Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Beauftragung der ausgewählten Bietergemeinschaft zur Erstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) für Leverkusen-Wiesdorf
Vorlage
2016/1218
Aktenzeichen
612-tr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

1.    Die Verwaltung beauftragt die Bietergemeinschaft Junker + Kruse Stadtforschung Planung und scheuvens + wachten plus planungsgesellschaft mbH mit der Erarbeitung des IHK Leverkusen-Wiesdorf.

 

2.    Als erster Baustein soll ein Grundkonzept zum IHK bis Ende des Jahres 2016 erarbeitet werden.

 

3.    Das Auftragsvolumen des zweistufig angelegten Konzeptes beträgt 143.799,60 € brutto.

 

4.    Zur politischen Begleitung der inhaltlichen Erarbeitung des IHK wird ein Arbeitskreis gebildet. Dieser besteht aus je 1 Mitglied pro Fraktion und Gruppen sowie den politischen Einzelvertretern und der Bezirksvorsteherin für den Stadtbezirk I sowie ihrem Stellvertreter.

 

Leverkusen, 19.08.16

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Stein                                                  Rh. Eimermacher                Rh. Ippolito

zugleich i. V. des

Oberbürgermeisters

 

 

II. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Stein

zugleich i. V. des Oberbürgermeisters

Begründung:

 

Ausgangssituation

Der Rat der Stadt Leverkusen hat am 09.02.2015 die Erarbeitung eines Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) für das Zentrum Wiesdorf beschlossen. Auch angrenzende Bereiche sollen gemäß Beschluss mitbetrachtet werden.

Es ist die vordringliche Aufgabe, das Zentrum Wiesdorf inklusive Umgebung in seiner strukturellen und funktionalen Vielfalt (Arbeiten, Wohnen, Freizeit, Versorgung) und in seiner Bedeutung als City und „Stadtzentrum“ Leverkusens zu stärken. Wie bereits mit dem Stadtteilentwicklungskonzept Opladen und dem Integrierten Handlungskonzept Hitdorf geschehen, soll auch für das Zentrum Wiesdorf und Umgebung eine strategische Grundlage für die zukünftige Entwicklung entstehen. Ein IHK ist Voraussetzung für die Förderung aus den Programmen der Städtebauförderung.

 

Rahmenbedingungen, Inhalte und Verfahren

Die Konzipierung des Integrierten Handlungskonzeptes für Leverkusen-Wiesdorf stellt eines der Stadtziele für das Jahr 2016 dar. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung die notwendigen Schritte zur Erarbeitung eines solchen IHK durchgeführt. Im Zusam­menhang mit einer internen Fachbereichsbeteiligung konnten umfassende Erkenntnisse über bisherige, aktuelle und geplante Maßnahmen und Konzepte gesammelt werden. Bereits konkrete Projekte als auch zum Teil bestehende Konzepte sollen im Rahmen der Erarbeitung des IHK betrachtet und sinnvoll in eine Gesamtstrategie integriert werden.

Entscheidend beschleunigt wird die vorgesehene Erarbeitung des IHK durch die Planungen zum Umbau/zur Neustrukturierung des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) in Leverkusen-Wiesdorf aufgrund des Vorhabens zur Gleiserweiterung des Rhein-Ruhr-Expresses (RRX). In Folge der zeitlichen Vorgaben über die Gleiserweiterung des RRX, müssen die Baumaßnahmen zur ersten Ausbaustufe – Erneuerung des ZOB und unmittelbar angrenzender Flächen – bereits ab 2017 beginnen. Hinzu kommt, dass eine städtebaulich und architektonisch ansprechende Lösung über die Fördermittel der Verkehrsförderung voraussichtlich nicht vollständig gefördert wird. Insbesondere das vorgesehene ZOB-Dach kann nur gebaut werden, wenn entsprechende Fördermittel akquiriert werden können. Angestrebt werden daher zusätzliche Mittel aus der Städtebauförderung durch die Verbindung der Planungen im Bereich ZOB zum IHK. Die Planungen bilden ein Teilprojekt innerhalb des IHK und stellen einen wesentlichen Impuls des Erneuerungsprozesses in Wiesdorf dar.

