Betreff
Anregungen zu verschiedenen umweltpolitischen Themen
1. Einrichtung einer Annahmestelle für Bioabfälle neben dem Grünschnittcontainer
2. Vermeidung von unnötigem Papierverbrauch durch Verringerung des Adressatenkreises von lokalen Anzeigeblättern und damit einhergehende Reduzierung der Druckzahlen
3. Fahrberechtigung für den ÖPNV bei Teilnahme an VHS-Kursen
4. Aufstellen von Hinweisschildern zum Schutz von Wasservögeln
5. Realisierung des Rad- und Fußweges von Leverkusen-Opladen nach Burscheid
- Bürgerantrag vom 05.01.10
Vorlage
0377/2010
Aktenzeichen
012-12-11-ca
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

  1. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden lehnt den Bürgerantrag zu den Punkten 1 – 4 aus den in der Begründung der Vorlage gemachten Ausführungen der Verwaltung ab.
  2. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt zu Punkt 5 des Bürgerantrages zur Kenntnis, dass die Verwaltung gemäß den Ratsbeschlüssen vom 24.08.09 in Gesprächen bezüglich der Realisierung des Rad- und Fußweges von Leverkusen-Opladen nach Burscheid steht.

 

gezeichnet: Buchhorn

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 05.01.10 (s. Anlage 1) werden von dem Petenten diverse Maßnahmen zu umweltpolitischen Themen angeregt und Verbesserungspotentiale aufgezeigt.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrags nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Ausschussmitglieder den Sitzungsunterlagen in nichtöffentlicher Anlage 2 beigefügt.

 

Zu den einzelnen Punkten des Bürgerantrags wird nachfolgend Stellung genommen.

 

 

1. Einrichtung einer Annahmestelle für Bioabfälle neben dem Grünschnittcontainer

 

Die Anregung des Petenten, am Grünschnittcontainer auch eine Annahmestelle für Bioabfälle zu betreiben, wird aus Sicht der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde und der AVEA GmbH & Co. KG abgelehnt.

 

Die Stadt Leverkusen hat sich gegen die Einführung einer flächendeckenden Sammlung von Bioabfällen ausgesprochen. Das vorgeschlagene System würde nun eine Teilerfassung von Bioabfällen im freiwilligen Bringsystem darstellen. Derartige Bringsysteme für Bioabfälle, insbesondere Küchenabfälle, sind aus hygienischer Sicht bedenklich. Die Sammlung im Haushalt müsste ohne dafür geeignete Tonnen, die von der Stadt Leverkusen nicht bereitgestellt werden, betrieben werden. Zur ordnungsgemäßen Sammlung sind jedoch u.a. spezielle Biotonnen erforderlich. Aus Gründen der Daseinsvorsorge kann die Sammlung im Haushalt bei Bioabfällen – anders als beispielsweise bei Elektroaltgeräten – nicht jedem einzelnen Nutzer selbst überlassen bleiben, da hier eine Gefährdung des Gemeinwohls bei nicht sachgerechter Lagerung besteht.

 

Die Sammlung am Grünschnittcontainer müsste ebenfalls durch geeignete Behälter und Transportfahrzeuge ergänzt werden, da der Bioabfall nicht direkt im Grünschnittcontainer mittransportiert werden könnte. Daneben ist zu berücksichtigen, dass die Kosten für die Sammlung am Grünschnittcontainer, die Zusammenstellung transportfähiger Einheiten, die Zwischenlagerung und der Transport zu einer geeigneten Verwertungsanlage in die Abfallentsorgungsgebühren eingerechnet werden müssten und voraussichtlich im Verhältnis zur Nutzung unadäquate Vorhalte- und Bereitstellungskosten verursachen würden.

 

Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde und die AVEA GmbH & Co. KG halten daher die Option der Eigenkompostierung biogener Abfälle, bei der sich auch mehrere Parteien zu einer gemeinschaftlichen Kompostierung zusammenschließen können, für derzeit abfallwirtschaftlich ausreichend und sinnvoll, da Transportwege vermieden werden und die ortsnahe Verwertung des erzeugten Kompostes auf dem Grundstück in der Regel gewährleistet ist. Für biogene Abfälle, auch Küchenabfälle, stellt die Eigenverwertung/Eigenkompostierung einen wertvollen Beitrag zur Abfallvermeidung dar, der zusätzlich auch gebührentechnisch zu Einsparungen führt.

