Beschlussentwurf:
1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:
Der Fällung von einer Akazie und von zwei Fichten auf der potentiellen Erweiterungsfläche des Schulgeländes der Gezelinschule wird zugestimmt.
Leverkusen, 06.07.16 / 07.07.16
gezeichnet:
Schönberger Pockrand
Bezirksvorsteher stv. Bezirksvorsteher
2. Vorstehende
Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1
Satz 3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Die ca. 22 m hohe Akazie mit einem Stammdurchmesser von rd. 60 - 65 cm ist zwar kein Solitärbaum, steht aber an optisch relativ exponierter Stelle unmittelbar am nordöstlichen Ende der potenziellen Erweiterungsfläche des Schulgeländes der Gezelinschule, neben dem fußläufigen Verbindungsweg zwischen der Bergischen Landstraße und der Weißenseestraße. Der genaue Standort kann dem Luftbild in der Anlage entnommen werden.
Aktuell wurde bei einer Baumkontrolle ein Zwieselriss im Stamm des Baumes festgestellt. Es besteht die Gefahr, dass der Baum bei Belastungssituationen (zum Beispiel stärkeren Windereignissen) auseinanderbricht. Außerdem besteht der Verdacht auf Stockfäule.
Da der Baum unmittelbar die Verkehrssicherheit auf der Bergischen Landstraße, dem Verbindungsweg zur Weißenseestraße und bewohnten Nachbargrundstücken bedroht, führt an einer Fällung kein Weg vorbei.
Durch die Fällung der Akazie sind zwei unmittelbar daneben stehende, kleinere Fichten (Stammdurchmesser ca. 30 - 40 cm) betroffen, die nach der Fällung ungeschützt frei stehen würden und deshalb ebenfalls gefällt werden müssen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Wolz, 67, 6720
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
PN 1305 -Produktgruppe öff. Grün.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Zu Jahresvertragspreisen ca. 1.500 €.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
keine
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
keine
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
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Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
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Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Die Akazie ist bei stärkeren Windereignissen akut von einem Stammbruch bedroht. Mit der Fällung kann nicht bis nach der nächsten turnusgemäßen Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III am 15.09.2016 gewartet werden. Vielmehr sollte die Fällung, wenn möglich, spätestens in der 28. oder 29. KW erfolgen.