Beschlussentwurf:

 

Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden lehnt den Bürgerantrag, das REI-LUX-Sanierungsverfahren mit sofortiger Wirkung verstärkt anstelle einer kompletten Erneuerung der Beleuchtungsmasten einzusetzen, gemäß den Ausführungen der Verwaltung in der Begründung der Vorlage ab.

 

gezeichnet: Buchhorn

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 05.02.10 (s. Anlage 1) beantragt der Petent, zwecks Kostenersparnis im Bereich der Straßenbeleuchtung anstelle einer kompletten Erneuerung der Beleuchtungsmasten mit sofortiger Wirkung verstärkt das REI-LUX-Sanierungsverfahren einzusetzen.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrags nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Ausschussmitglieder den Sitzungsunterlagen in nichtöffentlicher Anlage 2 beigefügt.

 

Bereits in den Jahren 2007 und 2008 hat sich die Verwaltung auf Anregung des Petenten über das Mastsanierungsverfahren der Firma REI-LUX eingehend informiert. Die angegebenen Referenzpartner haben nur Erfahrungswerte mit sehr hohen Masten mit entsprechend großem Durchmesser.

 

Die Angelegenheit wurde eingehend in mehreren Sitzungen der Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I und III in 2007 und letztmalig im April 2008 erörtert.

 

Zum besseren Verständnis werden die seinerzeit im Zusammenhang mit den abschließenden Beratungen zur Vorlage Nr. Bez. I/94/16. TA „Erneuerung von Beleuchtungsanlagen im Jahr 2007“ erarbeiteten Ergänzungen der Verwaltung vom 31.10.07 und 20.03.08 (hier unter besonderer Beachtung der Punkte 2.3, 2.4 und 2.5) beigefügt (Anlagen 3 und 4).

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I entschied am 14.04.08 eine teilweise Erneuerung der mit der Vorlage Nr. Bez. I/94/16. TA vorgeschlagenen Masten.

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stellte am 17.04.08 bei der abschließenden Behandlung eines Bürgerantrages fest, dass der bereits am 24.05.07 gefasste Beschluss zur Erneuerung der mit der Vorlage Nr. Bez. I/94/16. TA vorgeschlagenen Masten nach Aussetzung nun ausgeführt wird.

Des Weiteren beschloss die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III am 17.04.08 noch:

 

1.   Die Verwaltung wird gebeten, bei der EVL darauf hinzuwirken, dass das so genannte Nova-Statik-Verfahren der Firma Rei-Lux an entsprechenden Beleuchtungsmasten getestet wird.

2.   Die Verwaltung legt über das Mitteilungsblatt z.d.A.: Rat einen Bericht vor, welche Sanierungs- bzw. Wartungsmaßnahmen an Beleuchtungsanlagen im Bezirk III im Jahr 2007 durchgeführt wurden.

3.   Zukünftig sind Protokolle über die vorgenommenen Wartungs- und Sanierungsmaßnahmen zu führen.

 

Am 25.05.09 wurden auf dem Fuß- und Radweg entlang der Dhünn 6 Maste mit einer Lichtpunkthöhe von 5 m durch die Fa. REI-LUX saniert.

 

Für die Sanierung von Masten mit einer Lichtpunkthöhe bis zu 10 m soll zunächst die 5-jährige Gewährleistungsfrist abgewartet werden. Bei Masten mit einer Lichtpunkthöhe von über 10 m prüft die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der EVL GmbH & Co. KG, ob hier eine Erneuerung oder eine Mastsanierung günstiger ist.