Die Planungen im Bereich des ZOB und die Konzeptionierung des IHK Leverkusen-Wiesdorf stehen demnach in entscheidender Abhängigkeit zueinander. Um für den Umbau/die Neustrukturierung des ZOB Mittel aus der Städtebauförderung bis Ende 2016 beantragen zu können und damit (nach Bewilligung) den Bau des ZOB-Daches zu ermöglichen, ist der unmittelbare Beginn der Konzepterarbeitung zwingend erforderlich. Vorrangiges Ziel muss daher auch die zeitliche Synchronisierung der Planungen im Be­reich des ZOB und des IHK Leverkusen-Wiesdorf sein. Dies setzt eine Zweistufigkeit der Konzepterarbeitung und einen hieraus hervorgehenden zunächst engeren Zeitplan voraus.

·         Die erste Stufe der Konzepterarbeitung soll die Erarbeitung eines Grundkonzeptes bilden, welches insbesondere eine erste Förderantragsstellung mit dem Bereich des ZOB und entsprechender Projektentwicklungskosten bereits Ende 2016 für das Programmjahr 2017 ermöglichen soll (Grundantrag).

·         Die zweite Stufe bildet die nachfolgende detaillierte Bearbeitung des IHK und die auf den Grundantrag aufbauenden Förderantragsstellungen in den Folgejahren.

Eine frühzeitige Grundabstimmung der Vorgehensweise und die Vorstellung erster Projekte zum IHK sind mit der Bezirksregierung Köln und dem Ministerium bereits erfolgt. Ob, wie und in welchem Umfang eine Förderung erfolgen könnte, kann zum jetzigen Zeit­punkt noch nicht beurteilt werden. Die zuständigen Stellen bestätigen aber die städtebauliche Wichtigkeit des Projektes und sehen einen grundsätzlichen Förderzu­gang.

Vom Fachbereich 61 wurden insgesamt 12 Büros zur Angebotsabgabe zur Erarbeitung des IHK Leverkusen-Wiesdorf aufgefordert. Abgefragt wurden neben dem Modul Grundkonzept, die Module Stadtbild und Städtebau, Soziales und Wohnen, Freizeit und Erholung, Einzelhandel, Büromarkt und Gewerbe und das Modul Verkehr sowie die Querschnittsaufgabe Kommunikation/Partizipation. Sieben Büros haben abgesagt. Insgesamt drei Angebote lagen fristgerecht vor, wovon zwei jeweils aus einer Bietergemeinschaft zweier angeschriebener Büros bestanden. Die Angebote wurden durch die Verwaltung formell und inhaltlich geprüft. Die Bewertung der Angebote erfolgte auf Grundlage der zuvor mitgeteilten Kriterien: Kosten der Erarbeitung und Begleitung des Prozesses (40 %), Erarbeitungsprozess und Herangehensweise (30 %), Kompetenz und Erfahrung/Referenzen (15 %), Leistungsfähigkeit (10 %) sowie Vollständigkeit im Hinblick auf die geforderten Inhalte des Angebotes (5 %). Die Büros wurden zur Vorstellung ihrer Angebote eingeladen. Es wird empfohlen, die Bietergemeinschaft Junker + Kruse Stadtforschung Planung und scheuvens + wachten plus planungsgesellschaft mbH zu beauftragen. Das Angebot überzeugt durch die ausführliche Beschreibung sowie durch die Darstellung von Bezügen zum Ort und zu den konkreten Herausforderungen. Darüber hinaus hat die Bietergemeinschaft durch beigefügte Referenzen und die Präsentation ihres Angebotes ihre Eignung und Erfahrung für die Auftragsbearbeitung sowie ihre Leistungsfähigkeit nachgewiesen.

Der Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung hat die inhaltliche Nachvollziehbarkeit der Bewertung und die Beauftragung der Bietergemeinschaft Junker + Kruse Stadtforschung Planung und scheuvens + wachten plus planungsgesellschaft mbH bestätigt. Bei Beschluss der Vorlage steht die Bietergemeinschaft zum unmittelbaren Beginn der Erarbeitung des IHK bereit.

Geplante nächste Arbeitsschritte

Aufgrund des engen Zeitplanes zur Erstellung des Konzeptes ist eine intensive Zuarbeit seitens der Verwaltung notwendig. Die Antragsunterlagen inklusive Kostendarstellung zu den Planungen im Bereich ZOB müssen bis Ende 2016 vorliegen, um einen entsprechenden Antrag auf Städtebaufördermittel bei der Bezirksregierung Köln einzureichen. Darüber hinaus sind insbesondere Kostenschätzungen zu den genannten Projekten aus der Fachbereichsbeteiligung bis Ende 2016 erforderlich.

