Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Dringende Baumfällung im Stadtbezirk I
Vorlage
2016/1194
Aktenzeichen
01-40-2016/1194-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:

 

Der Fällung von einer Birke im Außengelände der Kindertagesstätte Pregelstraße wird zugestimmt.

 

 

Leverkusen, 02.08.16

 

gezeichnet:

Sidiropulos                                                            Schmitz

Bezirksvorsteherin                                               stv. Bezirksvorsteher

 

 

2. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Stein

zugleich i. V. des Oberbürgermeisters

Begründung:

 

Mit Beschluss Nr. 2015/0457 vom 27.04.2015 hat die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I die ernergetische Sanierung des Altbaus der Kindertagesstätte beschlossen. Teil der Sanierung ist die Dämmung der Fassade einschließlich Sockelbereich.

 

Bei der Freilegung des Sockels in der 29. Kalenderwoche wurde festgestellt, dass die an der nördlichen Gebäudeecke, in nur etwa 1,5 m Entfernung von der Fassade stehende Birke (Stammdurchmesser rd. 55 cm), mit mehreren Starkwurzeln in dem Bereich der Baugrube verwurzelt war.

 

Zur Herstellung der Baugrube war es unumgänglich, die vorgefundenen Starkwurzeln (Durchmesser über 10 cm) zu kappen. Eine Begutachtung durch das Fachpersonal des Fachbereichs Stadtgrün ergab, dass die notwendige Standsicherheit des Baumes nicht mehr gegeben ist und der Baum zeitnah gefällt werden muss. Eine Ersatzpflanzung kann an anderer Stelle oder in der Nähe des jetzigen Baumstandortes auf dem Außengelände erfolgen (jedoch andere Baumart).

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:

Frau Monreal, 65, 6511 u. H. Parthey, 67, 6723

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Fällung des Baumes ist zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit auf dem Gelände der Kindertagesstätte unumgänglich.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Kostenstelle 659600031100 -Energetische Sanierung KiTa Pregelstraße.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Kosten der Fällung nach Jahresvertragspreisen ca. 500 €.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

 [nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]

 [nein]

 [nein]

 [nein]

 

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Bei der Aufgrabung der Baugrube mussten mehrere Starkwurzeln des Baumes durchtrennt werden. Die Standsicherheit des Baumes ist nicht mehr gegeben und er muss zeitnah gefällt werden. Mit der Fällung des Baumes kann nicht bis nach der nächsten turnusgemäßen Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I am 12.09.2016 gewartet werden.