Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt der Abstufung der Landesstraße L 43 (Langenfelder Straße) zwischen Hitdorfer Straße und Stadtgrenze sowie der Abstufung der Landesstraße L 293 (Yitzhak-Rabin-Straße und Hitdorfer Straße) zwischen Autobahn A 59 und Stadtgrenze Monheim gemäß § 8 Straßen- und Wegegesetz NRW zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Deppe
Begründung:
Im Rahmen des Verkehrskonzeptes für Hitdorf, mit dem Um- und Ausbau der Ringstraße und der Hitdorfer Straße, sollen die Landesstraßen L 43 (Langenfelder Straße) und L 293 (Hitdorfer Straße) zu Gemeindestraßen abgestuft werden.
Mit Vorlage Nr. 2677/2014 hatte der Rat bereits der Antragstellung beim Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW zur Abstufung zugestimmt. Nach den jetzt erfolgten Abstimmungen mit den beiden Niederlassungen Rhein-Berg (Leverkusen) und Niederrhein (Monheim am Rhein) des Landesbetriebes Straßenbau NRW ist noch eine formale Zustimmung zur Abstufung erforderlich.
Nach § 8 Absatz 3 Straßen- und Wegegesetz NRW sind die beteiligten Träger der Straßenbaulast mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung zu hören.
Zwischen der Stadt Leverkusen und der Niederlassung Rhein-Berg des Landesbetriebes Straßenbau NRW ist die Abstimmung im Dezember 2015 erfolgt.
Die Stadt Monheim am Rhein hat jetzt eine Vorlage zur Ratssitzung am 18.05.2016 eingebracht, in der sie der Abstufung in ihrem Stadtgebiet zustimmt.
Die Stadt Leverkusen übernimmt im Rahmen der Abstufung die Straßenbaulast folgender Teilabschnitte, soweit sie bisher auf der freien Strecke beim Landesbetrieb Straßenbau NRW lag.
Bezeichnung |
Lage |
Baulast Stadt [km] |
Baulast Land [km] |
L 43 Abschnitt
8.1 |
Langenfelder
Straße |
1,185 |
0,450 |
L 43 Abschnitt
8.2 |
Langenfelder
Straße |
|
0,769 |
L 43 Äste NK
144 |
KV Fahnenacker |
|
0,105 |
L 293 Abschnitt
5,1 |
Yitzhak-Rabin-/ |
|
0,745 |
L 293 Abschnitt
5,2 |
Hitdorfer
Straße |
0,842 |
|
L 293 Abschnitt
7,1 |
Hitdorfer
Straße |
1,188 |
|
L 293 Abschnitt
7,2 |
Hitdorfer
Straße |
0,032 |
0,210 |
L 293 Äste NK
402 |
KV A.d.
Rheinauen |
0,071 |
|
L 293 Äste NK
141 |
KV Ringstraße |
0,085 |
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Summe bisher |
3,403 |
2,279 |
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neu für Stadt |
Die Verwaltungsvereinbarung zur Abstufung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW soll zum schnellmöglichsten Zeitpunkt wirksam werden, spätestens zum 01.01.2017 erfolgen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Moser / Fachbereich Tiefbau / 406-6616
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Umstufungsverfahren gemäß § 8 des Straßen- und Wegegesetzes NRW zur Gemeindestraße
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
entfällt
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
entfällt
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein]
|
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die Verhandlungen zwischen der Stadt Monheim am Rhein und dem Landesministerium NRW bzw. dem Landesbetrieb Straßenbau NRW haben bis zuletzt angedauert. Erst jetzt ist eine zeitgleiche Beschlussfassung beider Räte in Monheim am Rhein und in Leverkusen möglich. Eine Beschlussfassung ist noch im jetzigen Turnus notwendig, um eine Förderung der Hitdorfer Straße im Rahmen des IHK Hitdorf und einen Umbau ab 2017 sicherzustellen.