- Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht 2016
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt nimmt die Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß dem Beschluss des Aufsichtsrates der neue bahnstadt opladen GmbH (nbso) vom 05.07.2016 zustimmend zur Kenntnis.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Stein
Begründung:
Der Aufsichtsrat hat die dargestellte Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht einstimmig beschlossen.
Auf die beigefügten Unterlagen zur Aufsichtsratssitzung der nbso vom 05.07.2016 wird verwiesen.
In der Sitzung des Finanzausschusses am 25.08.2016 steht die Geschäftsführung für Rückfragen zur Verfügung.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage 2015/0496
Ansprechpartner/Fachbereich/Telefon: Frau
Noreiks, FB 20, Tel. 0214/406 2031
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Entwicklungsmaßnahme neue bahnstadt opladen
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Investitionskosten (Finanzstellen 9700 092701 1005/1006)
Gütergleisverlegung (Innenauftrag 9700 0927 0104)
Entwicklungsgesellschaft (Innenauftrag 9700 0927 0103)
Sonstiger Aufwand (Innenauftrag 9700 0927 0105)
Derzeit etatisierte
Gesamtkosten = 123.190.000 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Die endgültigen Auswirkungen auf den städtischen Jahresabschluss sind sehr komplex und werden im Rahmen der jeweiligen Jahresabschlussarbeiten ermittelt und dargestellt. Bilanziell wirken sich z. B. Ausgaben für Investitionen nur über die der jeweiligen Investition zuzuschreibende Abschreibung aus. Um Erträge aus Grundstücksgeschäften zu erfassen, ist zum einen die Verpflichtung der vollständigen Erschließung zu berücksichtigen, als auch von den Einnahmen die zuzuordnenden Buchwerte abzuziehen.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[nein] |
[ja] |
[ja] |