Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung - Dringende Baumfällungen im Stadtbezirk III
Vorlage
2016/1174
Aktenzeichen
01-40-2016/1174-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:

 

Der Fällung von einer Akazie und von zwei Fichten auf der potentiellen Erweiterungsfläche des Schulgeländes der Gezelinschule wird zugestimmt.

 

 

Leverkusen, 06.07.16 / 07.07.16

 

gezeichnet:

Schönberger                                                         Pockrand

Bezirksvorsteher                                                  stv. Bezirksvorsteher

 

 

2. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

 

Begründung:

 

Die ca. 22 m hohe Akazie mit einem Stammdurchmesser von rd. 60 - 65 cm ist zwar kein Solitärbaum, steht aber an optisch relativ exponierter Stelle unmittelbar am nordöstlichen Ende der potenziellen Erweiterungsfläche des Schulgeländes der Gezelinschule, neben dem fußläufigen Verbindungsweg zwischen der Bergischen Landstraße und der Weißenseestraße. Der genaue Standort kann dem Luftbild in der Anlage entnommen werden.

 

Aktuell wurde bei einer Baumkontrolle ein Zwieselriss im Stamm des Baumes festgestellt. Es besteht die Gefahr, dass der Baum bei Belastungssituationen (zum Beispiel stärkeren Windereignissen) auseinanderbricht. Außerdem besteht der Verdacht auf Stockfäule.

 

Da der Baum unmittelbar die Verkehrssicherheit auf der Bergischen Landstraße, dem Verbindungsweg zur Weißenseestraße und bewohnten Nachbargrundstücken bedroht, führt an einer Fällung kein Weg vorbei.

 

Durch die Fällung der Akazie sind zwei unmittelbar daneben stehende, kleinere Fichten (Stammdurchmesser ca. 30 - 40 cm) betroffen, die nach der Fällung ungeschützt frei stehen würden und deshalb ebenfalls gefällt werden müssen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Wolz, 67, 6720

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

PN 1305 -Produktgruppe öff. Grün.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Zu Jahresvertragspreisen ca. 1.500 €.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

keine

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

 

 

 

 

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Die Akazie ist bei stärkeren Windereignissen akut von einem Stammbruch bedroht. Mit der Fällung kann nicht bis nach der nächsten turnusgemäßen Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III am 15.09.2016 gewartet werden. Vielmehr sollte die Fällung, wenn möglich, spätestens in der 28. oder 29. KW erfolgen.