Betreff
Forum Leverkusen
- Erhöhung der Nutzungsentgelte (Preisliste I und Preisliste II) sowie die Erhöhung der Nebenkosten
Vorlage
2016/1250
Aktenzeichen
416-00-06-kü
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussentwurf:

 

1. Für das Forum Leverkusen werden die Nutzungsentgelte und Nebenkosten entsprechend der Preislisten I und II (Anlagen 1 bis 3) beschlossen.

 

2. Die Sonderregelungen werden, wie in der Anlage 4 dargestellt, beschlossen.

    

3. Die neuen Preislisten sowie die Sonderregelungen gelten ab 01.01.2017.

 

 

gezeichnet:

                                                    In Vertretung                                 In Vertretung

Richrath                                     Stein                                               Adomat

Begründung

 

Die letzte Erhöhung der Nutzungsentgelte für das Forum Leverkusen erfolgte im Jahr 2010 mit der Vorlage Nr. 0034/2009 und der Nebenkosten im Jahr 2013 mit der Vorlage Nr. 1829/2013.

 

Aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen der letzten Jahre, der notwendigen Ersatzbeschaffungen von veralteten technischen Anlagen im Forum Leverkusen und der vermehrten Vermietung von Räumlichkeiten für Veranstaltungen mit sehr aufwändiger und energieintensiver Licht- und Tontechnik ist es dringend geboten, die Nutzungsentgelte der Preisliste I und der Preisliste II sowie die Nebenkosten zum 01.01.2017 anzupassen.

 

Infolge der gesetzlichen Änderungen der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften mussten in den letzten Jahren einzelne der alten bühnentechnischen Anlagen im Forum Leverkusen ersetzt werden. Obwohl die Altanlagen durch zeitgemäße und energiesparsame Anlagen ersetzt wurden, lassen sich dennoch der veranstaltungsbedingte und zugleich stetig ansteigende Energieaufwand sowie der generelle Energiekostenanstieg nicht kompensieren. Um dem entgegenzuwirken, sollen zukünftig die Nutzungsentgelte der Preisliste I und Preisliste II, in denen die Energiekosten inkludiert sind, an die Energiekostensteigerungen der letzten Jahre angepasst werden; mit der Konsequenz, dass sich der Energieaufwand nicht mehr einseitig belastend auf die KulturStadtLev auswirkt.

 

Vor dem Hintergrund des altersbedingten Ausscheidens der Bühnen- und Beleuch-tungsmeister in den vergangenen Jahren muss zur Aufrechterhaltung des Spielbe-triebes und zugleich zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften einer Versamm-lungsstätte häufiger externes Personal zusätzlich angemietet werden. Da grundsätzlich die externen Firmen mit einer Mindesteinsatzzeit von 6 Stunden kalkulieren, soll zur Vereinheitlichung und unter Berücksichtigung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes gegenüber dem Veranstalter diese Mindesteinsatzzeit ebenfalls für den Einsatz des eigenen technischen Personals angesetzt werden. Darüber hinaus sollen in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) die Personalkosten um 2,00 €/Std. und der Nachtzuschlag von 10 % auf 20 % angehoben werden.

 

Des Weiteren soll den Veranstaltern zukünftig eine neue Möglichkeit angeboten werden, die Veranstaltung zu bewerben. Hierzu können die Werberahmen an der Außenfassade des Forums für einen bestimmten Zeitraum vor der jeweiligen Veranstaltung angemietet werden (siehe Anlage 3 - Nebenkosten). Der Mietpreis wurde in Anlehnung an andere Werbeanbieter kalkuliert.

 

Aufgrund vermehrter Tagungsanfragen, welche insbesondere aus der bestehenden Kooperationsvereinbarung mit dem „BEST WESTERN Leoso Hotel Leverkusen“ aus dem Jahr 2015 resultieren, sollen zukünftig den Veranstaltern bei der Nutzung des Agam-Saales sowie des Vortragssaales jeweils eine Tagungspauschale angeboten werden. Die Tagungspauschale soll sowohl die Raummiete als auch das für die Durchführung einer Tagung notwendige technische Equipment und Personal umfassen (siehe Anlagen 1 und 2 - Tagungspauschale Agam-Saal und Tagungspauschale Vortragssaal).

 

Ziel ist hier, eine kundenfreundliche und gleichzeitig übersichtliche Preisgestaltung anzubieten, die den Prozess der Vertragsabwicklung beidseitig vereinfacht.

 

Ferner soll vor dem Hintergrund der Vereinheitlichung die Garderobengebühr bei allen Veranstaltungen, und nicht wie bisher nur bei Großveranstaltungen sowie bei den eigenen Veranstaltungen, - siehe Vorlage Nr. 2016/0968 - von 1,00 € auf 1,50 € angehoben werden.

 

Um zukünftig den Veranstaltern der Preisliste II, die mindestens drei Veranstaltungen im Großen Saal und bzw. oder im Terrassensaal innerhalb eines Kalenderjahres durchführen, einen finanziellen Anreiz im Rahmen der Kundenbindung und -neugewinnung anzubieten, soll ein in Abhängigkeit von der Anzahl der durchzuführenden Veranstaltungen gestaffelter Rabatt gewährt werden. Darüber hinaus soll Neukunden eine zusätzliche Rabattierungsmöglichkeit eingeräumt werden (siehe Anlage 4 - Sonderregelungen).

 

Des Weiteren soll zukünftig den Veranstaltern der WLAN-Zugang kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, um so gegenüber anderen Veranstaltungshäusern auch weiterhin konkurrenzfähig zu bleiben.

 

Grundsätzlich basieren alle Nebenkostenanpassungen auf einem Nebenkostenabgleich mit anderen vergleichbaren Veranstaltungshäusern, wie z. B. Theater- und Konzerthaus Solingen, Historische Stadthalle Wuppertal, Bürgerhaus Hürth etc. und denen des Forums. Dabei wurde festgestellt, dass die Nutzungsentgelte sowie Nebenkosten des Forums bei einzelnen Positionen unter dem der vergleichbaren Veranstaltungshäuser liegen und somit angepasst werden können, ohne die Konkurrenzfähigkeit mit anderen Häusern zu gefährden.

 

Die Nutzungsentgelte der Preisliste I und der Preisliste II sowie die Nebenkosten einschließlich der Sonderregelungen in der ab 01.01.2017 gültigen Fassung sind der Vorlage als Anlagen 1 bis 4 beigefügt.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2016/1250

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Andrea Kühl / KSL / Tel.: 406 4117

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

2017: ca. 5.500 € Mehrerlös

2018 ff.: ca. 29.000 € Mehrerlös

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]