Betreff
Jahresabschluss 2015 der Kraftverkehr Wupper-Sieg AG und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
2016/1172
Aktenzeichen
20-201-01-07-14-ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der wupsi GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Feststellung des Jahresabschlusses 2015 gemäß beigefügter Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung.

 

b) Genehmigung des zusammengefassten Lageberichts und Konzern-Lageberichts.

 

c) Verwendung des Bilanzgewinns in Höhe von 10.907.638,30 € wie folgt:

 

- Ausschüttung an die Gesellschafter                  2.000.000,00 €

- Vortrag auf neue Rechnung                                8.907.638,30 €.

 

d) Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015.

 

2. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der wupsi GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates zuzustimmen.

 

3. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der wupsi GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, den Konzernabschluss zu billigen.

 

 

gezeichnet:  

                                                                                  In Vertretung

Richrath                                                                   Stein

 

Begründung:

 

Gesellschaftsrechtliche Grundlagen:

 

Mit Wirkung zum 01.08.2000 hat die Kraftverkehr Wupper-Sieg AG (KWS) sämtliche Kommandit- und Geschäftsanteile an der Herweg Busbetrieb GmbH & Co. KG, die zwischenzeitlich rechtsformwechselnd in eine GmbH umgewandelt wurde, übernommen. Gemäß § 239 Abs. 1 und 2 HGB bestand für die KWS AG die rechtliche Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses.

 

In der Sitzung vom 29.02.2016 hat der Rat der Stadt Leverkusen der Umwandlung der KWS AG durch Rechtsformwechsel in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (wupsi GmbH) zugestimmt. Die Bezirksregierung Köln stimmte der Umwandlung mit Schreiben vom 20.04.2016 zu, sodass die Umwandlung von der Hauptversammlung der KWS AG am 11.05.2016 einstimmig beschlossen wurde. Mit Eintragung ins Handelsregister am 31.05.2016 ist die Umwandlung wirksam geworden mit der Folge, dass notwendige Beschlussfassungen zum Jahresabschluss 2015 der KWS AG in den Organen der wupsi GmbH erfolgen.

 

Gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages der wupsi GmbH beschließt die Gesellschafterversammlung nach vorhergehender Beratung der Berichte des Aufsichtsrates und des Abschlussprüfers über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichtes, die Verwendung des Ergebnisses bzw. Abdeckung eines Verlustes sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG, Krefeld, hat die Prüfberichte zum Jahres- bzw. Konzernabschluss 2015 vorgelegt. Die o. g. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat mit Datum vom 24.05.2016 uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt. Der Aufsichtsrat der wupsi GmbH hat sich mit der Feststellung von Jahresabschluss und Lagebericht in seiner Sitzung am 16.06.2016 befasst.

 

Die Beschlussfassung über den Jahresabschluss erfolgte in der Gesellschafterversammlung am 16.06.2016. Die vom Rat bestellten Vertreter in der Gesellschafterversammlung handelten dabei gem. § 11 Abs. 4 und 5 des Gesellschaftsvertrages einheitlich vorbehaltlich eines entsprechenden Weisungsbeschlusses des Rates.

 

 

Wirtschaftliche Ergebnisse / Auswertung:

 

In der nachfolgenden Übersicht werden die wesentlichen Bilanzpositionen und ihre Veränderungen der KWS AG gegenüber dem Vorjahr dargestellt.

 


Bilanz 2015

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist am Beispiel ausgewählter Positionen folgende Entwicklungen aus:

 

GuV 2015

* in den Abschreibungen sind Teilwertabschreibungen auf Finanzanlagen i. H. v. 2.518 T€ im Jahr 2014 und i. H. v. 15.462 T€ im 2015 enthalten.

 

Der im Beschlussentwurf ausgewiesene Bilanzgewinn der KWS AG gliedert sich wie folgt:

 

Gewinnvortrag aus Vorjahr                                                                 11.398.312,27 €

Jahresfehlbetrag 2015                                                                     ./. 12.945.592,77 €

Ausschüttung an die Gesellschafter in 2015                              ./.   2.000.000,00 €

Entnahmen aus der Kapitalrücklage                                                14.454.918,80 €

Bilanzgewinn                                                                                        10.907.638,30 €

 

Die beabsichtigte Ausschüttung resultiert ausschließlich aus Erträgen der Gesellschaft, die dieser aufgrund der Einlage von Beteiligungen durch den Rheinisch-Bergischen Kreis zugeflossen sind. Diese Erträge sind nach einer geltenden Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern vollständig dem Rheinisch-Bergischen Kreis zuzurechnen und stellen somit keine Mittel dar, die der Stadt Leverkusen zur Verfügung stehen.

 

Das wirtschaftliche Ergebnis aus dem Linienverkehr entwickelt sich entsprechend der Gewinn- und Verlustrechnung bei der KWS AG in der Grobgliederung wie folgt:

 

 

                                                              2015                   2014                    Abweichungen

 

Betriebsleistung                        38.129 T€           37.115 T€              + 1.014 T€  +2,7 %

Betrieblicher Aufwand            -40.516 T€         -39.851 T€                   - 665 T€  -1,7 %

 

Betriebsergebnis                        -2.387 T€            -2.736 T€                  + 349 T€ +12,8 %

 

 

Die allgemeine wirtschaftliche Situation der AG sei anhand der folgenden Anlage Finanzkennzahlen dargestellt:

 

 

Die jeweiligen Berechnungsformeln für die einzelnen Finanzkennzahlen sind im aktuellen Beteiligungsbericht aufgeführt.

 

Die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung der KWS AG zeigt sich insbesondere in dem im Lagebericht beschriebenen Geschäftsverlauf.

 

Abschließende Hinweise:

 

Der Jahresabschluss wird in der Sitzung des Finanz-und Rechtsausschusses am 25.08.2016 in einem Kurzvortrag vorgestellt. Für eventuelle Fragen steht an dem Tag ein Vertreter der Gesellschaft zur Verfügung.

 

Als Anlagen 1 bis 3 sind dieser Vorlage für die KWS AG die Bilanz zum 31.12.2015, die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2015 sowie der zusammengefasste Lagebericht und Konzern-Lagebericht beigefügt. Die Anlagen 4 und 5 führen Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung des KWS-Konzerns auf.

 

Die Prüfungsberichte des Jahresabschlusses für AG und Konzern stehen als nichtöffentlich zu behandelnde Anlagen 6 und 7 allen Ratsmitgliedern im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen und Gruppen jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfberichts zur Verfügung.

 

Ergänzend sei auf folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der KWS angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung der Aufsichtsrates der KWS gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2).

 

Über den Beschlusspunkt 2 ist gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr war das folgende Ratsmitglied im Aufsichtsrat der KWS AG tätig und unterliegt somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

Rh. Omankowsky

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Hohn / Finanzen / 2042

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Jahresabschluss 2015 der KWS

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle PN1211

Produkt 121101

Produktgruppe 1211

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]