 

Zur Entsorgung biogener Abfälle aus privaten Haushalten gibt es für die Bürger der Stadt Leverkusen die nachfolgenden Möglichkeiten:

 

Mobile Grünschnittsammlung

Wöchentlich besteht an 18 Standorten im gesamten Stadtgebiet die Möglichkeit, problemlos und ortsnah Grünabfälle zu entsorgen. Damit wird die flächendeckende Erfassung der Grünabfälle gewährleistet.

 

Stationäre Annahmestellen

Weitere stationäre Annahmestellen für Grünabfälle sind

·        das AVEA- Wertstoffzentrum in der Dieselstraße; dort werden von Montag bis Freitag, von 08.00 – 20.00 Uhr Grünabfälle entgegen genommen (im Winter von 08.00 – 18.00 Uhr).

·        das Biomassezentrum, Burscheid, Heiligeneiche; es nimmt auch größere Mengen an Grünabfällen aus Leverkusener Haushalten und Wohnungsbaugesellschaften entgegen.

Tannenbaumsammlung

Zur Entsorgung von Weihnachtsbäumen werden an 2 Samstagen (im Januar) im gesamten Stadtgebiet Sammlungen durchgeführt.

 

Eigenkompostierung

Viele Bürgerinnen und Bürger in Leverkusen nutzen die Möglichkeit der Eigenkompostierung von Küchenabfällen im eigenen Garten. Die Eigenkompostierung ist in der Abfallsatzung gewünscht und wird durch einen Gebührenanreiz gefördert.

 

Die Entsorgungsangebote für Grünabfälle werden von den Leverkusener Bürgern gut angenommen. Vom 01.01. bis 31.12.2009 wurden insgesamt 12.771 Tonnen Grünabfall und 125 Tonnen Tannenbäume aus Privathaushalten der Stadt Leverkusen gesammelt. Diese Grünabfälle wurden im Biomassezentrum Heiligeneiche kompostiert. Der Kompost wurde vermarktet.

 

 

2. Vermeidung von unnötigem Papierverbrauch durch Verringerung des Adressatenkreises von lokalen Anzeigeblättern und damit einhergehende Reduzierung der Druckzahlen

 

Die Aussage, dass nur 50 % der Haushalte die „Anzeigenblätter“ lesen, ist für die Verwaltung nicht nachvollziehbar. Derartige Zahlen sind lediglich bekannt für die Zahl der Haushalte, in denen eine Tageszeitung gelesen wird.

 

Wer ein „Anzeigenblatt“ nicht zugestellt bekommen möchte, muss dies zusätzlich zu dem Hinweis „Bitte keine Werbung einwerfen“ ausdrücklich kenntlich machen, da weder „Wochenpost“ noch „Lokale Informationen“ und „Leverkusener Wochenende“ als Werbung gelten.

 

Eine Leserbefragung über den Wunsch auf Zustellung oder Verzicht und alle damit verbundenen organisatorischen Fragen liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich der jeweiligen Verlage. Die Stadtverwaltung hat hier keine Möglichkeit der aktiven Einflussnahme.

 

 

3. Fahrberechtigung für den ÖPNV bei Teilnahme an VHS-Kursen

 

Wie dem Petenten auf der Sitzung des VHS-Teilnehmerrates am 26.10.09 und der Sitzung des VHS-Rates am 01.12.09 bereits mündlich erläutert, stellt sich die Situation zwischen den Veranstaltungen des Kommunalen Kinos und der Teilnahme an VHS-Kursen unterschiedlich dar.

 

Die Karten für die Vorführungen des Kommunalen Kinos werden – ebenso wie die Karten für alle Einzelveranstaltungen der VHS – als Kulturtickets verkauft. Im Preis für die Kulturtickets ist ein Betrag in Höhe von 63 Cent eingerechnet, der für die Benutzung des ÖPNV vor und nach der jeweiligen Veranstaltung berechnet ist.

 

Bei der Belegung eines Kurses müsste bei einer Fahrberechtigung für den ÖPNV

·        der zusätzliche Preis von 63 Cent pro Unterrichtstermin auf das Kursentgelt aufgeschlagen werden und

·        für jeden Unterrichtstermin eine Bescheinigung ausgestellt werden, dass der/die Teilnehmer/in berechtigt ist, am jeweiligen Datum öffentliche Verkehrsmittel für den Kursbesuch zu benutzen.

 

Die erste Maßnahme würde zu einer erheblichen Verteuerung der VHS-Kurse führen, die zweite Maßnahme bedeutet einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand.

