Betreff
Widmung Bahnhofsbrücke Opladen
Vorlage
2016/1202
Aktenzeichen
660-2026-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt, die Bahnhofsbrücke zwischen der Bahnhofstraße und Lützenkirchener Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW als Gemeindeweg, beschränkt auf den öffentlichen Fuß- und Radfahrverkehr, zu widmen.

 

Gleichzeitig ist das Einziehungsverfahren für bisherige Unterführung gemäß § 7 einzuleiten.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Die neu gebaute Brücke am Bahnhof Opladen wurde aufgrund einer Kreuzungsvereinbarung zwischen Stadt, DB Netz AG und der DB Station & Service AG errichtet. Sie besteht aus verschiedenen Bauteilen. Im Westen wurde ein Aufzug mit umlaufender Treppenanlage für den Fußgängerverkehr sowie eine Rampe für den Radfahrverkehr hergestellt. Im Osten der Bahnhofsbrücke schließt sich eine Rampe bis zur Lützenkirchener Straße an. Zudem wurde ein Treppenabgang zur B&R-Anlage gebaut.

 

Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes gehören die Anschlüsse an die Bahnsteige zur Bahnanlage und sind demnach keine dem öffentlichen Verkehr zu widmenden Anlagen.

 

Die neue Brücke ersetzt die bisherige Unterführung, die daher nach § 7 des Straßen- und Wegegesetzes einzuziehen ist. Als öffentliches Verfahren kann die Einziehung nicht beschlossen, sondern erst durch Beteiligung der Allgemeinheit in die Wege geleitet werden.

 

Die zukünftig öffentlichen Wegeflächen sind in der Anlage 1 und die Lage der alten Unterführung ist in der Anlage 2 dargestellt.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Moser / FB Tiefbau / 406-6616

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Rechtsverfahren zur Widmung von Verkehrsflächen für die Allgemeinheit.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]