Betreff
Bebauungsplan Nr. 180/II "Bürrig-Nord"
- Beschluss über die öffentliche Auslegung (beschleunigtes Verfahren)
Vorlage
0366/2010
Aktenzeichen
613.180/II-Fri/extern
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Bau- und Planungsausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 180/II „Bürrig-Nord“ einschließlich Begründung.

 

2. Der Entwurf ist mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

3. Der Bau- und Planungsausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass mit Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplans Nr. 180/II „Bürrig-Nord“ die widersprechenden Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplans außer Kraft treten.

 

                                                                                                                                                            Rechtsgrundlagen: § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch – BauGB – in Verbindung mit § 13 a BauGB sowie § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.

 

gezeichnet:

Mues                                                                       Stein

 

Begründung:

Bestandteile dieser Vorlage sind folgende Anlagen:

 

Anlage 1       Städtebaulicher Entwurf

Anlage 2       Bebauungsplan (Entwurf)

Anlage 3       Textliche Festsetzungen

Anlage 4       Begründung

Anlage 5       Protokoll der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Kurzfassung

 

Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 180/II „Bürrig-Nord“ sollen größtenteils freistehende Einfamilienhäuser realisiert werden. Deren Realisierung erscheint kurzfristig möglich, da die Stadt Leverkusen Grundstückseigentümer ist.

Die Fläche ist im gültigen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Die Planung sieht parallel zur Planstraße in offener Bauweise 6 Einzelhäuser vor, zwischen denen zwei kurze, ca. 4,5 m breite private Stichwege eine weitere Baumöglichkeit mit jeweils zwei Einzel- oder Doppelhäusern bieten. Von der Straße „Im Weidenblech“ wird von Süden ein weiteres Einzelhaus erschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan erfolgte am 17.11.2008 und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde am 13.01.2009 durchgeführt.

Nun soll der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes erfolgen.

Das Planverfahren ist im Arbeitsprogramm „Verbindliche Bauleitplanung“ 2007 in Prio 2 eingeordnet sowie für das aktuelle Arbeitsprogramm als „Priorisiertes Projekt des Wohnungsbaues“ vorgesehen.

Finanzielle Auswirkungen:

Überschlägige Kostenschätzung

Die privaten Verkehrsflächen der Stichwege zu den Wohngruppen und die Regenwasserbeseitigungsanlagen dieser Flächen sind durch die Eigentümer zu erstellen.

Die Kosten für den Vollausbau der öffentlichen Verkehrsfläche betragen ca. 222.000,- €.

Die Straße stellt den Erstausbau der Erschließung für alle angrenzenden Grundstücke dar und ist erschließungsbeitragspflichtig. Den Erschließungskosten stehen durch die geplante Veräußerung der städtischen Grundstücke zu erwartende Einnahmen für die Stadt gegenüber.