 

Bestimmte Teilnehmergruppen erhalten allerdings bereits jetzt die Möglichkeit zur kostengünstigen bzw. -losen Beförderung mit dem ÖPNV: Die Teilnehmer/innen der Lehrgänge zum nachträglichen Erwerb eines Schulabschlusses können vergünstigte Schülermonatskarten benutzen. Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Integrationskurse werden bei Bedürftigkeit die Fahrtkosten zum Kursbesuch erstattet.

 

Da nach der Entgeltordnung der Volkshochschule Leverkusen umfangreiche Ermäßigungen des Kursentgelts gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises gewährt werden (30 % für Schüler/innen, Studierende sowie Auszubildende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, Wehr- und Ersatzdienstleistende sowie Aupairs, 50 % für Bezieher/innen von Leistungen nach dem SGB II und Sozialhilfe nach dem SGB XII), sind weitere Nachlässe vor dem Hintergrund der Finanzsituation der Stadt Leverkusen nicht möglich.

 

 

4. Aufstellen von Hinweisschildern zum Schutz von Wasservögeln

 

Die Stadt Leverkusen hat den Flyer „Enten schützen“ herausgegeben. Der Flyer weist auf das Problem der Fütterung von wildlebenden Enten an Gewässern hin. Der Petent regt hierzu an, Informationsschilder an den besonders betroffenen Gewässern Weiher Rehbockanlage, Oulusee, Alkenrather Weiher und Silbersee aufzustellen.

 

Grundsätzlich wird das Aufstellen von Informationstafeln, die über einen Sachverhalt aufklären, als deutlich zielführender angesehen als reine Verbotsschilder. Es hat sich allerdings in der Vergangenheit gezeigt, dass Informationstafeln am Gewässerufer meist keine hohe Lebenserwartung haben. Aktuell stehen Informationsschilder am Oulusee, Hitdorfer See, Silbersee, Aquilasee, Kiesgrube Netzestraße sowie ein Verbotsschild am Rehbockweiher. Eine positive Verhaltensänderung bei den Bürgern konnte durch die Schilder nicht beobachtet werden. Vor diesem Hintergrund wird aufgrund der angespannten Haushaltslage das Aufstellen weiterer Schilder nicht befürwortet.

 

Wirksamer als Verbotsschilder ist die soziale Kontrolle. Es ist hilfreich, wenn Bürger im Hinblick auf das unerwünschte Füttern von Enten beispielsweise den Flyer „Enten schützen“ verteilen. Da der Grundtenor der Broschüre positiv angelegt ist, besteht für den engagierten Bürger kein Grund zur Sorge, dass er angefeindet wird.

Der Flyer kann an den bekannten Auslagen der Verwaltungsgebäude unentgeltlich mitgenommen werden.

 

 

5. Realisierung des Rad- und Fußweges von Leverkusen-Opladen nach Burscheid

 

Der Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 24.08.2009 folgende Beschlüsse gefasst.

 

Mehrheitlich wurde beschlossen:

 

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, für eine dauerhafte Verfügbarkeit der Balkantrasse zwecks zukünftiger Nutzung als Rad- und Wanderweg Sorge zu tragen.

2.      Sollte die Aufrechterhaltung der Option auf eine zukünftige Nutzung der Trasse als Rad- und Wanderweg mit nennenswerten Kosten verbunden sein, so wird die Verwaltung beauftragt, diese zu benennen und dem Rat erneut zur Entscheidung vorzulegen.

3.      Die Verwaltung prüft, unter welchen Rahmenbedingungen sich ein Bürgerverein gründen könnte, um so durch bürgerschaftliches Engagement die Kosten für Herstellung und Betrieb der Balkantrasse als Rad- und Wanderweg mitzutragen.

 

Einstimmig wurde beschlossen:

 

Die Verwaltung prüft, in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung, wie der Ausbau der so genannten Balkantrasse zum Rad- und Wanderweg auf Leverkusener Stadtgebiet ohne Kostenbeteiligung der Stadt Leverkusen für Erwerb und Unterhaltung der Trasse zu realisieren ist.

 

Seit Herbst vergangenen Jahres wurden diverse Gespräche der Verwaltung mit der BahnflächenEntwicklungsGesellschaft NRW mbH (BEG NRW) geführt. Die BEG NRW unterstützt als Consulting-Unternehmen die Deutsche Bahn AG beim Verkauf von Liegenschaften und berät Kommunen beim Erwerb und der Nachnutzung von ehemaligen Bahnflächen.

 

Zurzeit werden Gespräche mit der Deutschen Bahn AG, der Eigentümerin der Flächen, vertreten durch die DB Services Immobilien GmbH (DBSImm), geführt.