Es ist notwendig, die Politik regelmäßig am Prozess der Konzepterarbeitung durch die Errichtung eines politischen Begleitgremiums (Arbeitskreis) zu beteiligen. Das Begleit­gremium soll über den aktuellen Stand der inhaltlichen Bearbeitung des Integrierten Handlungskonzeptes informiert werden und es dient der Beratung im Rahmen der Konzepterarbeitung. Die Besetzung des Arbeitskreises soll aus je 1 Mitglied pro Fraktion und Gruppe, den politischen Einzelvertretern sowie der Bezirksvorsteherin für den Stadtbezirk I und ihrem Stellvertreter bestehen. Ein Auftakt hierzu soll zeitnah erfolgen. Es wird rechtzeitig eingeladen.

Die abschließende Beschlussfassung über das Integrierte Handlungskonzept Lever­kusen-Wiesdorf als auch die Beschlussfassung über das Grundkonzept zum IHK und die begleitend erforderliche Sanierungssatzung erfolgt über die zuständigen politischen Gremien.

Die geplanten nächsten Schritte sind:

·         Vergabe an das ausgewählte Büro zur Bearbeitung des IHK (Mitte August),

·         Auftaktgespräch mit betroffenen Fachbereichen (voraussichtlich Anfang September),

·         Einrichtung eines politischen Begleitgremiums zum Beginn der Konzepterarbeitung und Vorstellung des beauftragten Büros (voraussichtlich Mitte September),

·         Öffentliche Auftaktveranstaltung (voraussichtlich Ende September).

Ein detaillierter Zeitplan wird unmittelbar nach Vergabe gemeinsam mit der ausgewähl­ten Bietergemeinschaft erarbeitet.

Kosten

Die Mittel zur Erstellung des Integrierten Handlungskonzeptes sind im Haushalt 2016 dargestellt. Die Kosten der Erstellung belaufen sich gemäß Angebot der Bietergemeinschaft Junker + Kruse Stadtforschung Planung und scheuvens + wachten plus pla­nungsgesellschaft mbH vom Juli 2016 auf 143.799,60 € brutto.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Fr. Trapp / 61 / 6148

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

Die Konzipierung des Integrierten Handlungskonzeptes für Leverkusen-Wiesdorf ist Stadtziel für das Jahr 2016. Ein IHK ist Voraussetzung für die Förderung aus den Programmen der Städtebauförderung.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Zur Finanzierung stehen Mittel im Produkt PN090501 (Generelle Planung) und im Produkt PN090502 (Städtebauliche Planung) zur Verfügung.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten etc.)

 

keine

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:  

(überschlägige Darstellung pro Jahr)

 

Baukosten und Unterhaltungskosten sind noch nicht ermittelbar. Inhalt des Integrierten Handlungskonzeptes ist die Erarbeitung von möglichen Projekten und Kosten als Grundlage für politische Beschlüsse.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

Bei Bewilligung des Integrierten Handlungskonzeptes Leverkusen-Wiesdorf sind die anfallenden Kosten über Städtebaufördermittel bezuschussbar.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

ja

ja

ja

ja

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

nein

ja

nein

ja

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

Zur Einhaltung des Zeitplanes und zum Akquirieren von Städtebaufördermitteln ist ein Beschluss zur Beauftragung der Bietergemeinschaft Junker + Kruse Stadtforschung Planung und scheuvens + wachten plus planungsgesellschaft mbH, zur Auftragssumme, zur Tatsache der Zweistufigkeit des Projektes und zur inhaltlichen Begleitung der Konzepterarbeitung durch ein politisches Begleitgremium dringend notwendig.

 

Es besteht eine hohe Abhängigkeit zur Beantragung von Mitteln aus der Städtebauförderung für die Erneuerung des ZOB und den Bau des ZOB-Daches. Die Mittel für dieses Projekt müssen mit dem Grundkonzept des IHK als Grundantrag bis Ende 2016 beantragt werden. Daher kann mit dem Beginn der Erarbeitung des IHK durch die ausgewählte Bietergemeinschaft nicht gewartet werden.