Betreff
Einleitung des Bauleitplanverfahrens für den Bereich "Zur Alten Fabrik/Stauffenbergstraße" zur Schaffung von Wohnraum
Vorlage
2016/1219
Aktenzeichen
01/010-ca
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in dem Bereich „Zur Alten Fabrik/Stauffenbergstraße“ mit dem Eigentümer preiswerten Wohnraum zu entwickeln und das dafür notwendige Bauleitplanverfahren kurzfristig einzuleiten.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung                                                         In Vertretung

Stein                                                                       Deppe

zugleich i. V. des Oberbürgermeisters

Begründung:

 

Nachdem der Rat in seiner Sitzung am 27.06.2016 beschlossen hat, das Projekt „Zur Alten Fabrik/Stauffenbergstraße“ im Hinblick auf die Einrichtung einer weiteren kommunalen Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge nicht weiterzuverfolgen, hat er die Entscheidung über die weitere Nutzung dieses Bereiches als Wohnbaufläche in den Septemberturnus vertagt (vgl. Vorlage Nr. 2016/1100).

 

Die vorgenannte Fläche eignet sich für die Schaffung preiswerten Wohnraums. Hierfür besteht in Leverkusen ein erheblicher Bedarf.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, der Realisierung von preiswertem Wohnraum an diesem Standort oberste Priorität einzuräumen. Die Fläche soll im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens gemeinsam mit dem Investor zügig für den Wohnungsbau entwickelt werden.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Capitain, Daniel; FB 01; 88 09

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

Die Beteiligung der Bürger erfolgt im Rahmen des Bauleitplanverfahrens.

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]