Betreff
Mehrgenerationenhaus Theodor-Gierath-Str. 6 des Caritasverbandes Leverkusen
Vorlage
2016/1278
Aktenzeichen
50/500
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Das Mehrgenerationenhaus im Wohnpark Bürgerbusch des Caritasverbandes Leverkusen e. V. ist Bestandteil der kommunalen Altenhilfeplanung der Stadt Leverkusen zum demografischen Wandel und der Sozialraumentwicklung in dessen Wirkungsgebiet.

 

Die Stadt Leverkusen stellt die Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses in Höhe von 10.000 € jährlich für den Förderzeitraum 01.01.2017 – 31.12.2020 im Rahmen der wirkungsorientierten Steuerung der kommunalen Altenhilfe sicher.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Der Caritasverband Leverkusen e. V. erhält seit Oktober 2007 Jahre eine Bundesförderung in Höhe von 30.000 € jährlich für die Maßnahmen und Angebote mit jungen Menschen, die über den Rahmen der ATS-Seniorenbegegnungsstätte Theodor-Gierath-Str. 6 hinausgehen. Diese Angebote werden als „Mehrgenerationenhaus“ bezeichnet. Seit 2007 erhält der Caritasverband dafür auch eine städtische Kofinanzierung in Höhe von 10.000 € aus Mitteln der wirkungsorientierten Steuerung.

 

Die aktuelle Teilnahme des Caritasverbandes Leverkusen e. V. am Interessenbekundungsverfahren zur Teilnahme am Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus (2017 - 2020) war erfolgreich. Auf dieser Grundlage hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Abstimmung mit den Bundesländern die Bewerbung für eine mögliche Förderung erst Anfang September ausgewählt.

 

Schwerpunkte des Mehrgenerationenhauses im Förderzeitraum sind:

 

1. Gestaltung des demografischen Wandels – generationenübergreifende Arbeit,

2. Sozialraumorientierung,

3. Stärkung des freiwilligen Engagements,

4. Migration.

 

Voraussetzung für die Antragstellung bis zum 31.10.2016 ist die Zusage der Vertretungskörperschaft der Kommune mit der im Beschlussentwurf aufgeführten Formulierung und weiteren Zusagen der Kofinanzierung für den Förderzeitraum.

 

Die Verwaltung hält eine weitere Förderung des Programms des Mehrgenerationenhauses für sinnvoll und effektiv. Die Kofinanzierung ist durch Ratsbeschluss vom 09.12.2013, Vorlage Nr. 2424/2013 „Wirkungsorientierte Steuerung der Leverkusener Altenhilfe“, bereits bis zum 31.12.2018 sichergestellt.

 

Zur Sicherstellung der Bundesförderung ist die Zusage der Kofinanzierung bis 2020 im Vorgriff auf den nächsten Bewilligungszeitraum ab 2019 erforderlich.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Schneider, FB 50, Tel. 5056

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses im Rahmen der kommunalen Altenhilfe

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

PN 0515, Innenauftrag 500005150107, Sachkonto 525800

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

10.000 €

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

entfällt

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

FB 50 / Herr Jansen

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Zusage über die Aufnahme des Mehrgenerationenhauses in die Bundesförderung erfolgte Anfang September. Der formelle Antrag muss bis zum 31.10.2016 gestellt werden. Mit dem Antrag ist der Ratsbeschluss nachzuweisen.