Betreff
Jahresabschluss 2015 der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG und Entlastung
Jahresabschluss 2015 der Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
2016/1145
Aktenzeichen
201-01-02-14-ma
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Feststellung des Jahresabschlusses 2015 gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Genehmigung des Lageberichts,

 

b) Verwendung des Jahresüberschusses 2015 in Höhe von 7.605.190,40 € durch Ausschüttung eines Teilbetrags in Höhe von 2.000.000,00 € an die Gesellschafter RheinEnergie AG und Stadt Leverkusen entsprechend der anteiligen Kommanditeinlagen je zur Hälfte sowie durch Zuführung des Restbetrags in Höhe von 3.605.190,40 € in die Kapitalrücklagen,

 

c) Entlastung der Komplementärin sowie deren Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2015.

 

2. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 zuzustimmen.

 

3. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Feststellung des Jahresabschlusses 2015 gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Genehmigung des Lageberichts,

 

b) Verwendung des Jahresüberschusses 2015 in Höhe von 2.140,00 € durch Vortrag auf neue Rechnung (Gewinnvortrag),

 

c) Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2015.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Stein

zugleich i. V. des Oberbürgermeisters

Begründung:

 

Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG

 

Gesellschaftsrechtliche Grundlagen:

 

Dem von der Geschäftsführung der EVL aufgestellten Jahresabschluss 2015 wurde nach auftragsgemäßer Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH, Köln, der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Gemäß § 8 lit. h) + i) des Gesellschaftsvertrages der EVL beschließt die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses einschließlich Gewinnverwendung sowie über die Entlastung von Aufsichtsrat und Komplementärin sowie deren Geschäftsführung. Die Bestellung der Abschlussprüfer obliegt nach § 13.2 des Gesellschaftsvertrages dem Aufsichtsrat.

 

Die Beschlussfassung in den Organen der EVL über die im Beschlussentwurf dieser Vorlage genannten Punkte ist bereits am 16.06.2016 - und damit vor der Sitzung des Rates - von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung erfolgt. Bezüglich der städtischen Vertreter erfolgte die Beschlussfassung jedoch nur vorbehaltlich der endgültigen Zustimmung durch den Rat.

 

Wirtschaftliche Ergebnisse / Auswertung:

 

In der nachfolgenden Übersicht werden die wesentlichen Bilanzpositionen und ihre Veränderungen der EVL gegenüber dem Vorjahr dargestellt.

 

Bilanz 2015 (Werte in T€)

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist am Beispiel ausgewählter Positionen folgende Entwicklungen aus:

 

 

Die allgemeine wirtschaftliche Situation der KG sei anhand der folgenden bisher in einer gesonderten Anlage dargestellten Finanzkennzahlen dargestellt:

 

 

Die jeweiligen Berechnungsformeln für die einzelnen Finanzkennzahlen sind im aktuellen Beteiligungsbericht aufgeführt.

 

Die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung der EVL zeigt sich insbesondere in dem im Lagebericht beschriebenen Geschäftsverlauf.

 

Abschließende Hinweise:

 

Der Jahresabschluss wird in der Sitzung des Finanz- und Rechtsausschusses am 25.08.2016 in einem Kurzvortrag vorgestellt. Für eventuelle Fragen steht an dem Tag ein Vertreter der Gesellschaft zur Verfügung.

 

Als Anlagen 1 bis 3 sind dieser Vorlage für die EVL GmbH & Co. KG die Bilanz zum 31.12.2015, die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2015 sowie der Lagebericht beigefügt.

 

Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfbericht des Jahresabschlusses der EVL als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4 zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen und den Gruppen jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfberichts zur Verfügung.

 

Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH

 

Dem von der Geschäftsführung der EVL aufgestellten Jahresabschluss 2015 wurde nach auftragsgemäßer Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH, Köln, der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Gemäß § 8 lit. j) + l) des Gesellschaftsvertrages der Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH entscheidet die Gesellschafter-versammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses einschließlich Gewinn-verwendung, die Entlastung der Geschäftsführer sowie die Bestellung des Abschlussprüfers.

 

Der Jahresabschluss 2015 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) sowie der Lagebericht sind als Anlagen 5 - 7 beigefügt.

 

Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfbericht des Jahresabschlusses der EVL als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 8 zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen und den Gruppen jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfberichts zur Verfügung.

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der EVL angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung der Aufsichtsrates der EVL gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.

 

Über den Beschlusspunkt 2 ist gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren der Oberbürgermeister sowie die folgenden Ratsmitglieder im Aufsichtsrat der EVL tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

Oberbürgermeister Uwe Richrath

Bürgermeister Gerhard Wölwer

Rh. Thomas Eimermacher

Rh. Peter Ippolito

Rh. Erhard Schoofs

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2016/1145

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Malek / Finanzen / 2044

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Jahresabschluss 2015 der EVL

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

entfällt

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

Die Gesellschaftsanteile an der EVL sind im Konzern Stadt dem Sportpark Leverkusen wirtschaftlich zugeordnet. Ausschüttungen der Gesellschaft werden somit im Konzern Stadt an den Sportpark Leverkusen geleistet. Sie dienen der Finanzierung der dort anfallenden Aufgaben. Ausfallende oder sinkende Ausschüttungen führen somit entsprechend zu einem erhöhten Fremdkapitalbedarf seitens des Sportparks Leverkusen.

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

siehe B)

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

entfällt

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]