Betreff
Jahresabschluss 2015 der neue bahnstadt opladen GmbH und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
2016/1168
Aktenzeichen
201-01-21-14-Li
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der neue bahnstadt opladen GmbH (nbso GmbH) gem. § 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen:

1.1 Den Jahresabschluss zum 31.12.2015 mit einer Bilanzsumme von 112.376,48 € und einem Jahresfehlbetrag von 706,89 € festzustellen,

1.2 den Lagebericht 2015 zu genehmigen,

1.3 den Jahresfehlbetrag von 706,89 € auf neue Rechnung vorzutragen,

1.4 der Geschäftsführung der nbso GmbH für das Wirtschaftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der nbso GmbH gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung,

den Mitgliedern des Aufsichtsrates der nbso GmbH für das Wirtschaftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

 

 

gezeichnet:

                                                                                              In Vertretung

Richrath                                                                               Stein

Begründung:

 

Gesellschaftsrechtliche Grundlagen:

Dem von der Geschäftsführung der nbso GmbH aufgestellten Jahresabschluss 2015 wurde nach auftragsgemäßer Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision GmbH, Im Teelbruch 128, 45219 Essen, der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Die Prüfung des durch die nbso GmbH treuhänderisch verwalteten Vermögens ergab keine Beanstandungen seitens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Der Bestand des Treuhandkontos zum 31.12.2015 beläuft sich auf 127.284,01 €.

 

Gemäß § 5 Abs. 2 lit. e) + f) i.V.m. § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der nbso GmbH beschließt die Gesellschafterversammlung aufgrund einer Weisung des Rates der Stadt Leverkusen über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichtes, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes und die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung.

 

Die Gesellschafterversammlung der nbso GmbH hat in ihrer Sitzung am 05.07.2016 nach Vorberatung durch den Aufsichtsrat am gleichen Tag die entsprechenden Beschlüsse vorbehaltlich einer Weisung durch den Rat der Stadt Leverkusen gefasst.

 

 

Wirtschaftliche Ergebnisse / Auswertung:

Die nbso GmbH wird im Rahmen der Entwicklung des Geländes der neuen bahnstadt opladen im Namen und für Rechnung der Stadt Leverkusen tätig. Dementsprechend spiegeln die Zahlen im Jahresabschluss lediglich die die nbso GmbH selbst betreffenden Geschäftsvorfälle wider.

Die eigentlichen Projektmaßnahmen sind im Haushalt der Stadt Leverkusen etatisiert.

 

 

Sowohl die Erlöse als auch die Aufwendungen blieben hinter dem Plan zurück.

 

 

Der Jahresfehlbetrag ergibt sich im Wesentlichen durch Aufwendungen für Körperschaftsteuer in Höhe von rund 2.000,- € sowie Gewerbesteuer in Höhe von rund 2.000,- €.

Dem Jahresergebnis vor Steuern werden im Besteuerungsverfahren insbesondere die Hälfte der Aufsichtsratsvergütungen (gesamt rund 15.000,- € in 2015) als nichtabzugsfähige Betriebsausgaben hinzugerechnet, so dass es zu diesen – in Relation zum eigentlichen Ergebnis hohen – Steuerbelastungen kommt.

 

 

 

 

Abschließende Hinweise:

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlagen 1 bis 3 beigefügt.

 

Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfbericht des Jahresabschlusses als nicht öffentlich zu behandelnde Anlage 4 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen, Gruppe(n) bzw. Einzelvertreter(n) jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfberichts zur Verfügung.

 

Der Jahresabschluss wird in der Sitzung des Finanzausschusses am 25.08.2016 kurz vorgestellt. Für eventuelle Fragen steht an dem Tag ein Vertreter der Gesellschaft zur Verfügung.

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der nbso GmbH angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.

 

Über die Beschlusspunkte 1. und 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsfrauen und –herren im Aufsichtsrat der nbso GmbH tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

OB   Uwe Richrath

Rh.  Paul Hebbel

Rf.    Roswitha Arnold

Rh.  Markus Beisicht

Rf.    Nicole Kumfert

Rh.  Christopher Krahforst

Rf.    Andrea Lunau

Rh.  Markus Pott

Rh.  Dietmar Schaller

Rh.  Erhard Schoofs

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0570/2015

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:

Herr Liebsch, Finanzen/Beteiligungen, Steuern und Abgaben, 02171/406-2041

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)

 

Jahresabschluss 2015 der nbso GmbH

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

entfällt

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

entfällt

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

entfällt

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

entfällt