Betreff
Interkommunale Kooperation
- Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Köln und dem Landschaftsverband Rheinland über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Vergabe von Lieferungen und Leistungen
Vorlage
0380/2010
Aktenzeichen
112-12-04-le
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat stimmt zu, mit der Stadt Köln und dem Landschaftsverband Rheinland die beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Vergabe von Lieferungen und Leistungen abzuschließen.

 

 

gezeichnet:

Buchhorn                                                                     Häusler

 

Begründung:

 

In 2006 hat der Verwaltungsvorstand erstmals die „Interkommunale Kooperation“ als Stadtziel beschlossen und seitdem jährlich fortgeschrieben.

Um im Bereich Einkauf Synergieeffekte durch die Bündelung von Wissen und Nachfragemengen zu erreichen, wurde in 2007 mit den Städten Köln und Velbert eine Vereinbarung über eine pilotweise Ausschreibungsgemeinschaft getroffen. Im Rahmen dieser Ausschreibungsgemeinschaft wurden die Bedarfe für Büromöbel, Bürodrehstühle und Hygienepapiere im Zeitraum von 2007 bis Ende 2008 erfolgreich gemeinsam ausgeschrieben.

Die Stadt Köln hat im Juli 2008 den gemeinsamen Erfahrungsbericht zur Ausschreibungsgemeinschaft vorgelegt.

Darin werden u.a. die folgenden positiven Aspekte hervorgehoben:

 

·        „Der Austausch von Vergaberechts-Know-how, aber vor allem auch die Partizipation an praktischem Erfahrungswissen kann aus Sicht aller beteiligten Städte als gewinnbringend bezeichnet werden. Es zeigte sich, dass von einem qualifizierten Erfahrungsaustausch alle Partner, d.h. unabhängig von ihrer Größenordnung profitieren. Rechtsfragen (Vergaberecht, Vertragsrecht), Fragestellungen mit Blick auf die jeweiligen Vergaberichtlinien, die Gestaltung von Formularen und Checklisten, Fortbildung und Personalentwicklung, aber auch der elektronische Einkauf bieten ein breites Spektrum, um einen fachlichen Austausch zu pflegen.

·        Synergieeffekte kamen insbesondere dadurch zustande, dass die Leistungsbeschreibung von mehreren Personen fachlich begutachtet und so ein sehr hohes Niveau der Verdingungsunterlagen erreicht werden konnte. Es wurde hierbei nochmals deutlich, dass gerade durch eine intelligente und rechtssichere Gestaltung aller vertraglichen Konditionen ebenso wichtige geldwerte Vorteile erzielt werden können wie bei der Mengenbündelung als solches. Die Folge sind Verträge mit einer höheren Versorgungssicherheit und Lieferanten mit einem höheren Grad an Zuverlässigkeit.

·        …die Chancen, Einkaufskonditionen zu verbessern, (lassen sich) grundsätzlich durch die kommunal übergreifende Bündelung der Bedarfe deutlich vergrößern.

Eine solche Entwicklung zeigte sich z.B. im Rahmen der Ausschreibung des Rahmenvertrages Bürostühle. Hier wurden die Bedarfe der Städte Köln, Leverkusen und Velbert vereinheitlicht und zu einem Gesamtbedarf gebündelt. Die Einkaufskonditionen verbesserten sich durch dieses Vorgehen deutlich. Gerade die kleineren Partner profitierten von den Konditionen des Gesamtauftrages. So wurde z.B. von der Stadt Velbert eine Optimierung um rd. 15 % des Einkaufspreises gegenüber der vorherigen Ausschreibung erzielt.“

 

Für Leverkusen war vor allem die Ausschreibung für Büromöbel vorteilhaft, es ergaben sich Preisvorteile gegenüber dem bisherigen Rahmenvertrag von durchschnittlich 34 %.

 

Aufgrund der positiven Erfahrungen aus diesen Ausschreibungen soll die Einkaufsgemeinschaft zwischen Köln und Leverkusen fortgesetzt werden. Die Stadt Velbert befindet sich noch in der Abstimmung mit ihrer Aufsichtsbehörde, dem Kreis Mettmann sowie der Bezirksregierung, um sich dann zu einem späteren Termin dem Verbund anzuschließen. Zusätzlich konnte als neuer Partner der Landschaftsverband Rheinland gewonnen werden. Weitere Kommunen oder Gemeindeverbände können sich an der Ausschreibungsgemeinschaft durch Abschluss einer Beitrittsvereinbarung anschließen.

Die von der Stadt Köln hierzu vorgelegte öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde von 14, 30 und der Zentralen Vergabestelle geprüft und befürwortet.