Betreff
Widmung Campusbrücke Opladen
Vorlage
2016/1203
Aktenzeichen
660-2140-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt, die Campusbrücke zwischen der Werkstättenstraße (inkl. Platz vor der Hausnummer 20) und dem Widerlager an der zukünftigen neuen Bahnallee gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW als Gemeindeweg, beschränkt auf den öffentlichen Fuß- und Radfahrverkehr, zu widmen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Die neu gebaute Campusbrücke wurde aufgrund einer Kreuzungsvereinbarung zwischen Stadt und der DB Netz AG errichtet.

 

Sie besteht aus verschiedenen Bauteilen. Im Osten an der Werkstättenstraße befinden sich eine Treppenanlage und eine Rampe, die eine öffentliche Grünfläche umschließt sowie eine nördlich gelegene Platzanlage, die an das Haus Werkstättenstraße 20 angrenzt.

 

Die eigentliche Brücke wird zwar durch Drehung eines Bauteils noch höhenmäßig verändert, jedoch ist die Lage und das Widerlage West endgültig. Nicht zu widmen ist die provisorische Anbindung an die heutige Bahnallee.

 

Die zukünftig öffentlichen Wegeflächen sind in der Anlage dargestellt.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:  Moser / FB Tiefbau / 406-6616

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Rechtsverfahren zur Widmung von Verkehrsflächen für die Allgemeinheit.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]