Beschlussentwurf:
1. Die Städte Leverkusen, Remscheid, Solingen
und Wuppertal errichten eine eigene Notfallsanitäterschule in eigener
Rechtsform als gemeinsame Einrichtung der beteiligten Städte.
2. Die beteiligten Städte können auf Grundlage
einer gemeinsam erstellten Matrix (Anlage 1) bis zum 15.07.2016 Standorte
benennen.
3. Die Kosten für Bau und Betrieb der
gemeinsamen Notfallsanitäterschule werden auf dieser Grundlage ermittelt.
Sofern eine externe gutachterliche Stellungnahme für die Kostenermittlung
erforderlich sein sollte, ist ein übereinstimmender Beschluss der Verwaltungsvorstände
erforderlich.
4. Die Finanzierung von Bau und Betrieb der
gemeinsamen Notfallsanitäterschule erfolgt haushaltsneutral durch die
Rettungsdienstgebühren und die Beiträge der Krankenkassen gemäß Rettungsgesetz
NRW (RettG NRW).
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Stein
Begründung:
1. Sachverhalt
Die Städte
Leverkusen, Remscheid, Solingen und Wuppertal haben eine gemeinsame Projektgruppe
Notfallsanitäterschule gegründet. Hintergrund ist die erforderliche Ausbildung
von Notfallsanitätern zum Einsatz im Rettungsdienst. Die bisherigen
Rettungssanitäterschulen in den Städten können die neuen gesetzlichen
Anforderungen nicht erfüllen.
Die Städte
Leverkusen, Remscheid, Solingen und Wuppertal sind als kreisfreie Städte gemäß
§ 6 Rettungsgesetz (RettG) NRW Träger des Rettungsdienstes. Sie sind somit vom
Gesetzgeber verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung
der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der
notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und im Krankentransport
sicherzustellen (§ 6 (1) RettG NRW). Die Ausführung des gesetzlichen Auftrages
verpflichtet Kreise und kreisfreie Städte, das für die Notfallrettung und den
Krankentransport notwendige nichtärztliche und ärztliche Personal fachgerecht
aus- und fortzubilden (§ 5 (4) RettG NRW).
Mit der Einführung
des neuen Berufsbildes des Notfallsanitäters entfällt die bisherige Ausbildung
von Rettungsassistenten. Ab 2026 dürfen im Rettungsdienst als Verantwortliche
in Rettungseinsatz nur noch Notfallsanitäter beschäftigt werden. Die Ausbildung
zum Notfallsanitäter dauert drei Jahre und ist damit erheblich zeitaufwendiger
als die bisherige Ausbildung zum Rettungsassistenten. Um diesen Vorgaben zu
entsprechen, sind die bisher bei den Feuerwehren eingesetzten Rettungsassistenten
zum Notfallsanitäter weiter zu qualifizieren bzw. neues Personal entsprechend
auszubilden. Dieser zusätzliche Aufwand kann durch die bisherige gemeinsame
Rettungssanitäterschule in Solingen (für die Städte Leverkusen, Remscheid und
Solingen) bzw. die entsprechende Einrichtung der Feuerwehr in Wuppertal nicht
mehr gewährleistet werden. Das gemeinsame Projekt ‚Notfallsanitäter’ der Städte
Leverkusen, Remscheid, Solingen und Wuppertal hat Kriterien für eine gemeinsame
Einrichtung erarbeitet. Diese sollen nunmehr durch eine valide Kostenschätzung
für konkret zu nennende Standorte entsprechend untermauert werden.
2. Ziel
Aus diesem Grund erfolgt der Vorschlag zur
Gründung einer gemeinsamen Schule der beteiligten Städte.
3. Anlass und Lösung
Der Anlass ist das in Kraft getretene Notfallsanitätergesetz, welches
spätestens ab 2026 in der Notfallrettung den Einsatz von Rettungsassistenten
verbietet und von entsprechend ausgebildeten oder vollqualifizierten
Notfallsanitätern an Stelle von Rettungsassistenten erfordert. Die Lösung
besteht in einer gemeinsamen Bildungseinrichtung der beteiligten Städte, um so
eine erforderliche Auslastung und einen hohen Bildungsstandard sicherzustellen.
4. Alternativen
zur Beschlussempfehlung
Eine Alternative
ist nicht vorhanden, da eine externe Vergabe der Schule keine Option ist und
nicht zu erwarten ist, dass separate Bildungseinrichtungen der beteiligten
Städte kostengünstiger betrieben werden können.
5. Beschlussauswirkungen
Die beteiligten Städte ermitteln valide die erforderlichen Kosten, um
eine gebührenfinanzierte gemeinsame Bildungseinrichtung zu errichten und zu
betreiben.
6. Finanzielle
Auswirkungen
Für die
Refinanzierung der neuen Ausbildung sind die Krankenkassen als Kostenträger gesetzlich
vorgesehen (vergl. § 13 RettG NRW). Die Höhe der Kosten der zukünftigen Schule
ist Gegenstand der Kostenermittlung.
7. Bürger- bzw.
Verbändebeteiligung
Derzeit nicht erforderlich.
8.
