Betreff
Widmung Lucasstraße
Vorlage
2016/1201
Aktenzeichen
660-2095-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt, die Lucasstraße incl. der Verbindung zur Straße An der Robertsburg als Gemeinde- / Anliegerstraße und den Fußweg zur verlängerten Elsbachstraße als Gemeindeweg, beschränkt auf den Fußgängerverkehr, gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW zu widmen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Mit dem Bau der Lucassstraße im Stadtteil Opladen wurde zwar aufgrund einer privatrechtlichen Vereinbarung bereits 1957 begonnen, jedoch beim Inkrafttreten des Straßen- und Wegegesetzes am 01.01.1962 war lediglich eine Baustraße vorhanden. Der Endausbau erfolgte erst 1962/63. Vertragsgemäß erfolgte der Übergang der Straßenbaulast auf die damalige Stadt Opladen erst mit der Abrechnung von 1965/66. Demgemäß fehlt bislang die rechtliche Widmung, die mit dem Beschlussentwurf nachgeholt wird.

 

Zum Bau der Straße gehörte neben dem Anschluss an die Straße „An der Robertsburg“ auch der nordöstliche Fußweg zur verlängerten Elsbachstraße.

 

Die Verkehrsflächen sind im Anlageplan dargestellt. Zur Verdeutlichung ist der nordöstliche Fußweg zusätzlich schraffiert.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Moser / FB Tiefbau / 406-6616

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Rechtsverfahren zur Widmung von Verkehrsflächen für die Allgemeinheit.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]