Betreff
Zusätzliche Sprachförderung 2016/2017 in Kindertageseinrichtungen gem. §§ 16b und 21b Abs. 2 Satz 2 KiBiz
Vorlage
2016/1099
Aktenzeichen
51-jhpl-nie
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.            Der mit Beschluss vom 04.09.2014 zur Vorlage Nr. 2014/0103 festgestellte erhöhte Sprachförderbedarf in den Kindertageseinrichtungen, die in den Anlagen 1 und 2 aufgeführt sind, wird für das Kindergartenjahr 2016/2017 bestätigt.

 

2.            Die Kindertageseinrichtungen, denen 2014 wegen des sehr hohen Anteils von Kindern, in deren Familien nicht überwiegend Deutsch gesprochen wird, ein doppelter Förderbetrag von 2 x 5.000 € zugesprochen wurde, erhalten diese Summe auch im Kindergartenjahr 2016/2017.

 

3.            Zum Ende des Kindergartenjahres 2016/2017 ist erneut zu überprüfen, ob sich im Stadtgebiet die Bedarfslagen verändert haben und erhöhte Förderbeträge ggfs. anderen Kindertageseinrichtungen zuzuweisen sind.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

Begründung:

 

Mit Beschluss vom 04.09.2014 zur Vorlage Nr. 2014/0103 ist festgelegt worden, den jährlichen Förderbetrag in Höhe von insgesamt 285.000 €, den das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Leverkusen jährlich zur zusätzlichen Sprachförderung in den Kindertages-einrichtungen mit einem erhöhten Anteil von Kindern, in deren Familien nicht überwiegend Deutsch gesprochen wird, zur Verfügung stellt, wie folgt aufzuteilen:

1.     85.000 € dieser Summe werden für zusätzliche Sprachfördermaßnahmen in 17 der Kindertageseinrichtungen mit höherem Bedarf eingesetzt, die die freien Träger hierzu benannt haben. Diese Einrichtungen sind für fünf Jahre als Sprachförder-Kindertagesstätten in die Jugendhilfeplanung aufzunehmen. Ferner sind weitere 20.000 € für weitere vier dieser Einrichtungen mit einem besonders hohen Bedarf einzusetzen. Diese Einrichtungen (s. Anlage 1) erhalten den doppelten Förderbetrag (2 x 5.000 €).

 

2.     Mit dem verbleibenden Betrag von 180.000 € werden 26 städtische Einrichtungen als Sprachförder-Kindertagesstätten für fünf Jahre gefördert. Ferner wird  zehn dieser Einrichtungen, in denen ein besonders hoher Förderbedarf ermittelt worden ist, ein doppelter Förderbetrag (2 x 5.000 €) zugewiesen.

 

Der Beschluss beinhaltete ferner, nach Ende des Kindergartenjahres 2015/2016 die Zuweisung der doppelten Fördersummen zu überprüfen. Dieser Überprüfungsauftrag schließt ein, abzuklären, ob die AWO Kita-gGmbH für ihre Kindertageseinrichtungen auch für das kommende Kindergartenjahr keinen Bedarf anmelden möchte.

 

Die Überprüfung 2016 ist in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII Tageseinrichtungen für Kinder erfolgt. Die Arbeitsgemeinschaft hat sich in der Sitzung vom 12.04.2016 darauf verständigt, dem Ausschuss vorzuschlagen, den Beschluss vom 04.09.2014 zu bestätigen, so dass auch für das Kindergartenjahr 2016/2017 die Kindertageseinrichtungen, denen 2014 bereits ein doppelter Förderbetrag bewilligt wurde, diese erhöhte Förderung erhalten.

 

In der Sitzung teilte die AWO-Kita-gGmbH mit, dass in ihren Einrichtungen für das kommende Kindergartenjahr kein Bedarf an zusätzlicher Sprachförderung besteht.

 

Im Rahmen der erneuten Überprüfung, zum Ende des Kindergartenjahres 2016/2017 soll insbesondere die Frage berücksichtigt werden, in welchen Kindertagesein-richtungen sich, bedingt durch die Aufnahme von Flüchtlingskindern, besonders erhöhte Bedarfe ergeben haben. Des Weiteren ist der Träger AWO-Kita-gGmbH erneut zu befragen, ob sie mit beteiligt werden möchte.

 

Die Verwaltung empfiehlt, wie vorgeschlagen zu beschließen. Der Beschluss ist zwingende Grundlage dafür, weiterhin die Fördermittel zu erhalten.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Nieder 5104

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Mittel zur zusätzlichen Sprachförderung für insgesamt 57 Maßnahmen in Sprachförder-Kindertagesstätten, Einrichtungen von Trägern der freien Jugendhilfe und städtische Einrichtungen entsprechend §§ 16b und 21b Kinderbildungsgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze, beschlossen durch den Landtag am 04.06.2014. Mit Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 04.09.2014 erstmalig den Trägern zugewiesen. Überprüfung Mitte 2016.

 

Förderbetrag in Höhe von insgesamt 285.000 €, der zweckgebunden weiterzuleiten bzw. einzusetzen ist.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Es handelt sich hierbei um Einnahmen bzw. Ausgaben in der Produktgruppe 0605 zu den Innenaufträgen:

 

510006050202 (Tageseinrichtungen für Kinder in städtischer Trägerschaft)

und

510006050203 (Tageseinrichtungen für Kinder freier Träger)

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Weiterleitung der Summe von 105.000 € an die betreffenden Träger.

Verwendung des Betrages von 180.000 € gem. § 21b Abs. 2 Satz 2 und 3 zweckgebunden für den Einsatz von sozialpädagogischen Fachkräften in städtischen Kindertageseinrichtungen.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]