Betreff
Kleine Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk III im Jahr 2016
Vorlage
2016/1003/1
Aktenzeichen
011-40-10-gr/wb
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III eine Vorlage zur Umsetzung einer alternativen Neugestaltung (Pflasterung) der Fläche an der Ecke Berliner Straße/Teltower Straße, möglichst zum nächsten Sitzungsturnus, zur Beschlussfassung als Einzelmaßnahme für den Haushalt 2017 vorzulegen.

Die bisher unter Pt. 5 der Vorlage vorgesehene Maßnahme „Aufwertung der Fläche an der Ecke Berliner Straße/Teltower Straße (ca. 2.500 €, konsumtiv)“ (Rasenfläche) entfällt somit.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufstellung eines Gerätehauses, z.B. aus Metall, auf dem Gelände der GGS Astrid-Lindgren-Schule zu prüfen und aus eigenen Mitteln, möglichst noch in 2016, umzusetzen.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 03.04.2016 gibt Rh. Müller (CDU) noch ergänzende Vorschläge für die kleinen Investitionsmaßnahmen 2016 im Stadtbezirk III zur Kenntnis und bittet um eine entsprechende Berücksichtigung.

 

Folgende Änderungen ergeben sich zur bisherigen Planung:

 

Der Vorschlag Nummer 5 der Vorlage „Aufwertung der Fläche an der Ecke Berliner Straße/Teltower Straße (ca. 2.500 €, konsumtiv)“ (Rasenfläche) wurde von Rh. Müller (CDU) inhaltlich, in Absprache mit Bezirksvertreterin Hölzer (CDU), modifiziert. Anstatt einer Rasenfläche soll eine Pflasterung des Bodens erfolgen. Zudem soll eine Hecke entlang des Nachbargrundstücks gepflanzt und die vorhandene Stele innerhalb der Fläche versetzt werden. Die Verwaltung teilt mit, dass im Rahmen dieser Änderung auch die Errichtung zweier Baumscheiben erforderlich ist. Die Kosten der Maßnahme werden sich voraussichtlich soweit erhöhen, dass eine Finanzierung aus den Mitteln für die kleinen Investitionsmaßnahmen 2016 im Stadtbezirk III nicht möglich ist. Die Verwaltung soll daher in Abstimmung mit dem Antragsteller beauftragt werden, der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III eine Vorlage zur Umsetzung der modifizierten Maßnahme, möglichst zum nächsten Sitzungsturnus, zur Beschlussfassung als Einzelmaßnahme für den Haushalt 2017 vorzulegen.

 

Die aus der vorgenannten Änderung freiwerdenden Mittel für die kleinen Investitionsmaßnahmen 2016 in Höhe von 2.500 € (konsumtiv) könnten als einmaliger Zuschuss für die Finanzierung der notwendigen Stromverlegung für die Verlegung des Schlebuscher Wochenmarktes am 25.05.2016 und 28.05.2016 eingesetzt werden, sofern die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III dies wünscht und so beschließt. Hierzu wird auf die Vorlage Nr. 2016/1031 verwiesen, die ebenfalls auf der Tagesordnung dieser Sitzung steht.

 

Des Weiteren beantragt Rh. Müller (CDU) folgende Maßnahme:

 

„Zuschuss an die GGS Astrid-Lindgren-Schule in Steinbüchel für die Anschaffung eines Gerätehauses“

 

Auf dem Gelände der GGS Astrid-Lindgren-Schule soll ein Gerätehaus errichtet werden, um die vorhandenen Spielgeräte sicher lagern zu können. Darüber hinaus besteht der Wunsch, auch die Materialien und Gerätschaften für einen zukünftigen Schulgarten unterbringen zu können.

 

Rh. Müller (CDU) hat die Aufstellung eines Holzhauses für ca. 1.300 € vorgesehen, dessen Anschaffung jedoch von der Verwaltung nicht befürwortet wird. Aus grundsätzlichen Erwägungen werden auf Schulgrundstücken keine Holzhäuser aufgestellt. Die Erfahrungen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass diese Holzhäuser nicht für die Nutzungsbedingungen in Schulen geeignet sind. Die Lebensdauer ist sehr kurz, zudem sind Holzhäuser wegen möglicher Brandgefahren und auch wegen des Risikos von Vandalismus grundsätzlich nicht geeignet. Die Verwaltung schlägt daher alternativ vor, die Aufstellung eines Gerätehauses, z.B. aus Metall, zu prüfen. Zudem müssen die Rahmenbedingungen wie insbesondere der passende Standort, die Errichtung eines Fundaments sowie die Kosten ermittelt werden.

 

Die Verwaltung kann diese Maßnahme aus eigenen Mitteln, voraussichtlich noch in 2016, umsetzen, sofern dies von der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschlossen wird.