Erläuterungen
Es
wird empfohlen, die Ausbildungsleistungen im kompletten rettungsdienstlichen
Bereich in den Städten Leverkusen, Remscheid, Solingen und Wuppertal durch die
Gründung einer gemeinsamen Notfallsanitäterschule in eigener Organisation
abzubilden. Durch Ratsbeschluss der beteiligten Kommunen soll die Absicht der
Partner bekräftigt und eine valide Grundlagenermittlung eingeleitet werden. Um
eine zügige Weiterführung des Projektes zu gewährleisten, soll Bestandteil des
gemeinsamen Beschlusses die Bereitstellung von Finanzmitteln für die
Projektsteuerung sein. Erforderlichenfalls werden zur Qualifizierung des
Kostenrahmens und zur Steuerung der Personalplanung weitere externe Berater
hinzugezogen.
Die Frage des
Standortes der zukünftigen Schule soll nach Benennung geeigneter Flächen durch
das geschilderte Verfahren einer Klärung zugeführt werden.
Die Gründung einer
gemeinsamen Schule der vier projektbeteiligten Städte bietet eine Vielzahl von
Möglichkeiten und Chancen. Die zukünftige Notfallsanitäterschule wird alle
Anforderungen der vier beteiligten Städte im Bereich Notfallrettung umfassend abdecken.
Die Ausbildung von Notfall-Sanitätern stellt nur einen Teil des zukünftigen
qualitativ hochwertigen Bildungsangebotes dar und darüber hinaus werden weitere
Angebote z. B. für den Bedarf von Arbeiter Samariter Bund (ASB), Deutschen
Roten Kreuz (DRK), Johanniter Unfall Hilfe (JUH) und Malteser Bestandteil des
Portfolios der zukünftigen gemeinsamen Einrichtung sein.
Die Kapazitäten der
Aus- und Fortbildung bemessen sich nach dem Bedarf der vier projektbeteiligten
Berufsfeuerwehren. In der Kommunikation mit den Berufsfeuerwehren und der
Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren (AGBF) ließ sich klären, dass keine
bestehende Schule diesen Leistungsumfang anbieten kann, ohne ihre Kapazitäten
deutlich erweitern zu müssen. Die Kommunen Leverkusen, Remscheid, Solingen und
Wuppertal benötigten somit Kapazitäten für die Notfall-Rettungs-Ausbildung, die
durch Dritte nicht vorgehalten werden können. Die Durchführung der
Ausbildungsleistungen in eigener Organisation weist deutliche Vorteile auf: Die
in den nun abgeschlossenen Arbeitsgruppen Lehrgangsplanung, Personal, räumliche
Anforderungen und sächliche Ausstattung erarbeiteten Ergebnisse ermöglichen die
Gründung eines Institutes, das alle notwendigen Voraussetzungen bietet. Die
erste Projektphase ist somit abgeschlossen.
Der größte Fokus
bei allen Planungen muss auf der Qualität der Lehre sowie der Umsetzbarkeit des
Erlernten in der individuellen rettungsdienstlichen Praxis liegen. Die
rettungsdienstlichen Ausbildungen sollen nicht nur die Vorbereitungen auf eine
abschließende Prüfung sein. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind danach
maßgeblich und unmittelbar verantwortlich für das rettungsdienstliche
Versorgungsniveau in den vier projektbeteiligten Städten.
Der regionale Bezug
der Ausbildung ist von essentieller Bedeutung, da es erforderlich ist, dass die
ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sofort nach Beendigung ihrer
Ausbildung ohne zeitlichen Verzug in den einzelnen Rettungsdienstversorgungsbereichen
eingesetzt werden können. Eine anschließende lange Einarbeitungsphase entfällt
so. Das ist nur durch die Gründung einer eigenen gemeinsamen Schule möglich.
Die Ausbildung muss die Identität der Einzelstädte widerspiegeln, die Besonderheiten
der beteiligten Kommunen abbilden und die dienstplanerischen Erfordernisse der
Feuerwehren würdigen. Es kann unmittelbar Einfluss auf die Qualität und Inhalte
der Ausbildung genommen werden und ihre zeitliche Staffelung wird steuerbar. So
wird es möglich sein, auf kurzfristige Änderungen im Ausbildungsbedarf oder auf
unplanmäßige Personalengpässe für Abordnungen zu Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
zu reagieren. Dies werden maßgebliche Vorteile der gemeinsamen Schule sein. Die
Region Rhein-Wupper wird hiervon insgesamt profitieren.
9. Anlage
Matrix zur Anforderung an das Institut für Notfallrettung
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Holtzschneider, Feuerwehr, 0214/7505-370
Grundsatzbeschluss zur Einrichtung einer
Notfallsanitäter Schule mit den Städten Remscheid, Solingen und Wuppertal
Zur im Rettungsgesetz NRW vorgeschriebenen Besetzung der Rettungsdienstfahrzeuge ist die Ausbildung von Notfallsanitätern erforderlich.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
Die Finanzstellen werden noch angelegt.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
Die Kosten werden im Rahmen einer Kostenermittlung festgestellt. Die Kosten sind gemäß Rettungsgesetz NRW Teil der Kosten des Rettungsdienstes und durch die Rettungsdienstgebühren gegenfinanziert.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
Ergebnisneutral da Teil der Rettungsdienstgebühren.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
Refinanzierung über Gebühren.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
nein |
nein |
nein |
nein |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
nein |
nein |
nein |
nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die letzten Abstimmungsgespräche der Spitzenbeamten der beteiligten Städte wurden am 07.06.2016 geführt. Die Vorlage konnte daher erst am 08.06.2016 gefertigt werden und soll noch im laufenden Turnus behandelt werden.