Beschlussentwurf:
Die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in einer Tageseinrichtung für Kinder, in Tagespflege oder in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Leverkusen vom 26.05.2015 wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Stein Adomat
Begründung:
In seiner Sitzung am 02.05.2016 hat der Rat der Stadt Leverkusen mit der Vorlage Nr. 2016/1029 den von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen in der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in einer Tageseinrichtung für Kinder, in Tagespflege oder in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Leverkusen ab dem 01.08.2016 zugestimmt.
Diese Veränderungen sind nunmehr als Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in einer Tageseinrichtung für Kinder, in Tagespflege oder in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Leverkusen vom 26.05.2015 eingearbeitet.
Die Veränderungssatzung ist nach abschließendem Beschluss des Rates öffentlich bekannt zu machen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Claus Broscheid / 40 / 4010
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Änderungen in der Satzung
über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in einer
Tageseinrichtung für Kinder, in Tagespflege oder in der offenen Ganztagsschule
im Primarbereich in der Stadt Leverkusen für die Zeit ab dem 01.08.2016
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Elternbeitrag OGS 2016:
Innenauftrag 400003050108, Sachkonto 441900, So Priv-R Leist.E 2.280.200 €
Innenauftrag 400003050608, Sachkonto 441900, So Priv-R Leist.E 17.000 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Durch die Anhebung der Beiträge für die OGS in den Einkommensstufen 12 und 13 können jährliche Mehreinnahmen in Höhe von rd. 50.000 € erzielt werden. Mit diesen prognostizierten Mehreinnahmen lassen sich die erhöhten Zuwendungen an die OGS-Träger, durch die von der Landesregierung NRW beschlossene Dynamisierung, ausgleichen.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |