Betreff
Absage bzw. Verlegung des Schlebuscher Wochenmarktes während des Schützen- und Volksfestes am 25.05.2016 und 28.05.2016
Vorlage
2016/1031
Aktenzeichen
301-wed
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung beschließt eine der beiden unten aufgeführten Varianten:

 

  1. Der Schlebuscher Wochenmarkt am 25.05.2016 und 28.05.2016 wird abgesagt.

 

oder

 

  1. Der Schlebuscher Wochenmarkt wird - wie im vergangenen Jahr - am 25.05.2016 auf die umliegenden Straßen und am 28.05.2016 auf den Schulhof der Grundschule Morsbroicher Straße verlegt. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stellt dafür aus ihrem Budget 5.000 € zur Finanzierung der notwendigen Stromverlegung zur Verfügung.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Stein

Begründung:

 

Im Zeitraum des Schlebuscher Schützen- und Volksfestes 2015 konnte der Wochenmarkt auf dem Schlebuscher Marktplatzgelände aus Platzgründen nicht stattfinden. Aufgrund der Beachtung von brandschutzrechtlichen Auflagen musste eine Möglichkeit gefunden werden, den Markt trotzdem mittwochs und samstags zu veranstalten.

 

Der Markt wurde deshalb mittwochs auf der Felix-von-Roll-Straße, Martin-Luther-Straße und Morsbroicher Straße einseitig durchgeführt, sodass auch weiterhin die Autos passieren konnten und keine weiträumigen Straßensperrungen zulasten der Anwohner durchgeführt werden mussten. Samstags wurde der Markt auf den angrenzenden Schulhof der Grundschule Morsbroicher Straße verlegt. Andere geeignete Standortalternativen standen nicht zur Verfügung.

 

Insgesamt betrugen die Kosten alleine für die Sicherstellung der Stromversorgung für mittwochs und samstags 5.218,75 €. Es musste ein Elektrotechniker provisorische Stromkästen installieren, damit den Marktbeschickern der benötigte Strom zur Verfügung stand. Weiterhin mussten an beiden Markttagen aufgrund der besonderen Situation und des erhöhten Regelungsbedarfs (besondere Sicherungsmaßnahmen, neue Standplatzvergaben) vier Mitarbeiter des Fachbereichs Recht und Ordnung ab 05:00 Uhr morgens anwesend sein, um einen reibungslosen Ablauf des Marktbetriebes zu gewährleisten. Den o. a. Ausgaben standen lediglich die Einnahmen aus Marktstandsgebühren in Höhe von 504,00 € für beide Markttage gegenüber.

 

Sollte die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III die 2. Variante - die Verlegung des Schlebuscher Wochenmarktes in die Nebenstraßen und auf den o. g. Schulhof - favorisieren, müsste sie aufgrund der angespannten Finanzlage der Stadt auch die Finanzierung zumindest der Stromkosten aus ihrem Budget beschließen.

 

Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass in den Jahren 2015 und 2016 an Altweiberkarneval der Opladener Wochenmarkt wegen der Karnevalsveranstaltungen in dem dort aufgebauten Festzelt abgesagt worden ist; zumal auch viele Marktbeschicker kein Interesse an der Durchführung des Markttages an diesem Tag zeigten.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Horst Wedler /FB 30 /0214-406-3015

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Ausgaben für die Stromversorgung: 5.218,75 €,

Einnahmen an Marktstandsgebühren im letzten Jahr: ca. 500 €.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]