Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Direktübertragung seiner Sitzungen (Livestreaming) sowie die Bereitstellung der Aufzeichnungen für einen begrenzten Zeitraum (Video-on-Demand) durch einen externen Anbieter auf der Homepage der Stadt Leverkusen.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung die hierfür notwendigen Schritte einschließlich der nach Ausschreibung zu erfolgenden Vergabe im Rahmen der zur Verfügung zu stellenden Haushaltsmittel zu veranlassen.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung des Rates vorzubereiten und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Der Ältestenrat hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 25.02.2016 beauftragt, die Möglichkeiten eines Livestreamings der Ratssitzungen durch einen externen Anbieter zu prüfen und dem Rat einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten. Hiermit sollen die Übertragungen der Sitzungen und deren Archivierung durch die Stadt Leverkusen geregelt werden.
Von einer Durchführung der Übertragungen durch eigenes Personal der Stadt Leverkusen wird abgesehen, da die entsprechenden Personal- und Technikressourcen nicht vorhanden sind.
Technische Realisierung:
Während der Sitzungen des Rates wird eine Direktübertragung (Livestream) auf der städtischen Website www.leverkusen.de angeboten. Nach Beendigung der Sitzung wird die Aufzeichnung der Sitzung zum Abruf (Video-on-Demand) zur Verfügung gestellt, bis die Niederschrift der Sitzung im städtischen Ratsinformationssystem freigeschaltet ist. Zu diesem Zeitpunkt wird die Aufzeichnung gelöscht.
Die Übertragungen zeigen Bilder des Rednerpultes und der Verwaltungsbank (1. Reihe) mit statischen Kameras. Außerdem soll eine bewegliche Kamera die Ratsmitglieder auf ihren jeweiligen Plätzen aufnehmen, damit sie ihre Redebeiträge nicht zwingend vom Rednerpult halten müssen. Es wird zudem geprüft, ob das durch die Abstimmungsanlage erstellte Bild der Leinwand direkt in die Übertragungen eingebunden werden kann. Aufnahmen des Zuschauerraumes dürfen grundsätzlich nicht erfolgen.
Während der Übertragung werden der Name des jeweiligen Redners/der jeweiligen Rednerin sowie der aktuelle Tagesordnungspunkt eingeblendet. Bei der anschließend bereitgestellten Aufzeichnung können die jeweiligen Tagesordnungspunkte mittels Sprungmarkentechnik direkt angewählt werden. Bei Sitzungsunterbrechungen soll ein entsprechender Hinweis eingeblendet werden.
Kosten:
Eine Kostenkalkulation ergab einen Aufwand von ca. 1.500 € je Sitzung. Hinzu kommen möglicherweise noch einmalige Einrichtungskosten von ca. 2.500 €. Für eine genaue Kostenermittlung bleibt das einzuleitende Vergabeverfahren abzuwarten.
Rechtliche Voraussetzungen:
Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 b) des Datenschutzgesetzes NRW ist
eine Übertragung und Aufzeichnung nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der betroffenen Personen möglich.
Redebeiträge von Personen, die nicht zustimmen, dürfen nicht übertragen werden.
Die Übertragung ist in diesem Fall zu unterbrechen. Auch für eine Archivierung
ist eine Zustimmung einzuholen. Die Zustimmung kann jederzeit, auch während
einer laufenden Sitzung ohne Begründung widerrufen werden, so dass eine
Unterbrechung der Live-Übertragung oder eine Löschung der Aufnahmen aus der
Aufzeichnung vorzunehmen sind. Die Verwaltung wird hierzu eine entsprechende schriftliche
Einwilligungserklärung für die Sitzungsteilnehmer erarbeiten.
Entsprechende Regelungen zu den Aufzeichnungen sind außerdem in die Geschäftsordnung des Rates aufzunehmen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Scholz / 01 / Telefon 8886
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende
Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Livestreaming sowie Bereitstellung der Aufzeichnungen von
Übertragungen der Sitzungen des Rates der Stadt Leverkusen auf www.leverkusen.de.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Nicht etatisiert.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Ca. 1.500,- € je Sitzung zzgl. einmaliger Einrichtungsaufwände von ca. 2.500,- €,
Kosten bei 8 Ratssitzungen im Jahr: 12.000,- €.
Die notwendigen Haushaltsmittel werden außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckungsmittel werden verwaltungsintern zur Verfügung gestellt.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten (ggf.
unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |