Beschlussentwurf:
1. Die GGS Löwenzahnschule, Netzestraße 12, wird zum 31.07.2017 aufgelöst.
2. Die GGS Sternenschule, Masurenstraße 5-7, wird zum 31.07.2017 aufgelöst.
3. Zum 01.08.2017 wird am Standort Netzestraße 12 eine neue vierzügige Gemeinschaftsgrundschule errichtet. Die Schule erhält den Namen:
Städtische Gemeinschaftsgrundschule Leverkusen-Rheindorf, Netzestraße 12, - Primarstufe -
4. Die Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde gem. § 81 Abs. 3 Schulgesetz NRW zur Auflösung bzw. Errichtung der Schulen ist einzuholen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Adomat
Begründung:
Der Rat der Stadt Leverkusen hat am 10.12.2012 den Grundsatzbeschluss getroffen, „die Gemeinschaftsgrundschule Löwenzahnschule an der Netzestraße und die Gemeinschaftsgrundschule Sternenschule an der Masurenstraße am Standort Netzestraße schulorganisatorisch und räumlich zu einer vierzügigen Grundschule zusammenzuführen (Vorlage Nr. 1796/2012).“
Die notwendigen Baumaßnahmen
werden voraussichtlich im Sommer 2017 abgeschlossen sein, sodass die
Zusammenführung ab dem 1. August 2017 erfolgen kann.
Die Zusammenführung erfolgt in der
Form, dass beide Gemeinschaftsgrundschulen aufgelöst werden und eine neue
vierzügige Gemeinschaftsgrundschule errichtet wird. Auf diese Weise ist am
besten gewährleistet, dass sich beide Schulen gleichwertig mit ihren Konzepten
einbringen können und bewährte Angebote erhalten und fortgeführt werden.
Neben der neuen vierzügigen Gemeinschaftsgrundschule können die Eltern aus dem Stadtteil Rheindorf ihre Kinder in der dreizügig geführten katholischen Grundschule Burgweg anmelden. Mit den beiden Schulstandorten existiert ein ausreichendes leistungsstarkes Schulangebot im Stadtteil Rheindorf.
Nach der Schülerzahlenprognose aus dem Jahr 2012 wurde für den Stadtteil Rheindorf für das Schuljahr 2016/2017 eine Gesamtschülerzahl von 646 Schülerinnen und Schülern prognostiziert. Tatsächlich werden im Schuljahr 2016/2017 ca. 650 Schülerinnen und Schüler eine Grundschule in Rheindorf besuchen. Die Schülerzahlenprognose, die 2012 der Vorlage Nr. 1796/2012 zugrunde lag, ist damit nach wie vor maßgebend, d. h., die Zusammenführung der beiden Grundschulen am Standort Netzestraße und der Ausbau des Schulstandortes Netzestraße im jetzigen Umfang sind nach wie vor gerechtfertigt.
Mit dem jetzigen Beschluss wird die schulorganisatorische und räumliche Zusammenführung zu einer vierzügigen Grundschule einschließlich eines Ganztagsangebotes umgesetzt.
Da die neue Grundschule am 1. August 2017 starten soll, die Anmeldungen zu den Grundschulen aber bereits Anfang November stattfinden, ist ein Beschluss im jetzigen Turnus erforderlich.
Beteiligung der Schulkonferenzen:
Die Schulkonferenzen sind um eine Stellungnahme gebeten worden. Die Stellungnahmen werden nachgereicht, sobald sie vorliegen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Helmut Oestreich/FB40/406-4011
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 10.12.2012, Vorlage Nr. 1796/2012, zur Umstrukturierung des Grundschulbereiches im Stadtteil Rheindorf.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Der Standort der GGS Sternenschule, Masurenstraße 5-7, wird nach Auszug der Grundschule noch übergangsweise für ein Jahr für die Auslagerung der Gesamtschule Rheindorf, Standort Elbestraße, benötigt, und danach als Schulstandort aufgegeben.
Der Schulstandort der GGS Sternenschule, Masurenstraße, weist eine Bruttogeschossgrundfläche von rund 3.800 m² aus. Am Standort der neuen Grundschule, Netzestraße, werden rund 900 m² Bruttogeschossgrundfläche neu erstellt. Insgesamt entfallen somit ca. 2.900 m² Bruttogeschossfläche. Die Gemeindeprüfungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen bewertet in ihrem Prüfbericht aus dem Jahr 2015 Flächen grundsätzlich mit einem jährlichen Betrag von 100 Euro je m² Bruttogeschossfläche.
Tatsächlich werden die Betriebskosten und die Kosten für die Schulsekretärin (13,5 Stunden je Woche) in Höhe von 15.800 € eingespart. Die wegfallenden Stellenanteile für den Hausmeister werden an anderen Schulstandorten benötigt und eingesetzt.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten (ggf.
unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |