Betreff
Installation von Mülleimern im Bereich der Kolonie II
Vorlage
2016/1226
Aktenzeichen
011-sc
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt die Installation je eines Mülleimers im Bereich der Straßenkreuzung Clemens-Winkler-Straße / Dhünnstraße und im Bereich der Einfahrt zum Wendehammer Dhünnstraße.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I hat die Verwaltung in ihrer Sitzung am 13.06.16 durch Beschluss zum Antrag Nr. 2016/1143 beauftragt, im Bereich der Kolonie II geeignete Stellen für Mülleimer zu identifizieren und die möglichen Aufstellungsorte und -kosten der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I als Beschlussvorlage vorzulegen.

 

Grundsätzlich werden in Wohngebieten keine Mülleimer installiert. Die Notwendigkeit der Mülleimer in der Kolonie II ergibt sich jedoch aus dem Müllaufkommen, das die Besucher der City (Kinopolis, Mc Donalds, etc.) auf dem Rückweg zu ihren Autos im angrenzenden Wohngebiet hinterlassen.

 

Als geeignete Stellen zur Aufstellung von Mülleimern in der Dhünnstraße werden seitens der Technischen Betriebe Leverkusen AöR nachfolgende zwei Standorte vorgeschlagen:

 

·         Im Bereich der Straßenkreuzung Clemens-Winkler-Straße / Dhünnstraße

 

 


 

·         Im Bereich der Einfahrt zum Wendehammer Dhünnstraße

 

 

 

Die Papierkörbe könnten an den vorhandenen Pfosten montiert werden, für die Anschaffung und Montage eines Standard-Papierkorbes würden Kosten in Höhe von ca. 200 € je Stück anfallen.

Die Leerung der Papierkörbe sowie die unmittelbare Reinigung des Umfeldes würde durch die AVEA erfolgen. Die Leerung der zwei Papierkörbe würde im wöchentlichen Turnus erfolgen, die Kosten für die Leerungen betragen ca. 480 € pro Jahr.

 

Die einmaligen Kosten für die Aufstellung sowie die laufenden Kosten für die Leerung beider Mülleimer fließen in die Müllgebühren ein.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Herr Bappert / Technische Betriebe Leverkusen AöR / 6903

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

400,- € einmalig sowie 480,- € jährlich für die Leerungen. Es erfolgt eine Refinanzierung über die Müllgebühren.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Da die Prüfung des Beschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I bis zum Abgabetermin für die reguläre Einladung zur Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I nicht abgeschlossen werden konnte, wird die Vorlage über den Nachtrag eingebracht.