Betreff
Lärm- und Geruchsbelästigung im Haus Oderstr. 40
- Bürgerantrag vom 27.11.09
Vorlage
0382/2010
Aktenzeichen
012-12-11-ca
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt die Ausführungen der Verwaltung in der Begründung der Vorlage zur Kenntnis und weist den Bürgerantrag wegen mangelnder Zuständigkeit und Einflussmöglichkeit der Stadt Leverkusen zurück.

 

gezeichnet: Buchhorn

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 27.11.09 (s. Anlage 1) beantragt die Petentin, dafür Sorge zu tragen, dass der Bewohner des Hauses Oderstr. 40 den von ihm verursachten nächtlichen Lärm unterlässt und die unangenehme Geruchsbildung in seiner Wohnung abstellt.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrags nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Ausschussmitglieder den Sitzungsunterlagen in nichtöffentlicher Anlage 2 beigefügt.

 

Die Verwaltung kann im vorliegenden Fall nicht ordnungsbehördlich tätig werden. Nachbarschaftsstreitigkeiten sind auf dem Privatrechtsweg auszutragen. Um dem Anliegen der Petentin Nachdruck zu verleihen, hat die Verwaltung Kontakt mit dem Vermieter sowie dem Sozialpsychiatrischen Zentrum Leverkusen aufgenommen und den Antrag der Petentin vorgetragen.

 

Nach Mitteilung der Polizeiinspektion Leverkusen ist erst in einem Fall ein Polizeieinsatz erforderlich gewesen. Anlass war eine Ruhestörung am 27.02.09.

 

Tätig geworden ist auch das Sozialpsychiatrische Zentrum Leverkusen, das in jüngster Vergangenheit Hausbesuche – teilweise mit dem Vermieter – durchgeführt, den betreffenden Nachbarn jedoch nicht angetroffen hat.

 

Bei dem Hauseigentümer sind seit einem halben Jahr keine Beschwerden mehr über den betreffenden Bewohner eingegangen. Zudem hat ein weiterer Nachbar bestätigt, dass es ruhiger geworden ist und sich die Geruchsbelästigung in einem erträglichen Rahmen hält.

 

Auch der Verwaltung liegen keine Beschwerden über Ruhestörungen oder Geruchsbelästigungen im Haus Oderstr. 40 in Leverkusen-Rheindorf vor.

 

Wie oben dargestellt, hat die Verwaltung keine weiteren Möglichkeiten der Einflussnahme.