu erhalten. Dies setzt jedoch eine schnellstmögliche Antragsstellung voraus.
Der nächste Sitzungstermin 11.04.2016 des Schulausschusses steht dieser noch möglichen kurzfristigen Antragsstellung entgegen.