Betreff
Besetzung der Organe von Unternehmen und Einrichtungen
Vorlage
2016/1263
Aktenzeichen
20-201-01-80-01-ho
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat beruft gem. § 113 Abs. 1 GO NRW nachfolgendes Mitglied aus der Mitgliederversammlung des Region Köln/Bonn e. V. ab:

 

Herrn Manuel Lindlar

 

2. Der Rat bestellt nach Beschlussfassung zu 1. gem. § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und 2 GO NRW nachfolgendes Mitglied in die Mitgliederversammlung des Region Köln/Bonn e. V.:

 

Herrn Kenneth Dietrich

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Herr Manuel Lindlar hat mit Wirkung zum 31.08.2016 sein Ratsmandat niedergelegt. Daraus ergibt sich eine Umbesetzung in der Mitgliederversammlung des Vereins Region Köln/Bonn e.V.

 

Gem. § 6 Abs. 2 der Satzung des Vereins Region Köln/Bonn e.V. werden die Kreise und kreisfreien Städte in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt durch ihre Landrätin/ihren Landrat bzw. ihre Oberbürgermeisterin/ihren Oberbürgermeister vertreten. Darüber hinaus erhalten die Kreise und kreisfreien Städte je sieben weitere Stimmrechte, welche durch sieben Vertreter wahrgenommen werden können. Diese Vertreter werden von den jeweiligen Vertretungskörperschaften (Rat oder Kreistag) gewählt.

 

Die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) regelt in § 50 Abs. 4, dass der Rat im Fall eines vorzeitigen Ausscheidens eines Mitgliedes aus einem Gremium den Nachfolger für die verbleibende Zeit der Wahlperiode durch Mehrheitsbeschluss nach § 50 Abs. 2 GO NRW wählt.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Hohn / FB 20 / 2042

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

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[ja]   [nein]

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Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

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