- Dringende Baumfällung im Stadtbezirk I
Beschlussentwurf:
1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:
Der Fällung von einer Birke im Außengelände der Kindertagesstätte Pregelstraße wird zugestimmt.
Leverkusen, 02.08.16
gezeichnet:
Sidiropulos Schmitz
Bezirksvorsteherin stv. Bezirksvorsteher
2. Vorstehende
Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1
Satz 3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
In Vertretung
Stein
zugleich i. V. des Oberbürgermeisters
Begründung:
Mit Beschluss Nr. 2015/0457 vom 27.04.2015 hat die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I die ernergetische Sanierung des Altbaus der Kindertagesstätte beschlossen. Teil der Sanierung ist die Dämmung der Fassade einschließlich Sockelbereich.
Bei der Freilegung des Sockels in der 29. Kalenderwoche wurde festgestellt, dass die an der nördlichen Gebäudeecke, in nur etwa 1,5 m Entfernung von der Fassade stehende Birke (Stammdurchmesser rd. 55 cm), mit mehreren Starkwurzeln in dem Bereich der Baugrube verwurzelt war.
Zur Herstellung der Baugrube war es unumgänglich, die vorgefundenen Starkwurzeln (Durchmesser über 10 cm) zu kappen. Eine Begutachtung durch das Fachpersonal des Fachbereichs Stadtgrün ergab, dass die notwendige Standsicherheit des Baumes nicht mehr gegeben ist und der Baum zeitnah gefällt werden muss. Eine Ersatzpflanzung kann an anderer Stelle oder in der Nähe des jetzigen Baumstandortes auf dem Außengelände erfolgen (jedoch andere Baumart).
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Monreal, 65, 6511 u. H. Parthey, 67,
6723
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Die Fällung des Baumes ist zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit auf dem Gelände der Kindertagesstätte unumgänglich.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Kostenstelle 659600031100 -Energetische Sanierung KiTa Pregelstraße.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Kosten der Fällung nach Jahresvertragspreisen ca. 500 €.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
keine
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Bei der Aufgrabung der Baugrube mussten mehrere Starkwurzeln des Baumes durchtrennt werden. Die Standsicherheit des Baumes ist nicht mehr gegeben und er muss zeitnah gefällt werden. Mit der Fällung des Baumes kann nicht bis nach der nächsten turnusgemäßen Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I am 12.09.2016 gewartet werden.