Betreff
Besetzung der Organe von Unternehmen und Einrichtungen
Vorlage
2016/1164
Aktenzeichen
20-201-01-80-04-ho
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat bestellt gem. § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und 2 GO NRW sowie § 13 Abs. 6 des Gesetzes über den Wupperverband (WupperVG) zum 01.07.2016 nachfolgendes Mitglied in die Verbandsversammlung des Wupperverbandes:

 

Herrn Axel Zens.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Gem. § 13 Abs. 6 des WupperVG erlischt das Amt eines Delegierten in der Verbandsversammlung durch den Wegfall der für die Entsendung maßgebenden Voraussetzungen und es ist eine Ersatzwahl oder Ersatzberufung für die verbleibende Amtszeit vorzunehmen.

 

Frau Sabine Fessl hat der Bezirksvertretung bis zum 30.06.2016 angehört. Mit dem Ende ihres Mandates als Bezirksvertreterin endet auch ihr Amt als Delegierte in der Verbandsversammlung des Wupperverbandes.

 

Gem. § 50 Abs. 4 GO NRW i. V. m. § 50 Abs. 2 GO wählt der Rat bei vorzeitigem Ausscheiden eines Delegierten einen Nachfolger für die verbleibende Restlaufzeit der Wahlperiode durch Mehrheitsbeschluss.

 

Gem. § 13 Abs. 1 WupperVG müssen Delegierte der Verbandsversammlung Mitglied des Verbandes, beim Mitglied beruflich tätig sein oder den Organen des Mitglieds angehören bzw. für eine juristischen Person vertretungsberechtigt sein.